Ankündigung der Zwangsvollstreckung trotz Verjähru

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
md912
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Ankündigung der Zwangsvollstreckung trotz Verjähru

Hallo,
Ich habe heute o.g. Schreiben bekommen. Leider erweist sich der Beitragsservice als genauso inkompetent wie es schon die GEZ war.

Seit ca. 2008 hat mich die GEZ zahlreiche Stunden gekostet, in denen ich ihre Schreiben beantworten und ihre verworrenen Aufstellungen nachzuverfolgen versuchte. Meine Ausführungen bzgl. der unterschiedlichen Forderungsaufstellungen die sie mir innerhalb weniger Tage zuschickten, stieß dabei auf ebenso taube Ohren, wie die Tatsache, dass Verjährung eingetreten war.

Den Teil, der nicht verjährt war, habe ich bezahlt und habe nun bereits seit ca. 2011 einen Dauerauftrag für den laufenden "Beitrag" laufen . Dennoch bekomme ich nach wie vor Mahnungen z.B. über 66,94€ (?! Was ist das für ein Betrag?!) Und jetzt auf einmal diese Ankündigung der Zwangsvollstreckung über 179,95€. Es ist ein zweites Formular dabei, bei dem ich verschiedenes ankreuzen kann, jedoch steht nirgends etwas von einer Widerspruchsmöglichkeit. Was muss ich jetzt tun? Nachdem meine vorherigen Schreiben offensichtlich Zeitverschwendung waren, direkt zum Anwalt gehen oder was sonst? Wer trägt die Kosten dafür? Ich fühle mich richtig belästigt und gestresst von dieser Behörde, oder was auch immer das ist.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> jedoch steht nirgends etwas von einer Widerspruchsmöglichkeit. <hr size=1 noshade>

Nö, die gab es wesentlich früher, beim Gebührenbescheid hätte man widersprechen bzw. klagen müssen.



quote:<hr size=1 noshade>Und jetzt auf einmal diese Ankündigung der Zwangsvollstreckung über 179,95€. <hr size=1 noshade>

Und da steht gar nichts erläuterndes dabei?



quote:<hr size=1 noshade>Es ist ein zweites Formular dabei, bei dem ich verschiedenes ankreuzen kann, <hr size=1 noshade>

Und was könnte man da so im Detail ankreuzen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
md912
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Das mit dem Widersprechen habe ich schon, ich weiß nicht wie oft gemacht.

Keine Erläuterungen, wo der Betrag herkommt... ich habe vor einigen Jahren mal eine Aufstellung angefordert und bekam danach zwei Aufstellungen mit verschiedenen Zeiträumen und verschiedenen Beträgen, auf meine Nachfrage kam - keine Antwort.

Man kann ankreuzen:
Ich habe beglichen (Kopie beifügen
Ziehen Sie ein
Ich möchte Ratenzahlung

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Dann wird nur noch die Klage bleiben oder zahlen.






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
md912
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, also morgen einen passenden Anwalt bei uns finden und klagen... super, als ob man nichts anderes zu tun hätte als "Beitragsservice"...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
md912
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!
Hier die neuesten Informationen zu meiner Sache:
Ich habe heute mit dem Beitragsservice telefoniert, dabei kam folgendes heraus:
Meine quartalsmässigen Zahlungen wurden nicht auf meinen laufenden Beitrag gebucht, trotz entsprechendem Verwendungszweck, sondern jeweils auf die ältesten Rückstände. Das ist lt. RUNDFUNKSTAATSVERTRAG möglich, weil den öffentlich rechtlichen zugestanden wird, die Zahlung des Beitrages gemäß eigener Satzung zu bewerkstelligen. D.h. man kann verfügen was man will, der Beitragsservice bucht das Geld dorthin wo er es haben möchte. Das führt m.E. die im Staatsvertrag aufgeführte Verjährung ad absurdum, weil nie eine Verjährung eintreten kann?

Nicht nur, daß dadurch mein laufender Beitrag nicht gutgeschrieben wurde, wurden mir auch noch jeweils 8,00€ Säumnisszuschlag aufgebrummt, dies summiert sich insgesamt auf ca. 53 € bei einer Gesamtforderung von ca. 179 €.

Die zweite Mitarbeiterin mit der ich sprach, war sehr freundlich, kann mir jedoch in diesem Fall auch nicht wesentlich weiter helfen.

Wenn man sich die Beträge anschaut, um die es geht, erinnert mich das mit diesem Säumnisszuschlag irgendwie an einen versteckten Schuldzins von um die 30%...

P.S.: Ich habe heute auch den Festsetzungsbescheid zu gestriger Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen..







-- Editiert md912 am 10.03.2015 20:30

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was ich mich beim Rundfunkstaatsvertrag immer wundere:
Die Verantwortlichen bei den Rundfunkanstalten + Beitragsservice dürfen quasi Alles - dank des Rundfunkstaatsvertrags!

Aber wer sagt denn, dass der Rundfunkstaatsvertrag auch im Ausland gilt?
Kann es nicht irgendwo im nichteuropäischen Ausland ein Gesetz geben, welches den Verantwortlichen bei der nächsten Urlaubsreise das Geld aus der Tasche zieht?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber wer sagt denn, dass der Rundfunkstaatsvertrag auch im Ausland gilt? <hr size=1 noshade>

So einen Unfug sagt niemand weil er sich damit disqualifizieren würde.



quote:<hr size=1 noshade>Kann es nicht irgendwo im nichteuropäischen Ausland ein Gesetz geben, welches den Verantwortlichen bei der nächsten Urlaubsreise das Geld aus der Tasche zieht? <hr size=1 noshade>

Klar.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Aber wer sagt denn, dass der Rundfunkstaatsvertrag auch im Ausland gilt?

So einen Unfug sagt niemand weil er sich damit disqualifizieren würde.


Du hast bestimmt verstanden, was ich sagen wollte.

Was in Deutschland legal ist, kann im Ausland illegal sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Die Verantwortlichen bei den Rundfunkanstalten + Beitragsservice dürfen quasi Alles - dank des Rundfunkstaatsvertrags!

Schwachsinn

quote:
Was in Deutschland legal ist, kann im Ausland illegal sein.

wow, was für eine Erkenntnis! Was hat das mit Rundfunkgebühren zu tun?

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Indem es möglicherweise Staaten gibt (viell. sogar beliebte Urlaubsländer), die auf der Urlaubsreise einem Verantwortlichkeiten das Geld aus der Tasche ziehen - ganz legal.

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2x Hilfreiche Antwort

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