Hallo,
meine Freundin bekam vor ca. 1 Jahr, als sie zu mir gezogen ist und sich wieder beim Amt angemeldet hat einen Bescheid über 500 Eur Nachzahlung der GEZ nur des Autoradios. Erst einmal war der Schreck groß und eine Ratenzahlung vereinbart. Seit diesem Zeitpunkt hatte sie dann kein Auto mehr, trotzdem zieht die GEZ immer noch die Gebühren für das Autoradio ein, jetzt kam eine neue große Aufforderung. Können wir für das Jahr ohne Auto die Zahlung der Gebühren des Autoradios anfechten? Wir können nachweisen dass sie seit einem Jahr kein Auto mehr hat.
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-- Editiert am 19.01.2011 09:16
Autoradio - Nachzahlung obwohl das Auto weg ist.
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Für wie viel Jahre zahlte denn die Freundin Rundfunkgebühren nach ( 5 Jahre) ?
quote:
Wir können nachweisen dass sie seit einem Jahr kein Auto mehr hat.
Ihr solltet nachweisen können, dass sie sich bei der GEZ abgemeldet hat. Denn ohne Abmeldung muß man leider Zahlen,
auch wenn man gar keine Geräte mehr hat.
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500 Euro durch 5,76 Euro = 85 Monate also um die 7 Jahre.
Was erzählst du für Geschichten :-)
Ohne Abmeldung kommst du nur im Todesfall raus und zahlst weiter.
Uwe
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Die Frage ist aber auch,inwiefern die GEZ auch auf diese Forderung von 500€ kommt.
Darüber muß es ja Bescheide geben.
Kann jetzt deine Freundin belegen,dass sie das Fahrzeug erst ab Datum xx.xx.xxxx ihr eigen nennt,würde sich das alles hochrechnen lassen.Denn du kannst ja nicht für was bezahlen,was du nicht einmal vorher besessen hast.
Aber über diesen Vorgang müßten ja ausreichend Briefe vorliegen,vielleicht habt ihr diese ungeachtet ja entsorgt und euch somit der GEZ widerspruchslos unterworfen??
Dann heißt es natürlich: Zahlen,denn wenn ihr nix gegenteiliges belegen könnt,werdet ihr da wohl kaum herauskommen und die GEZ wird sich eure Mitgliedsbeiträge nicht aus den Händen reißen lassen.
Könnt ihr denn auch nachweisen,dass ihr euch korrekt abgemeldet habt?Weil,wenn das nicht geht,seid ihr weiterhin Mitglieder der GEZ und somit Beitragszahler!
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-- Editiert am 19.01.2011 15:50
Bei privater Nutzung des Autoradios fallen keine GEZ-Gebühren an, sofern die betreffende Person ohnehin für die eigene Wohnung diese Gebühren bereits zahlt. Wird das Fahrzeug hingegen beruflich genutzt, ist die Zahlung von GEZ-Gebühren auf jeden Fall fällig.
Die GEZ schickt häufig Freiberufler durch die Straßen, um die Fahrzeuge aufzuspüren und ein Autoradio ausfindig zu machen.
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quote:
Die GEZ schickt häufig Freiberufler durch die Straßen, um die Fahrzeuge aufzuspüren und ein Autoradio ausfindig zu machen.
Ja die verkleiden sich als Parkuhr und warten bis der Fahrer kommt, denn nur so können sie die Gebühren eintreiben.
Ist doch Quatsch.
Uwe
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