Hallo,
ich habe eine Aufforderung erhalten, mein Büro als Betriebsstätte bei der "GEZ" anzumelden. Diese Betriebsstätte außerhalb meiner Wohnung gibt es auch. Ich erhalte allerdings ergänzend Hartz IV, weshalb ich eigentlich befreit bin. Gilt diese Befreiung auch für die Betriebsstätte, deren Inhaberin nachweislich unter dem Existenzminimum liegt, da auch die Einnahmen des Gewerbes in der Betriebsstätte nicht ausreichend hoch sind? Viele Grüße von JBucz
Aufforderung Betriebsstätte anzumelden
23. Mai 2016
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Frage vom 23. Mai 2016 | 14:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung Betriebsstätte anzumelden
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#1
Antwort vom 23. Mai 2016 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
Gilt diese Befreiung auch für die Betriebsstätte Nö, ausweislich des Gesetzestextes bezieht sich die Befreiungsmöglichkeit nur auf Wohnungen.
#2
Antwort vom 23. Mai 2016 | 15:55
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Das eine (Betrieb) hat mit dem anderen (Privatperson) nichts zu tun.ZitatGilt diese Befreiung auch für die Betriebsstätte, deren Inhaberin nachweislich unter dem Existenzminimum liegt, da auch die Einnahmen des Gewerbes in der Betriebsstätte nicht ausreichend hoch sind? :
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#3
Antwort vom 24. Mai 2016 | 10:12
Von
Status: Schlichter (7218 Beiträge, 1517x hilfreich)
Zitat:da auch die Einnahmen des Gewerbes in der Betriebsstätte nicht ausreichend hoch sind?
Dann ist es übrigens kein Gewerbe sondern Hobby.
#4
Antwort vom 24. Mai 2016 | 11:23
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Wieso Hobby/Liebhaberei? Von gar keinen Einkünften oder gar anhaltender Verluste, fehlenden Bemühungen zur Umsatzsteigerung oder ähnlichem liest sich hier nichts. Man muss halt aufstocken. Oder sind alle Aufstocker nur hobbymäßig unterwegs, vielleicht ja auch die ein oder andere Billigfluglinie oder die DB...?!
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