Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg

25. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steff26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg

Habe folgenden ganz aktuellen Artikel gefunden:

Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, muss der eine Partner keine Rundfunkgebühren für sein Autoradio zahlen, wenn der andere bereits für Geräte in der gemeinsamen Wohnung zahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden (Az. 10 K 2816/08 , nicht rechtskräftig). Zugrunde lag der Fall eines Mannes, der seit über 30 Jahren mit seiner Freundin zusammenlebt. Sie zahlt die GEZ-Gebühren für die Geräte im Haushalt.

Für das Autoradio, das sich im Wagen des Mannes befand, wollte die GEZ aber dennoch über 500 Euro Nachzahlung von ihm. Nur bei Verheirateten würde so ein Geräte als kostenloses „Zweitgerät“ gelten. Der Mann klagte und bekam recht. Das Gericht rechnete ihm aufgrund der Lebensumstände auch die Geräte seiner Frau zu, sodass sie auch für ihn „Erstgeräte“ seien. Sein Autoradio sei daher „Zweitgerät“ und damit gebührenfrei.


Ich Depp hab letztes Jahr erst 100 Euro nachbezahlt weil der Scherge mich am Auto weggefangen hat.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@Katzenklo hat recht,wieso ist das dein Auto?
Du sollst es nur zu nem Bekannten bringen oder halt was raus holen.

Oder können die GEZ-ler jetzt auch schon die Fahrzeughalteranfrage stellen?
Ich mein,wenn die sich tarnen als Versicherungstypen,dann kann es evtl schon sein. aber das mal ausgenommen jetzt.

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#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Das wird dann ja wohl sowieso bald vorbei sein, für's Autoradio Gebühren zu fordern,
wenn die ÖR Sender das UKW abschalten, siehe die Meldung

[URL=http://www.teltarif.de/ard-radio-ukw-einstellen/news/33751.html]ARD strebt das Ende der UKW-Ära an [/URL]



Gruss vom Strand

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#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Oder können die GEZ-ler jetzt auch schon die Fahrzeughalteranfrage stellen?

Klar, wie wollen sie sonst feststellen, welchen Autobesitzern welche Gebührenbescheide zu schicken sind?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Das wird dann ja wohl sowieso bald vorbei sein, für's Autoradio Gebühren zu fordern, wenn die ÖR Sender das UKW abschalte

Vielleicht bleibt ja noch Mittelwelle? Außerdem können mittlerweile vermutlich schon die meisten Autoradios digitales Radio empfangen - und wenn nicht jetzt, werden es in 1-2 Jahren alle können, dann geht es weiter...

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
umo2k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist das Urteil schon rechtskräftig? Hatte exakt das gleiche Problem. Sollte mich beim GEZ Dealer melden, hab ich aber nicht gemacht. Sollte der Bursche noch einmal vorbeikommen würde ich ihm einfach kommentarlos das Urteil ins Gesicht drücken,

Gruß,
Umo2k

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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