Hallo an die Gemeinschaft.
Vorabinformation:
Mann = Rundfunkteilnehmer
Frau = Schwerbehindert seit 2004
Folgende Frage die ich mir stelle
Ein Ehepaar hat eine Befreiung nach §6 Abs.1 Nr 8 des des Rundfunkstaatsvertrages ab dem 01.05.2010 bekommen.
Die Ehefrau hat aber seit 2004 einen Behinderungsgrad von 100%.
RF Kennung steht auch auf 2004
Meine Frage.
Könnte das Paar die Gebühren, die zwischen 2004 und 05.2010 gezahlt wurden, nicht zurück bekommen?
Was könnte man in dem Fall machen?
Danke im voraus.
P.S.: Sollte ich gegen eine Forenregel verstoßen haben, Antwort bitte per PN. Danke.
-----------------
" "
Befreiung rückwirkend?
8. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 8. September 2010 | 16:40
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 9x hilfreich)
Befreiung rückwirkend?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. September 2010 | 16:59
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 86x hilfreich)
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
quote:
Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen schon früher vorgelegen haben.
Mir ist auch kein einziger Fall bekannt, wo die GEZ jemals tatsächlich eine rückwirkende Befreiung akzeptiert hätte bzw. sogar Geld erstattet hätte. Rückwirkende Anmeldung geht übrigens problemlos.
#2
Antwort vom 9. September 2010 | 08:12
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
die gleiche Frage wird in verschiedenen Konstellationen immer wieder gestellt.
Daher nur zur Erläuterung:
Eine Befreiung kann nur durch Antrag erfolgen. Liegen Befreiungsgründe vor, gelten diese ab dem Folgemonat!
Eine Rückwirkende Befreiung ist nicht möglich!
Dies gilt z.B. auch bei sämtlichen Sozialleistungen und ist auch nicht zu beanstanden!
Und jetzt?
Schon
267.970
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten