Ankündigung zur Zwangsvollstreckung 03.09.2018 trotz Befreiung - brauche ganz dringend Hilfe

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lissy85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankündigung zur Zwangsvollstreckung 03.09.2018 trotz Befreiung - brauche ganz dringend Hilfe

Hallo zusammen,

ich hab ein sehr dringliches Problem mit dem netten Beitrags"Service".
Ich hab schon über deren Kontaktformular eine Nachricht geschickt, aber nun befürchte ich, nicht schnell genug Antwort zu bekommen. Die Frist endet bereits am Montag!
Und telefonieren kann ich zur Zeit nicht.
Am besten kopier ich euch mal meine Mail an die hier herein, damit ihr genaueres wisst. Da stehen ja die wichtigsten Punkte drin, und ihr wisst auch direkt, was ich denen geschrieben hab:

"Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe von Ihnen eine Mahnung mit Ankündigung zur Zwangsvollstreckung bekommen, sollte ich nicht den Mahnbetrag von 25,50€ bis zum 03.09.2018 bezahlen.
Dabei geht es um den Zeitraum vom 11.2016 - 11.2016.
Ich bin jedoch für diesen Zeitraum befreit.

Das Schreiben habe ich leider erst heute lesen können, da ich an mehreren schweren chronischen Krankheiten leide, und mich aufgrunddessen häufig im Krankenhaus befinde.
Ich bitte Sie um kurzfristige Bearbeitung, da die Zahlungsfrist bereits am Montag endet.


Am 19.07.2018 habe ich denn Antrag auf Befreiung gestellt, der mir auch von Ihnen mit Schreiben vom 13.08.2018 bestätigt wurde.
Jedoch fälschlicherweise erst ab dem 01.12.2017, was mir leider erst jetzt aufgefallen ist.

Meine eingereichten Unterlagen bestanden aus der üblichen Befreiungsbescheinigung für den Zeitraum vom
01.06.2018 - 30.11.2018 sowie aus einem Schreiben vom Jobcenter mit Datum vom 29.05.2018 (mit Unterschrift des Sachbearbeiters) zur Vorlage bei Ihnen.
In diesem wird bestätigt, dass ich seit dem 25.05.2015 durchgehend bis laufend ALG II bekomme.
Bevor ich Ihnen dieses zugesandt habe, fotografierte ich es ab, so dass ich Ihnen hiermit das Schreiben als .jpg-Datei angehängt zusenden kann.


Dieses Schreiben habe ich vom Jobcenter bekommen, da es damals Probleme mit der Weiterbewilligung ab dem 11.2016 gab.
Deshalb habe ich dort persönlich vorgesprochen. Nach Klärung des Problems habe ich von meinem Sachbearbeiter dieses Schreiben, statt einzelne Befreiungsbescheinigungen für die jeweiligen Zeiträume (somit natürlich auch der Zeitraum 11.2016 - 11.2016), zur Vorlage bei Ihnen mitbekommen.

Es ist also auch nicht möglich, dass Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, da ich für die Zeit bis zum 31.05.2018 sonst keine üblichen Befreiungsbescheinigungen erhalten habe, Sie mich aber ab dem 01.12.2017 befreit haben.


Bitte schicken Sie mir eine kurze Bestätigung, ob sich die Sache damit erledigt hat!

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Hilfe, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,


Svenja D*****"

Ich weiß nicht, was ich noch machen könnte, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern, falls sich heute nicht noch rechtzeitig ein Mitarbeiter drum kümmert.
Habt ihr eine Idee? Soll ich einfach nochmal schreiben? Über ein anderes Kontaktformular oder an info@rundfunkbeitrag.de?

Ich hab schon überlegt zu meiner Mutter zu fahren, um dort zu telefonieren. Da könnte ich sogar faxen. Aber eigentlich geht es mir gesundheitlich noch zu schlecht, um überhaupt das Haus zu verlassen.
Eher schon Montag, oder wäre das schon zu spät?

Falls das alles erfolglos bleibt, sollte ich einfach erstmal bezahlen, um Schlimmeres zu verhindern?
Bekomme ich nach Klärung das Geld zurück erstattet?

Und sollte ich gegen deren Bescheid Widerspruch einlegen, weil die mich ja erst ab dem 12.2017 befreit haben?

Ich bin schon völlig verzweifelt und wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!! :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Eins vorab: Das ganze ließt sich sehr wirr. Kein Wunder wenn einem Sachbearbeiter dort schwindelig wird. :grins:

Zitat (von Lissy85):
Ich bin jedoch für diesen Zeitraum befreit.


Bist du nicht, sonst stände die Forderung nicht im Raum.

Zitat (von Lissy85):
Hallo zusammen,


Dabei geht es um den Zeitraum vom 11.2016 - 11.2016.

....

Am 19.07.2018 habe ich denn Antrag auf Befreiung gestellt, der mir auch von Ihnen mit Schreiben vom 13.08.2018 bestätigt wurde.

Jedoch fälschlicherweise erst ab dem 01.12.2017, was mir leider erst jetzt aufgefallen ist.



Warum stellt man Mitte 2018 einen Antrag auf Befreiung, wenn es um einen Zeitraum aus 2016 geht? Natürlich, eine Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden. Dennoch spart man sich jede Menge Ärger, wenn man sich frühzeitig um so etwas kümmert.

Ein kleines "selber Schuld" kann ich mir da nicht ganz verkneifen. Wenn jetzt die Mahnung kommt, werden wohl vorher schon Zahlungsaufforderungen/Zahlungserinnerungen ergangen sein.

Zitat (von Lissy85):
Bevor ich Ihnen dieses zugesandt habe, fotografierte ich es ab, so dass ich Ihnen hiermit das Schreiben als .jpg-Datei angehängt zusenden kann.


Warum kündigt man nur an, dass man es kann? Warum macht man es nicht direkt, auch wenn es das zweite Mal ist??? Beim ersten Mal hat es ja scheinbar nicht geklappt.

Zitat (von Lissy85):

Und sollte ich gegen deren Bescheid Widerspruch einlegen, weil die mich ja erst ab dem 12.2017 befreit haben?



Sollte man. Und dem dann nochmal eine Kopie des Bescheides/Bescheinigung bzw. Schreiben vom ARGE Sachbearbeiter beilegen von der man meint, man hätte es bereits übersandt. Zusätzlich vorher noch anrufen würde die Sache wohl noch einfacher machen...

Zitat (von Lissy85):
Falls das alles erfolglos bleibt, sollte ich einfach erstmal bezahlen, um Schlimmeres zu verhindern?
Bekomme ich nach Klärung das Geld zurück erstattet?


Keine schlechte Idee. Mahnverfahren wird dadurch gestoppt. Und Geld gibt es tatsächlich zurück, sollte die Befreiung gewährt werden können.

Meine Meinung: Vermutlich hat da einer wohl nur den Zettel für die aktuelle Befreiung bearbeitet/gesehen, und das Schreiben vom Sachbearbeiter übersehen, der einen früheren Leistungsbezug bestätigt. Nichts was nicht problemlos geklärt werden kann, wenn man nicht auf den letzten Drücker unterwegs ist.






-- Editiert von Dezent am 31.08.2018 17:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120226 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Lissy85):
Ich bin jedoch für diesen Zeitraum befreit.

Nö, ist man logischerweise nicht, wenn der Bescheid erst ab dem 01.12 geht.


Notfalls muss man halt eine entsprechenden Aussetzung der Vollstreckung beantragen und nochmals einen rückwirkenden Antrag auf Befreiung stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bist du nicht, sonst stände die Forderung nicht im Raum. Da wird kein RF-Beitrag gefordert, sondern Mahngebühren - wie auch immer die entstanden sind...
Notfalls muss man halt eine entsprechenden Aussetzung der Vollstreckung beantragen Freitags für eine Vollstreckung am nächsten Montag? Das wird nicht klappen... Ich würde hier zahlen und dann versuchen, zu klären, wie es zu den Mahngebühren kam - wenn die irgendwie unberechtigt waren, sollte es die zurückgeben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120226 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Freitags für eine Vollstreckung am nächsten Montag?

Ja, ist knapp.

Aber die Vollstrecker haben meist ja E-Mail oder Telefon mit angegeben -versuchen kann an es ja mal.


Kann aber auch sein, dass die das jetzt stramm durchziehen. So eine Vollstreckung fällt ja nicht vom Himmel, da gab es ja schon einiges an Vorlauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Lissy85):
Das Schreiben habe ich leider erst heute lesen können, da ich an mehreren schweren chronischen Krankheiten leide, und mich aufgrunddessen häufig im Krankenhaus befinde.

Solche "Erklärungen" lösen allenfalls ein müdes Lächeln aus. Häufig ist nicht ununterbrochen! Und, mit Verlaub, in 2 Jahren ist auch bei noch so "häufigen Krankenhausaufenthalten" durchaus Gelegenheit, Schriben zur Kenntnis zu nehmen und zu reagieren. Ansonsten werden Sie ja problemlos die 2 Jahre durchgehenden Krankenhausaufenthalt nachweisen können, die Krankenhäuser stellen dann gerne entsprechende Bescheinigungen aus.

Ich vermute mal, da Sie hier dringendst um Hilfe bitten, obwohl die Frist bereits Montag abläuft, genau dieses symptomatisch ist - erst reagieren, wenn das Wasser bis zur Nase steht - sowas fällt einem halt irgendwann auf die Füße und dann wird's teuer. Ich rate ebenfalls dazu, den Betrag zu zahlen - denn jetzt kann es zuerst mal nur noch teurer werden...und Sie können ja dann in Ruhe mit den entsprechenden Nachweisen versuchen, daß Geld zurück zu bekommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bist du nicht, sonst stände die Forderung nicht im Raum. Da wird kein RF-Beitrag gefordert, sondern Mahngebühren - wie auch immer die entstanden sind...


Da stehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 17,50 Euro Rundfunkbeiträge - für einen Monat - und 8,00 Euro Säumniszuschlag im Raum. Das ergibt dann exakt 25,50 Euro und passt auch zur Erklärung der TS.

Diese 25,50 Euro werden letztmalig angemahnt, bevor es in die Vollstreckung geht. Es sind aber keine 25,50 Euro "Mahnkosten", wage ich zu behaupten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Da stehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 17,50 Euro Rundfunkbeiträge - für einen Monat - und 8,00 Euro Säumniszuschlag im Raum. Dann sollte zumindest der RF-Beitrag später erstattet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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