Alte GEZ Schulden - Vollstreckung durch die Stadt

9. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Infused
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte GEZ Schulden - Vollstreckung durch die Stadt

Hallo liebe Menschen,

ich habe nochmal eine Frage bzgl. der GEZ.

Ich habe alte Schulden bei der GEZ von 2006, gegen die damals auch von der Stadt aus vollstreckt wurde ("ist das Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde des Magistrats der Stadt X beauftragt, gegen Sie zu vollstrecken"). Es ging also nicht über das Amtsgericht.

Jetzt gibt es ja den neuen Beitragsservice seit 2013, von diesem war ich einige Zeit befreit, seit längerem zahle ich ihn wieder und habe auch ein ausgeglichenes Kundenkonto.

Ich habe gelesen, dass alte GEZ Gebühren von vor 2013 nicht mehr eingetrieben werden, wie sieht das bei einer derartigen Vollstreckung durch das Kassen - und Steueramt der Stadt aus, der damals nicht widersprochen wurde? Soll ich mich an den Gerichtsvollzieher von dem das Schreiben damals kam, wenden?

Danke im Voraus.

-- Editiert von Infused am 09.08.2020 21:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119623 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Infused):
wie sieht das bei einer derartigen Vollstreckung durch das Kassen - und Steueramt der Stadt aus, der damals nicht widersprochen wurde?

So ein Vollstreckungstitel hält bis zu 30 Jahre.



Zitat (von Infused):
Soll ich mich an den Gerichtsvollzieher von dem das Schreiben damals kam, wenden?

Soll man schlafende Hunde wecken? Gute Frage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Infused):
Ich habe gelesen, dass alte GEZ Gebühren von vor 2013 nicht mehr eingetrieben werden,


Soweit ich weiß, wird keine rückwirkende Forderung für Zeiträume vor 2013 "aufgmemacht".

Das bereits titulierte Forderungen nicht ggf. zu einem späteren Zeitpunkt beigetrieben werden, ist mir neu.

Zitat (von Infused):
Soll ich mich an den Gerichtsvollzieher von dem das Schreiben damals kam, wenden?


Wenn man Schulden hat, bezahlt man diese.

Von daher also eine gute Möglichkeit. Alternativ direkt an den Beitragsservice wenden.

Wäre es nicht "unangenehm", wenn es irgendwann zu einer Kontopfändung oder - noch schlimmer - zu einer Lohnpfändung käme?

Zitat (von Infused):
und habe auch ein ausgeglichenes Kundenkonto.


Wenn ein Titel vorliegt, dann ist die Altforderung vielleicht Ruhendgestellt.

So "richtig" ausgeglichen ist das Konto damit natürlich nicht nicht.

Denke das hier differenziert wird zwischen titulierter Altforderung und danach augelaufenen neuen Beiträgen.

1x Hilfreiche Antwort

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