Hallo,
Herr X ist neuerdings mit seiner Partnerin zusammen gezogen. Daraufhin meldete er seinen Wohnsitz an die neue Addresse. Wenig später, am 23.05.2016 erreichte ihn ein Brief des Beitragsservice, in welchem er aufgefordert wurde einige Auskünfte über sich selbst zu erteilen. Unter anderem wie sich denn Herr X vorstellt in Zukunft den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Da die Partnerin des X bereits den Beitrag bezahlt, ist die Wohnung ja schon "abgegolten". Dies hat Herr X an entsprechender Stelle des Schriebs mit Angaben der Beitragszahlerin der Wohnung eingetragen.
Nun ist Herr X leider sehr schusselig und hat sich an den Brief erst gestern wieder erinnert.
Im Schreiben steht sinnhaft: "Bitte senden sie uns die Antwort binnen 4 Wochen, an sonsten wird eine Anmeldung auf Herrn X mit den Daten des Einwohnermeldeamtes vorgenommen"
Nun ist die Frist von 4 Wochen bereits um zwei Tage verstrichen.
X sieht jetzt drei Möglichkeiten
A) Den Brief mit den Angaben wahrheitsgemäß ausfüllen und einfach jetzt los zu senden. Wird die `Verspätung` wird seitens des Beitragsservice
einfach hingenommen?
B) Den Brief mit den Angaben ausfüllen, jedoch das Datum (Datum, Unterschrift) in die Frist zurück zu datieren. Wird die `Verspätung` wird seitens des Beitragsservice einfach hingenommen?
C) Behaupten, den Brief nie erhalten zu haben. Einer eventuell folgenden Zahlungsaufforderung würde X widersprechen. Er kann nachweisen (einfamilienhaus, Kontoauszüge...), dass für die Wohnung stets pünktliche Beitragszahlungen erfolgt sind. Muss Herr X befürchten am ende doch zahlen zu müssen?
Herr X möchte in keinem der Fälle ´doppelt´ zahlen, da er seinen Anteil an den Beiträgen bereits an die Partnerin=Beitragszahlerin entrichtet hat. X ist auch nicht erpicht darauf sich mit der GEZ anzulegen, er findet den Beitrag sogar gerechtfertigt, da er gerne die Öff.rechtl. schaut
Was sollte X machen?
Danke für eure Bemühungen
-- Editier von HansMüller am 22.06.2016 16:13
Auskunft zu spät eingereicht. Folgen?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Zitat:Daraufhin meldete er seinen Wohnsitz an die neue Addresse.
Bei wem? Nur beim Einwohnermeldeamt? Oder auch beim Beitragservice?
Nur beim Amt. Zuvor lebte X bei seinen Eltern und war damit bereits 'abgegolten' beim Beitragsservice.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Fristen spielen hier keine Rolle, denn es besteht keine Anzeigepflicht für den TE (§ 8(3) des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages): Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
Natürlich sollte man den Brief zwecks Streßvermeidung trotzdem beantworten, in Variante A, aber Ärger sollte es nicht geben...
Ich habe den Brief nun nach Var. A abgeschickt und harre nun der Dinge die da kommen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten