Befreiung Erwerbsminderungsrente

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Picard155
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreiung Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe das mir jemand hier helfen kann.
Meine Frau ist beim Rundfunkbeitragsservice angemeldet und zahlt auch den vollen Beitrag als Erwerbstätige.
Jetzt habe ich zufällig erfahren das EU-Rentner vom Beitrag befreit sind (Befreiungsgrund 402).
Da ich seit 2015 EU-Rentner bin, wäre jetzt die Frage, ob es möglich ist, das ich den Beitragsservice auf mich anmelde, mich befreien lasse, und der Ehepartner (meine Frau) ja kostenlos mit drin ist?
Hat das schon mal jemand so durch, oder kann den Gedankengang bestätigen?
Gruß Andreas

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

EU-Rentner sind keineswegs vom RF-Beitrag befreit, so dass Ihre Überlegungen völlig gegenstandslos sind. Befreiungsgrund 402 besagt nämlich, dass Empfänger von Grundsicherung für Erwerbsunfähige befreit werden - wenn Sie Grundsicherung bekämen, würden Sie das wissen: Die ist nämlich durchaus nicht identisch mit der EU-Rente.

-- Editiert von User am 27. November 2022 17:42

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

(Mehrfachpost)

-- Editiert von User am 27. November 2022 16:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

(Mehrfachpost)

-- Editiert von User am 27. November 2022 16:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Picard155):
ob es möglich ist, das ich den Beitragsservice auf mich anmelde, mich befreien lasse, und der Ehepartner (meine Frau) ja kostenlos mit drin ist?
Nö, das klappt nicht. Für 1 Wohnung ist der Beitrag zu zahlen. Hier ist deine Frau als Erwerbstätige die Zahlerin für diese Wohnung.
Zitat (von Picard155):
oder kann den Gedankengang bestätigen?
Falscher Gedankengang.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Picard155):
wäre jetzt die Frage, ob es möglich ist, das ich den Beitragsservice auf mich anmelde

Ja.



Zitat (von Picard155):
mich befreien lasse,

Nö, befreien lassen kann man sich nur, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Da ist kein Verhandlungsspielraum.



Zitat (von Picard155):
und der Ehepartner (meine Frau) ja kostenlos mit drin ist?

Nö, die ist Vollzahler.



Zitat (von Picard155):
Hat das schon mal jemand so durch

Ja, der Gesetzgeber, der festgelegt hat, dass solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja, der Gesetzgeber, der festgelegt hat, dass solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Das ist so nicht ganz richtig - ist eine Person befreit, erstreckt sich die Befreiung auch auf den Gatten/die Gattin. Nur erfüllt der TE halt nicht die Voraussetzungen einer Befreiung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Picard155):
Beitragsservice auf mich anmelde, mich befreien lasse, und der Ehepartner (meine Frau) ja kostenlos mit drin ist?


Würden Sie tatsächlich eine Befreiungsvoraussetzung erfüllen müsste gar nichts umgemeldet werden. Ihre Frau könnte den Antrag stellen, da sich die Befreiung auf Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung erstreckt. Ihre Frau wäre dann Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Zitat (von Picard155):
Da ich seit 2015 EU-Rentner bin,


Da der Bezug einer Erwerbsminderungsrente keinesfalls mit dem Bezug der befreiungswürdigen Sozialleistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - einer Leistung geregelt im SGB XII - gleichzusetzen ist, können Sie sich jeglichen Antrag sparen.

Zitat (von Picard155):
Jetzt habe ich zufällig erfahren das EU-Rentner vom Beitrag befreit sind.


Selbst Empfänger der korrekten Sozialleistung sind keineswegs automatisch vom Beitrag befreit.

Der Personenkreis kann auf Antrag eine Befreiung erhalten. Ein wesentlicher Unterschied.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Befreiung gibt es für Personen welche einen GdB haben mit den Merkzeichen GI, TBI.
Bei MZ RF gibt es eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages.

Zitat (von Picard155):
Jetzt habe ich zufällig erfahren das EU-Rentner vom Beitrag befreit sind (Befreiungsgrund

Da wurde ihnen falsches erzählt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Befreiung gibt es für Personen welche einen GdB haben mit den Merkzeichen GI, TBI.
Bei MZ RF gibt es eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages.

Und für alle Personen, welche eines der anderen Befreiungsmerkmale erfüllen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und für alle Personen, welche eines der anderen Befreiungsmerkmale erfüllen

Klar, hier ging es aber um eine EMR.

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