Bei Einzug angemeldet, keine Rückmeldung, nun Nachzahlung?

21. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jessmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Einzug angemeldet, keine Rückmeldung, nun Nachzahlung?

Hallo

Mein Sohn ist im September 2020 in seine erste eigene Wohnung gezogen.
Verantwortungsbewusst haben wir die junge Dame, die dort vorher wohnte, vom Beitragsservice abgemeldet und meinen Sohn angemeldet.
Die junge Dame musste dann nicht mehr zahlen, aber mein Sohn auch nicht.
Also habe ich ihn ca. 2 Monate später, noch einmal beim Beitragsservice angemeldet.
Aber wieder keine Antwort und keine Reaktion.

Dann haben wir es halt gelassen.
Gestern kam ein Brief, dass unter seinem Namen mit der Wohnung kein Vertrag besteht und er die Wohnung bitte anmelden soll. Dieses Schreiben ist zur Zeit ja scheinbar bekannt.

Muss er nun trotzdem mit einer Nachzahlung rechnen?
Jetzt fragen wir uns, was können wir dafür, wenn die bei mehrmaliger Anmeldung keine Reaktion schicken?
Wir sind 4 Personen, die in dieses Thema involviert sind und immer dabei waren, damit eben Zeugen da sind, die bestätigen können, dass mein Sohn angemeldet wurde.

Macht es Sinn ein Schreiben mit den Unterschriften der involvierten Personen abzuschicken?

Ich danke recht herzlich im Voraus für eine Antwort.

Liebe Grüße
Jessica

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Jessmin):
Verantwortungsbewusst haben wir die junge Dame, die dort vorher wohnte, vom Beitragsservice abgemeldet und meinen Sohn angemeldet.
Wie kommt ihr denn dazu, irgendeine fremde Person beim BS abzumelden? Mit welcher Beitragsnummer hab ihr den Sohn beim BS angemeldet?

Da es seine erste Wohnung war, hatte er KEINE Beitragsnummer. Die Dame behält ihre Beitragsnummer und meldet sich nur mit neuer Adresse beim BS an.

Zitat (von Jessmin):
Gestern kam ein Brief, dass unter seinem Namen mit der Wohnung kein Vertrag besteht und er die Wohnung bitte anmelden soll.
Verständlich.
Zitat (von Jessmin):
Muss er nun trotzdem mit einer Nachzahlung rechnen?
Ja.
Zitat (von Jessmin):
wenn die bei mehrmaliger Anmeldung keine Reaktion schicken?
Wie sollte denn der BS reagieren? Die sind seeehr langsam und haben nun festgestellt, dass was nicht stimmt.

Lies mal nach, was man macht:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html
Zitat (von Jessmin):
Wir sind 4 Personen, die in dieses Thema involviert sind und immer dabei waren, damit eben Zeugen da sind, die bestätigen können, dass mein Sohn angemeldet wurde.
Wenn ich dich richtig verstehe, wäre richtig anmelden wichtiger gewesen als oft und mit Zeugen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Jessmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die junge Dame war eine Freundin von meinem Sohn. Sie war dabei, als wir sie abgemeldet haben. Mit ihrer Nummer. Auf der Website konnte man dann direkt angeben, wer die Wohnung übernimmt. Das haben wir getan.
Wie gesagt, wurde bei ihr nicht mehr abgebucht, aber bei meinem Sohn auch nicht abgebucht.
Bankverbindung wurde angegeben.

Dann habe ich eben später noch einmal "nur" angemeldet, weil ja bei der jungen Dame die Abmeldung geklappt hat, mein Sohn aber scheinbar nicht angemeldet war.

Wieder keine Reaktion.
Was sollte ich denn machen? Es war doch online alles eingetragen. Adresse, Bankverbindung etc.

Ich habe im Jahr 2020, mich beim Beitragsservice abgemeldet, meine Tochter umgemeldet und meinen Sohn angemeldet.
Hat alles wunderbar funktioniert. Bis auf diese eine Sache.
Ist also ausgeschlossen, das dem Beitragsservice ein Fehler unterlaufen ist?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Mit welcher Beitragsnummer habt ihr den Sohn beim BS angemeldet?

Zitat (von Jessmin):
Dann habe ich eben später noch einmal "nur" angemeldet,
Ja, deinen Sohn--- und mit welcher Beitragsnummer?
Zitat (von Jessmin):
Ich habe im Jahr 2020, mich beim Beitragsservice abgemeldet
Du? Was hat das mit deinem Sohn in seiner 1. Wohnung zu tun?
Zitat (von Jessmin):
Ist also ausgeschlossen, das dem Beitragsservice ein Fehler unterlaufen ist?
Keine Ahnung. Vermutlich ist es kein Fehler.

Wichtig ist die eigene Beitragsnummer. Die nimmt man bei jedem Umzug mit.
Da dein Sohn noch keine eigene Nr. hatte, musste er sich mit seiner Adresse anmelden---und bekommt eine (eigene) Beitragsnummer.

Wenn man sich nicht selbst mit neuer Adresse beim BS ---meldet/anmeldet---, schickt der BS nach einiger Zeit eine Aufforderung zur Zahlung. Weil BS und Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) sich austauschen.

Habt ihr denn nach diesem *Rezept* die Meldungen gemacht?
https://www.rundfunkbeitrag.de/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Jessmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich hatte mein Sohn noch keine Beitragsnummer.
Genau, die hätte ihm dann ja zugeteilt werden müssen. Aber es kam ja keine Antwort.

Meine Abmeldung hat nichts mit meinem Sohn zu tun. Ich wollte damit nur sagen, dass ich weiß, wie man sich ab- und ummeldet. Ich bin umgezogen, meine Tochter ist zweimal umgezogen und mein Sohn eben auch. Und es hat bis auf dieses eine Mal immer geklappt.
Obwohl wir dieselbe Website, die gleichen Formulare etc. ausgefüllt haben.
Auf die Sachen von ihm kam nie eine Reaktion.
Und das macht mich nun schon ein bisschen wütend, dass er nun für so lange Zeit nachzahlen soll.

Es geht nicht darum, dass er keine Gebühren zahlen will, aber meiner Meinung nach ist hier nicht uns der Fehler unterlaufen.

Und genau, normal gibt es schon Post, wenn sich jemand ummeldet.
War bei der 2. Wohnung meiner Tochter auch so. Obwohl sie schon beim Beitragsservice umgemeldet war, kam nach ihrer Anmeldung am neuen Wohnort nochmal Post, dass sie bitte mitteilen soll ob sie beim Beitragsservice gemeldet ist.
Dann hat sie ihre Infos hingeschickt und alles gut.

Aber bei meinem Sohn kam auch das nicht. Und natürlich ist er bei seiner Gemeinde gemeldet.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Es ist müßig sich aufzuregen.

Man zahlt ja nur das nach, was man gezahlt hätte, wenn gleich alles geklappt hätte. Also kein finanzieller Verlust.

Verjährung ist auch noch nicht eingetreten, dafür ist 2020 noch nicht lange genug her.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1085 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Jessmin):
Muss er nun trotzdem mit einer Nachzahlung rechnen?


Davon ist auszugehen...

Zitat (von Jessmin):
Jetzt fragen wir uns, was können wir dafür, wenn die bei mehrmaliger Anmeldung keine Reaktion schicken?


Gar nix, aber das entbindet euren Sohn halt auch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Und da ja bekannt ist, dass jeder Haushalt Rundfunkgebühren zu zahlen hat, hätte er das Geld einfach von Anfang an zur Seite legen können.

Zitat (von drkabo):
Es ist müßig sich aufzuregen.

Man zahlt ja nur das nach, was man gezahlt hätte, wenn gleich alles geklappt hätte. Also kein finanzieller Verlust.


Eben...

-- Editiert von User am 21. März 2023 17:29

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Jessmin):
aber meiner Meinung nach ist hier nicht uns der Fehler unterlaufen.
Dann bleibt deinem Sohn doch, dem BS nachzuweisen, dass er (bzw. du) sich richtig und rechtzeitig beim BS angemeldet hat. Manchmal schreibt dieser BS auch Falsches.

Zitat (von Jessmin):
Gestern kam ein Brief, dass unter seinem Namen mit der Wohnung kein Vertrag besteht und er die Wohnung bitte anmelden soll.
Ich verstehe---Erst DANN bekommt er seine Beitragsnummer.
Er KANN/KONNTE ohne Nr. gar nicht (nach)zahlen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Jessmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann bleibt deinem Sohn doch, dem BS nachzuweisen, dass er (bzw. du) sich richtig und rechtzeitig beim BS angemeldet hat. Manchmal schreibt dieser BS auch Falsches.

Ich weiß nur leider nicht, wie er das machen soll.
Es sind wie gesagt, vier Personen, die jeweils dabei waren, aber ob das reicht und hilft?

Zitat (von Anami):
Ich verstehe---Erst DANN bekommt er seine Beitragsnummer.
Er KANN/KONNTE ohne Nr. gar nicht (nach)zahlen...

Die wurde ihm ja nicht zugeteilt, weil nie eine Rückmeldung vom BS kam.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1085 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Jessmin):
Ich weiß nur leider nicht, wie er das machen soll.
Es sind wie gesagt, vier Personen, die jeweils dabei waren, aber ob das reicht und hilft?


Was soll das denn an der Tatsache der Nachzahlung ändern?

In Beitrag #5 wurde richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Forderung noch nicht verjährt ist...hast du das überlesen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Auf welcher Webseite konntest Du denn bei einer Abmeldung einen "Nachmieter" angeben? Auf der Seite rundfunkbeitrag.de geht das m.E. nicht.

Und wieso habt ihr die Dame, die dort vorher gewohnt habt, abgemeldet? Ist sie dauerhaft ins Ausland gezogen oder in eine Wohnung, in der schon Beiträge gezahlt werden? Dann hätte die Dame diese Daten inkl. der Beitragsnummer der neuen Wohnung eingeben müssen. Für mich nicht nachvollziehbar.

Und für die Anmeldung ist ausschließlich folgendes Formular zu nutzen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html

Habt Ihr das genutzt?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und wieso habt ihr die Dame, die dort vorher gewohnt habt, abgemeldet? Ist sie dauerhaft ins Ausland gezogen oder in eine Wohnung, in der schon Beiträge gezahlt werden? Dann hätte die Dame diese Daten inkl. der Beitragsnummer der neuen Wohnung eingeben müssen
Ich meine auch, dort liegt der Casus Kaktus.

Zitat (von Jessmin):
dass unter seinem Namen mit der Wohnung kein Vertrag besteht und er die Wohnung bitte anmelden soll.
Gibt es einen Wortlaut dieses Schreibens?
Es könnten auch 27 Zeugen sein. Wenn eine fehlerhafte Anmeldung eurerseits vorliegt, wird der BS fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Jessmin):
Mein Sohn ist im September 2020 in seine erste eigene Wohnung gezogen.
Verantwortungsbewusst haben wir die junge Dame, die dort vorher wohnte, vom Beitragsservice abgemeldet und meinen Sohn angemeldet.


Zitat (von Jessmin):
Ich habe im Jahr 2020, mich beim Beitragsservice abgemeldet, meine Tochter umgemeldet und meinen Sohn angemeldet.

Weshalb machst du das und nicht deine Kinder selbst?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Es ist doch vollkommen irrelevant, ob das falsche Formular verwendet wurde, die falsche Person das falsche Kind am falschen Ort angemeldet, der nicht vorhandene Hund den Antrag gefressen, oder der Beitragsservice die Anmeldung vermasselt hat.

Es ändert nichts daran, dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jessmin):
Muss er nun trotzdem mit einer Nachzahlung rechnen?

Selbstverständlich.



Zitat (von Jessmin):
Wir sind 4 Personen, die in dieses Thema involviert sind und immer dabei waren, damit eben Zeugen da sind, die bestätigen können, dass mein Sohn angemeldet wurde.

Finde ich ja interessant, das vier Leute immer genau dann neben dem Schabearbeiter gestanden haben wollen, als die Anmeldungen eintrafen ...



Zitat (von Jessmin):
Die junge Dame musste dann nicht mehr zahlen, aber mein Sohn auch nicht.

Aha, und warum musste der Sohn nicht mehr zahlen?



Zitat (von Jessmin):
Verantwortungsbewusst haben wir die junge Dame, die dort vorher wohnte, vom Beitragsservice abgemeldet und meinen Sohn angemeldet.

Zitat (von Jessmin):
Ich habe im Jahr 2020, mich beim Beitragsservice abgemeldet, meine Tochter umgemeldet und meinen Sohn angemeldet.

Und da lagen dann auch immer die Vollmachten der jeweiligen Personen im Original bei?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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