Auszubildender und GEZ-GEbühr

5. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
grha6270
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszubildender und GEZ-GEbühr

Guten Tag!
Der Sohn (18 Jahre, Azubi, Lohn 291,00 Euro) meines Lebensgefährten wohnt seit Dezember letzten Jahres bei uns und ist auch seit diesem Zeitpunkt bei uns gemeldet. Prompt wurde er jetzt von der GEZ angeschrieben. Wir haben zurückgeschrieben, dass er derzeit noch Azubi ist und deshalb keine GEZ-Gebühr zu zahlen braucht. Die GEZ schrieb uns zurück, dass er auf jeden Fall zahlen muss, wenn er Fernseher, Radio, etc. besitzt. Er hat einen Fernseher, eine Stereoanlage und ein Radio im Auto... Eine Bekannte sagte, es genügt nur ein Radio und einen Fernseher pro Haushalt anzumelden!? Stimmt das?
Wir sind sehr verunsichert und fürchten uns schon vor dem GEZ-Mitarbeiter, der mit Sicherheit bald vor unserer Tür stehen wird! Schon im voraus vielen Dank für die Antworten!

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Allein weil die Person Auszubildener ist, berechtigt nicht zur automatischen Befreiung von den Rundfunkgebühren. Sobald dieser Radio und/oder Fernseher zum Empfang bereit hält, ist er auch grundsätzlich gebührenpflichtig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Elternteile für sich bereits Fernseher und/oder Radio zum Empfang bereit halten. Die GEZ hat im Rundfunkgebührenstaatsvertrag einen Befreiungskatalog aufgeführt, wonach die Personen, die dort drunter fallen, zu befreien sind. Auszubildene fallen dort nicht drunter. Die einzige Möglichkeit einer Befreiung besteht aufgrund der sog. Härtefallregelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Dieser ist direkt an die zuständige Landesmedienanstalt zu richten und nicht an die GEZ in Köln . Erfahrungsgemäß werden solche Anträge meistens abgelehnt. In vielen Fällen jedoch zu unrecht. Sobald eine vergleichbare wirtschaftliche Situation des Auszubildenen im Vergleich zu einem Arbeitslosen bzw Sozialhilfeempfängers besteht, so ist auch der Auszubildene zu befreien. Die korrekte Feststellung einer Härtefallregelung ist jedoch kompliziert und sollte bei Bedarf einem Anwalt überlassen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wir sind sehr verunsichert und fürchten uns schon vor dem GEZ-Mitarbeiter


Vor diesen Herrschaften brauchen Sie sich nicht zu fürchten! Es sind im Übrigen keine GEZ-Mitarbeiter, sondern auf Provision arbeitende Freiberufler, die nicht mehr Rechte besitzen als jeder Otto-Normal-Bürger; z.B. dürfen diese Personen Ihre Wohnung nicht gegen Ihren Willen betreten, ebenfalls können Sie Hausverbot erteilen und sie des Geländes verweisen.

Nur keine Angst!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich musste meinen Fernseher damals auch anmelden, habe allerdings von der Stadt eine Befreiung für die Dauer der Ausbildung erhalten.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.845 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen