Befreiung nach zwei Jahren Bafög

7. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
neuling0815123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Befreiung nach zwei Jahren Bafög

Hallo,

ich habe heut Post bekommen und wurde aufgefordert, die Sache mit dem neuen Rundfunkbeitrag zu regeln.

Ich bin seit 2,5 Jahren Student und bekomme ebensolang bereits BaföG. Bisher war ich immer im Glauben, als BaföG-Bezieher ist man von dem Beitrag befreit, nun habe ich mir aber sagen lassen, dass man sich da trotzdem noch aktiv drum kümmern muss und das beantragen.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich das jetzt wie gewünscht mache und das beantrage, besteht dann ein Risiko, dass ich für die letzten zwei Jahre nachzahlen muss? Ich war ja trotzdem BaföG-Bezieher, habe das aber damals nicht beantragt, weil ich es schlichtweg nicht gewusst habe.


Gruß und besten Dank schonmal :-)

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6 Antworten
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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wr sagt denn, daß er seit 2,5 Jahren Empfangsgeräte besitzt? War das nicht der Fall, brauchte er weder Anmeldung noch Befreiung. In dem Fall muß er sich nur zum 01.01.2013 anmelden und gleichzeitig die Befreiung beantragen. Wenn er sich natürlich bereits vor 2013 angemeldet hat und dann vergessen hat, die Befreiung zu beantragen - in dem Fall ist allerdings eine saftige Nachzahlung fällig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
neuling0815123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Also um das noch etwas genauer zu schildern...

Ich bin im Oktober aus dem Wohnheim ausgezogen und in einer private Wohnung mit zwei anderen Studenten.

In dem Schreiben steht: "Unter ihrem Namen haben wir für diese Wohnung kein Beitragskonto gefunden"

Und ich kann mich auch nicht daran erinnern, mich jemals iwie angemeldet zu haben.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Dann haben Sie sich bisher auch nicht angemeldet. Eine Nachzahlung wäre also nur fällig, wenn Sie rückwirkend ab 2011, 2010 etc. Geräte anmelden. By the way - in einer WG reicht es bekanntermaßen seit 2013, wenn einer zahlt. Wenn sich also ein angemeldeter Beitragszahler (also jemand, der nicht wegen Bafögbezuges befreit ist) in der WG befindet, verweisen Sie einfach darauf, daß der Rundfunkbeitrag für Haushalt X von Herrn/Frau Y gezahlt wird.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
neuling0815123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten bisher! :-)

Klingt ganz, als gäbe es dann kein Problem für mich... ich gehe mal davon aus, dass nicht nachgeforscht wird, wo man vorher gewohnt hat und ob man angemeldet war oder nicht etc. ?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was sollen die denn nachforschen? EMPFANGSGERÄTE lösten bis 2012 eine Zahlungspflicht aus - nicht der Fakt, daß man irgendwo wohnt. Und daß Sie nicht angemeldet waren, wissen die - wie ich schon erwähnte, mußten Sie sich aber nicht anmelden, wenn Sie keine Geräte hatten.

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