Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnung bei Ehepaar abgelehnt

26. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnung bei Ehepaar abgelehnt

Hallo,

ich habe eine kleine "Dummheit" begangen, da ich mich vorher nicht ausreichend informiert habe:

Der Rundfunkbeitrag/GEZ unserer Hauptwohnung läuft auf meine Ehefrau.
Anfang September 2018 habe ich, dummerweise auf meinen Namen, aber unter der Beitragsnummer meiner Frau, zum 15.8.2018 (dem Tag des Einzugs in die Nebenwohnung, Meldebestätigung war beigefügt) einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für unsere Nebenwohnung gestellt.
Ansonsten haben wir keinen weiteren Antrag gestellt.

Im Februar 2019 (also knapp ein halbes Jahr später) kam die Ablehnung des Antrags, da beide Wohnungen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf die Antragstellerin, also meine Frau, hätten angemeldet werden müssen, um die Befreiung von der Rundfunkbeitragsflicht für unsere Nebenwohnung zu erhalten.

Jetzt könnte meine Frau doch einfach einen Antrag rückwirkend zum 15.8.2018 auf Befreiung von der Rundfunkbeitragsflicht für unsere Nebenwohnung stellen - damit können wir doch dann (auch rückwirkend) für die Nebenwohnung beitragsfrei sein, oder nicht?


Besten Dank vorab für die Antworten und viele Grüße
Rook123

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14 Antworten
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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Nö, es ist ja nun auch dokumentiert, dass du die Nebenwohnung auch nutzt. Damit bist du für diese Wohnung der beitragspflichtige Inhaber. Beitragsfrei wäre sie nur, wenn deine Frau für die Hauptwohnung bezahlt und sie die Nebenwohnung alleine nutzen würde.

Das stimmt so nicht. Meine Frau und ich sind in der Hauptwohnung und Nebenwohnung gemeldet. Wir benutzen natürlich beide Wohnungen. In der Nebenwohnung wurden wir von der GEZ befreit.






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#4
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir zwischenzeitlich mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durchgelesen.

Hilft mir nicht:

"Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe weiter anwendbar, dass ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunkbeitragspflicht nach § 2 Absatz 1 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nachkommen, auf Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind.
Ist über Rechtsbehelfe noch nicht abschließend entschieden, kann ein solcher Antrag rückwirkend für den Zeitraum gestellt werden, der Gegenstand des jeweils angegriffenen Festsetzungsbescheids ist."

zumindest eine Zeit lang weiter?

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Flo da steht es doch eindeutig. Da ist jede Fantasie oder Auslegung überflüssig.
"...diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunksbeitragsplficht nach $.....nachkommen, auf Antrag von der Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind." Da kannst du hineinsehen was du willst. Diese Personen müssen ja nicht mal mit einander verheiratet sein. Darum steht da Personen und nicht Ehepaar.

-- Editiert von aspergius am 26.02.2019 23:45

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#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
In der Nebenwohnung wurden wir von der GEZ befreit.


Falsch. Nicht "ihr" wurdet von der Beitragspflicht befreit. Allein die Frau wurde befreit.

Zitat (von aspergius):
...diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunksbeitragsplficht nach $.....nachkommen, auf Antrag von der Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind."


Korrekt.

Und hieraus...

Zitat (von aspergius):
Meine Frau und ich sind in der Hauptwohnung und Nebenwohnung gemeldet.


...erschließt sich deine Beitragspflicht.


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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Im allgemeinen: Für eine Wohnung muss nur dann keinen Beitrag entrichtet werden, wenn alle Inhaber der Wohnung von der Beitragspflicht befreit sind. Die Befreiung eines Inhaber erfolgt auf Antrag wenn die Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sind.

Es gilt weiter sinngemäss, wenn kein Gewerbe vorhanden ist: Pro Wohnung maximal einen Beitrag und pro Person maximal einen Beitrag.

Wenn zwei Personen gemeinsam eine Haupt- und Nebenwohnung haben, dann kann sich nur der, der den Beitrag für die Hauptwohnung entricht von der Beitragspflicht der Nebenwohnung befreien lassen. Die andere Person bleibt aber für die Nebenwohnung beitragspflichtig.

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#8
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) (Link) sagt im § 2 "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) [i][/i] ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Wenn das für die Hauptwohnung so gilt, dass nur eine Person (in meinem Fall: Meine Ehefrau :grins: ) bezahlen muss, dann doch ebenso für die Nebenwohnung?


Viele Grüße,
Rook123

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#10
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Tut es doch. Aber du zahlst nicht für die Hauptwohnung, nutzt aber die Nebenwohnung, für die deine Frau nicht bezahlt, weil eine einzelne Person nicht für zwei Wohnungen bezahlen muss. Nur auf genau diesen Fall bezieht sich auch das Urteil, in dem mit „diejenigen Personen" nicht die Personen gemeint sind, die zusammen in einer Wohnung leben, sondern all jene, die tatsächlich den Beitrag für eine Wohnung entrichten.

Daher musst du den Beitrag für die Nebenwohnung entrichten.

Woher weißt du, dass nicht diejenigen Personen gemeint sind, die zusammen in einer Wohnung leben?

Signatur:

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#11
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Woher weißt du, dass nicht diejenigen Personen gemeint sind, die zusammen in einer Wohnung leben?


Es ist sehr eindeutig was im Urteil steht. Gegenfrage: Warum willst du es so krampfhaft nicht verstehen?

Noch mal anders versucht zu erklären:

Die Frau wurde für die Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag befreit, weil sie für die Hauptwohnung zahlt. Sie zahlt keinen Beitrag für diese Wohnung mehr, dank Befreiung.

Da die Befreiung nicht für dich gilt, wirst du zur Beitragszahlung der Nebenwohnung herangezogen.

Das Urteil besagt sinngemäß, dass eine Person nicht mit mehr als einem Rundfunkbeitrag belastet werden darf. Wo zahlst du den einen (zweiten) Beitrag, wenn die Hauptwohnung auf die Frau angemeldet ist?

Du zahlst keinen Beitrag für die Hauptwohnung.

In der vorliegenden Konstellationen zahlt jeweils eine Person für eine Wohnung.

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#12
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ware aber dann wieder zurück zur "Kopfabgabe", wie vor 2013 - und nicht zur "Wohnungsabgabe", wie es kommuniziert wurde.


2013 war im Faktenblatt "Der neue Rundfunkbeitrag" geschrieben:

Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Zum 1. Januar 2013 wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland neu gestaltet: Dann startet der Rundfunkbeitrag. Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Auch Unternehmen und Institutionen beteiligen sich wie bisher an der Finanzierung des Programms. Ihr Beitrag richtet sich nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahr-zeuge. Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine zahlen maximal einen Beitrag pro Betriebsstätte.
Die Regelungen für Bürgerinnen und Bürger

* Es gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle. Der Rund-funk-beitrag ist künftig geräteunabhängig ausgestaltet.

* Pro Wohnung muss nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Beitrag gilt dann für alle Personen, die in dieser Wohnung leben.


Wenn ein Ehepaar eine Hauptwohnung hat, zahlen sie für die Hauptwohnung einmal.
Wenn ein Single eine Haupt- und eine Nebenwohnung hat, zahlt er für die Hauptwohnung voll, für die Nebenwohnung nicht.
Wenn ein Ehepaar eine Haupt- und eine Nebenwohnung hat, sollen sie für die Hauptwohnung voll und für die Nebenwohnung voll bezahlen.

Sorry, aber das ist gerade beim Vergleich der letzten beiden Beispiele wieder eine "Kopfabgabe".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ja, in diesem Beispiel ist es das.

Ist es auch in jedem Single-Haushalt.

Ich behaupte mal in den meisten Fällen kommt es nach der Umstellung zum gleichen Ergebnis wie vorher. Nur die Berechnung und Erfassung ist einfacher.

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