Beitrag per Dauerauftrag

10. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)
Beitrag per Dauerauftrag

Ich bezahle meinen Beitrag seit Jahren vierteljährlich pünktlich zum jeweils zum 10. (?) per Dauerauftrag. Es läuft alles bestens und es gibt keinerlei Beanstandungen.

Was mich stört ist einzig und alleine , dass ich immer vor der Fälligkeit des Beitrages - also am 1.11, am 1.2., am 1. 5 und am 1.8. - ein 2 seitiges Schreiben vom BS bekomme, dass der Beitrag zum 15. des Monats fällig wird.

Ich wollte diese Schreiben abstellen, denn es ist in meinen Augen absolut überflüssig mich bei einem Dauerauftrag darauf hinzuweisen. Es ist ja auch noch nie zu Rückständen gekommen. Es ist eine endlose Papierverschwendung und dies im Zeichen des Umweltschutzes. Reicht es nicht mich 14 Tage später zu mahnen, falls der Beitrag nicht bezahlt wurde?
Die Rücksprache mit dem Sachbearbeiter und dessen Vorgesetztem ergab, dass dies nicht möglich sei. und dass ich weiterhin diese Post bekomme.

Ich dachte, der Beitrag sei eine Bringschuld ? ? Wozu also diese endlosen Schreiben?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wozu also diese endlosen Schreiben?
Das verstehe ich auch nicht. Ich sehe dazwischen sogar noch mehrseitige Schreiben, in denen darauf hingewiesen wird, dass für Beitragsbefreite ab Datum xx die Befreiung wegen Ablauf des BWZ vom JC endet.

Mir fällt dazu nur ein: Auch der BS will Arbeitsplätze erhalten. Das ist seine Kreislaufwirtschafts-Unterstützung... :sad:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Entweder bietet die Software diese Funktion nicht oder der Sachbearbeiter weis nicht wie man das macht.
Ich tippe mal auf ersteres ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Das mag ja sein. Aber ich bin ganz sicher nicht der Einzige, der per Dauerauftrag zahlt. Ich schätze, es werden viele tausende Briefe dieser Art seit vielen Jahren versendet.

Wenn ich schon den Vorgesetzten verlange und diesem das Problem schildere, sollte der eigentlich hin gehen und die Software anpassen lassen -wenn es daran liegt- und nicht einfach die Hände in den Schoß legen warten bis Feierabend ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich schätze, es werden viele tausende Briefe dieser Art seit vielen Jahren versendet.

Korrekt.

Und da man nicht weis, wann der Dauerauftrag endet, werden die auch weiterhin versendet.


Wer das nicht will, der stellt auf Lastschrift um. Dann gibts auch keine Briefe mehr.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wenn ich schon den Vorgesetzten verlange und diesem das Problem schildere, sollte der eigentlich hin gehen und die Software anpassen lassen
LOL. :engel:
Zitat (von aspergius):
und nicht einfach die Hände in den Schoß legen warten bis Feierabend ist.
Das tut der nicht. Aber der hat wichtigeres zu tun. Wirklich.

Meine Idee zur Einsparung:
Wenn schon nicht Lastschrift bis zum Erbfall, dann zahle doch 1x p.a. per DA.
Damit erreichst du schon aus ganz eigenem Antrieb eine ziemlich große Ressourcen-Ersparnis.

Aber der Satz mit dem *derzeit erhöhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen* wird weiterhin so wie seit Jahren als erstes auf der Website zu lesen sein.

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Anami, damit erreiche ich nur, dass ich statt 4 Schreiben nur noch eines bekomme pro Jahr. Aber auch dieses ist einfach unsinnig. Es MUSS doch mit gutem Willen eine Möglichkeit Genen, diese unsinnigen Schreiben überflüssig zu machen.
Vorschlag: Man ändert das auslösende Datum vom 1. der Quartalsmitte auf 16. der Quartalsmitte. Und schon werden nur noch Kunden erfaßt, die säumig sind. Und die abertausende pünktlich zahlenden Kunden haben ihre Ruhe und es wird tonnenweise Papier gespart.

-- Editiert von aspergius am 10.11.2019 22:56

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#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Entweder bietet die Software diese Funktion nicht


Würde ich auch behaupten

Zitat (von Anami):
Ich sehe dazwischen sogar noch mehrseitige Schreiben, in denen darauf hingewiesen wird, dass für Beitragsbefreite ab Datum xx die Befreiung wegen Ablauf des BWZ vom JC endet.


Mit Sicherheit gibt es genug andere Pappenheimer, die es NICHT auf die Reihe bekommen, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.

Das dürfte der Grund sein.

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich wollte diese Schreiben abstellen, denn es ist in meinen Augen absolut überflüssig mich bei einem Dauerauftrag darauf hinzuweisen.

Und woher soll der Beitragsservice wissen, dass Du die Zahlungen per Dauerauftrag veranlasst? Das ist doch ausschließlich eine Vereinbarung zwischen Dir und Deiner Bank, um den manuellen Aufwand einer Überweisung zu eliminieren. Davon erfährt der Beitragsservice nichts!

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Das dürfte der Grund sein.
Echt? Man schreibt also auf Verdacht X-Tausende an, aus reiner Vorsorglichkeit? Du selbst schreibst doch häufig, dass der Beitrag eine Bringschuld ist.

Dann ist es denklogisch so, dass nach Ausbleiben des neuen Befreiungsantrages bzw. der Anmeldung als Zahler eine Erinnerung oder Mahnung kommt. Diese dann auf mind. 3 Seiten und mit Überweisungsvordruck.
Diese aber NUR an die Pappenheimer. Das sähe ich ein.

Ich hab mal nachgesehen: Immerhin scheinen die Verantwortlichen ja doch ansatzweise an Einsparungen zu denken. Da passt zwar keiner die Software an ;) , aber ein neuer Textbaustein findet sich:
Wer mehrfach aus sozialen Gründen vom Beitrag befreit wurde, wird nun aufgrund der Vermutung, dass das so bliebe, gleich noch ein weiteres Jahr befreit. Man müsse auch keine Unterlagen/Nachweise hinschicken...nur, falls...

Ob das ein besonderer Service für bestimmte Personengruppen ist, weiß ich nicht.
Trotzdem benötigt der BS für diese Mitteilung (---befreit---) 3 Seiten.
Und diese Einsparung hebt sich evtl. wieder auf mit dem Hinweisschreiben---Achtung, deine Befreiung endet bald. Das auch auf mind. 3 Seiten. :grins:

Zitat (von guyfromhamburg):
Und woher soll der Beitragsservice wissen
Stimmt. Grundsätzlich sehe auch ich ein, dass der Papierflut vom BS mit nichts Einhalt geboten werden kann--- außer mit dem SEPA-Lastschriftverfahren.

Ich bleibe dabei:
Zitat (von Anami):
Mir fällt dazu nur ein: Auch der BS will Arbeitsplätze erhalten. Das ist seine Kreislaufwirtschafts-Unterstützung...

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#10
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Der Beitragsservice muß gar nicht wissen, ob es sich um einen Dauerauftrag handelt oder um eine Einzelüberweisung. Die Einzüge über Lastschrift weiß er ja ohnehin.

Es ist eine Bringschuld, wie immer wieder behauptet wird. Also reicht ein Mahnung, wenn nicht pünkltich bezahlt wird.

Und wenn es das Programm nicht hergibt, dass dies unsinnigen Schreiben unterbleiben, ist das für mich ein Grund das Programm zu ändern um vielleicht hunderttausende Seiten Papier und Porto zu sparen.

Jetzt werde ich auch noch "zwangsweise" zum Umweltschützer und CO² Einsparer...gg

Signatur:

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Jetzt werde ich auch noch "zwangsweise" zum Umweltschützer und CO² Einsparer...gg
ist gar nicht so --gg-

oder werde einfach zum SEPA-Nutzer? :???: Die nehmen keinen Cent mehr, als sie dürfen.
Ich verspreche dir, dann hört die Papierflut auf. Das macht deren eigene unveränderte Software.

oder
Reg doch ne Petition im Landtag/Bundestag an. Ist ja schließlich ein Staatsvertrag und alle machen mit.
Geh mit Gleichgesinnten jeden Montag zu einem BS vor die Tür--- mondays for the trees--- o.s.ä. ;)

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Man könnte das Problem ja mal in den sozialen Medien posten.
Und beim zuständigen, umweltorientierten Bundestagsabgeordneten das Problem ansprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Echt? Man schreibt also auf Verdacht X-Tausende an, aus reiner Vorsorglichkeit?


Japp. Und es macht sogar Sinn. Ein einziger "Kunde" der eine rechtzeitige Anstregestellung verpennt (zumindest noch nach der alten Regelung wo nichts rückwirkend ging) kostet in der Folgezeit viel mehr Arbeit und damit Geld wenn er seine Beitragspflicht nicht akzeptiert, wie vielleicht 50 "unnötige" Erinnerungsschreiben an Porto- und Druckkosten. Davon ist auszugehen. In dem Fall reine BWL.

Zitat (von Anami):
Du selbst schreibst doch häufig, dass der Beitrag eine Bringschuld ist.


Und das ist ja auch korrekt. Die Erinnerung kann man in dem Fall ja auch als eigenen Schutzmechanismus nutzen, um sich Folgearbeit zu ersparen. Siehe vorherige Erklärung. :grins:

Zitat (von Anami):
Wer mehrfach aus sozialen Gründen vom Beitrag befreit wurde, wird nun aufgrund der Vermutung, dass das so bliebe, gleich noch ein weiteres Jahr befreit. Man müsse auch keine Unterlagen/Nachweise hinschicken...nur, falls...


Das steht sogar im RBStV. Es muss aber auch immer der dersselbe Befreiungsgrund gewesen sein.

Hat aber den uncharmanten Nachteil, dass die mehrfach angesprochenen "Pappenheimer" vermutlich noch weniger daran "denken" (von Absicht will ja keiner Sprechen *hust*) eine mögliches Ende einer Befreiungsvoraussetzung eigenständig anzuzeigen.

Zitat (von aspergius):
Wenn ich schon den Vorgesetzten verlange und diesem das Problem schildere, sollte der eigentlich hin gehen und die Software anpassen lassen -wenn es daran liegt- und nicht einfach die Hände in den Schoß legen warten bis Feierabend ist.


Und wenn das Problem schon lange ganz oben bekannt ist, macht der Vorgesetzte vom Sachbearbeiter auch nix. Vielleicht hat er es selber schon x mal angeregt.

Kennst du die Software vom ZBS? Vielleicht sind Änderungen diesbezüglich schlicht unmöglich.

-- Editiert von Dezent am 12.11.2019 05:37

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#14
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Hallo Dezent, ich mache jetzt einfach mal ein paar Annahmen ohne genaues zu wissen. Wir haben eine Bevölkerung von 88 Millionen. Je Haushalt leben drei Personen in einer Wohnung. Also haben wir überschlägig 30.000.000 Beitragszahler.

Von diesen 30.000.000 Beitragszahler zahlen vielleicht 10 % nicht per Einzugsermächtigung. In diesen
10% = 3. 000.000 Zahlern sind die mit Dauerauftrag und die per Einzelüberweisung enthalten. Ich nehme mal an 90% zahlen von denen per Dauerauftrag, das sind also 2.700.000 Daueraufträge und 300.000 Einzelüberweisungen.

Ich nehme mal an, von den 300.000 Einzelüberweisungen zahlen 1/3 unpünktlich und müssen gemahnt werden. Dies geht automatisch per Programm. Es müssen also 100.000 Mahnschreiben versendet werden. Dazu braucht es zunächst keine Handarbeit. Dem gegenüber stehen 2.700.000 Schreiben zur Erinnerung. Ich weiß nicht wie viel Porto und wie viele Tonnen Papier das verursacht . Anhand der Verhältnisse kannst du sehen, dass es nicht nur um 50 Erinnerungsschreiben geht, sondern um 2.700.000 unnütze Schreiben.

Die Zahlenverhältnisse mögen falsch sein, aber die Größenordnung wird schon halbwegs stimmen.

Und was die Unmöglichkeit einer Programmänderung geht, möchte ich das einfach leugnen. Wenn heute jeder Netzbetreiber sehen kann, wo ich eingekauft habe und um meine Beurteilung bittet, muß es ein Klacks sein solch ein Programm zu ändern, solange nicht gewichtige Gründe dem entgegenstehen. Und diese erkenne ich bisher nicht.

Ich glaube ich werde wirklich mal an eine politische Stelle schreiben, muß nur herausfinden welche die richtige ist. Hat jemand einen Tip? Es scheint ja Ländersache zu sein.

In diesem Zusammenhäng wäre ich auch dankbar über realistische Zahlen statt meiner Annahmen.



-- Editiert von aspergius am 12.11.2019 12:52

Signatur:

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
kostet in der Folgezeit viel mehr Arbeit und damit Geld
Das schreibt wohl der BWLer. ;) ... Es ging hier in dieser Abschweifung schon längst um (größeres):
-Umweltschutz
-Ressourcenverschwendung
-CO2- Verschwendung
-Klimaschutz
:grins: Noch mehr? Noch ne Abschweifung erlaubt ?
Grade wieder habe ich die Fast-Lahmlegung einer eh schon engen und alten Innenstadt für ca. 10 Std. miterlebt, weil ein ÖR-TV-Team mal wieder abdrehte. Sichtbar für gewillte TV-Seher sind dann ca. 2-3 min Authentisches in einem Streifen von 45 min.
Für die Außenaufnahmen braucht das Team ca. 15 Transporter und LKW, etliche PKW, außer den Promis noch ca. 50 *Helfer*. Das TV-Team belagert schon wieder die Stadt---sagen die Kritiker. Die *Fans* sagen: Seh ich mal wieder meine Kneipe in Fähnsähn... haste gesehn...Frau X spielt schon wieder die Fußgängerin mit dem Hund...
Das ist nicht mehr die Frage nach: wie viel Post und wie viel Geld und unveränderbare Software und sichtbare/hörbare Ergebnisse muss der Beitragszahler hinnehmen.

Ich erkenne durchaus noch immer und vor allem:
Zitat (von Anami):
Mir fällt dazu nur ein: Auch der BS will Arbeitsplätze erhalten. Das ist seine Kreislaufwirtschafts-Unterstützung...
Der Kreis hat weder Anfang noch Ende.

Ich nehme mit: Nur mit SEPA-Verfahren kann man minimal selbst beitragen zur minimal ressourcenschonenden Beitragszahlung .
Befreiten nützt das nichts.

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