Der Beitragservice hatt mich ohne mein Einverständnis mir den sogenannten gesetzlich geregelter Beitrag zugesendet gegen den ich wiederspruch eingelegt habe .
Jetz habe ich ein schreiben bekommen wo ich nich weis wie ich darauf antworten soll.
Kann mir hier jemand diesbezüglich helfen????
Wäre euch sehr dankbar
Lg
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Beitragservice
10. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2015 | 13:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragservice
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#1
Antwort vom 10. März 2015 | 14:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann mir hier jemand diesbezüglich helfen???? <hr size=1 noshade>
Nö, weis ja hier keiner was genau drin steht ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 10. März 2015 | 14:37
Von
Status: Praktikant (672 Beiträge, 454x hilfreich)
Na, vemutlich hat man ihm mitgeteilt, daß es auf sein fehlendes Einverständnis nicht ankommt. Und damit hat der Beitragsservice ganz schlicht recht.
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#3
Antwort vom 10. März 2015 | 15:24
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Moderator9 am 10.03.2015 14:37
Na, vemutlich hat man ihm mitgeteilt, daß es auf sein fehlendes Einverständnis nicht ankommt.
Captain Obvious
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#4
Antwort vom 10. März 2015 | 17:10
Von
Status: Praktikant (903 Beiträge, 705x hilfreich)
Auch mit Widerspruch musst Du erst einmal bezahlen .
Wo gegen hast du denn Widerspruch eingelegt?
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