Beitragservice

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Imex123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragservice


Der Beitragservice hatt mich ohne mein Einverständnis mir den sogenannten gesetzlich geregelter Beitrag zugesendet gegen den ich wiederspruch eingelegt habe .
Jetz habe ich ein schreiben bekommen wo ich nich weis wie ich darauf antworten soll.
Kann mir hier jemand diesbezüglich helfen????
Wäre euch sehr dankbar
Lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann mir hier jemand diesbezüglich helfen???? <hr size=1 noshade>

Nö, weis ja hier keiner was genau drin steht ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Na, vemutlich hat man ihm mitgeteilt, daß es auf sein fehlendes Einverständnis nicht ankommt. Und damit hat der Beitragsservice ganz schlicht recht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Moderator9 am 10.03.2015 14:37

Na, vemutlich hat man ihm mitgeteilt, daß es auf sein fehlendes Einverständnis nicht ankommt.

Captain Obvious :)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Auch mit Widerspruch musst Du erst einmal bezahlen ;) .
Wo gegen hast du denn Widerspruch eingelegt?


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1x Hilfreiche Antwort

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