Hallo an Alle,
der Beitragsservice (früher GEZ) hat mich im Mai 2023 aufgefordert, mich bei Ihnen anzumelden.
Bisher waren wir (Ehepaar) über meinen Mann angemeldet und wurde von mir nach seinem Tod nicht gekündigt.
Mein Mann wurde im Aug 2020 in einem Pflegeheim angemeldet und verstarb im Sept 2020.
Ich rief bei diesem Beitragsservice an, um zu erfahren, wer und wann meinen Mann abgemeldet hat.
Leider traf ich auf einen sehr unfreundlichen Mitarbeiter, der mir keine meiner Fragen beantworten konnte und dieser zum Schluss einfach auflegte. :-(
Deshalb schrieb ich diesen Service an, damit diese mir itteilen, ab wann ich meine Beiträge zahlen soll, um Doppelbuchungen zu vermeiden.
Eine Antwort habe ich auf meinen Brief bisher nicht bekommen.
Nun kam vor ein paar Tagen ein neues Schreiben, wobei nicht auf meinen Brief eingegangen wurde.
Sie verlangen nun von mir, dass ich mich ab dem 01.01.2020 anmelde und stellten mir ab diesem Zeitpunkt eine Rechnung aus. Die ich zu begleichen hätte.
Nun stellt sich mir die Frage, wer meinen Mann abgemeldet hat, ohne mich zu informieren?
Ist das überhaupt zulässig (wo bleibt da der Datenschutz)?
Warum berechnet dieser Service ab dem 01.01.2020 ?
denn auf diese Adresse sind ja bis mind Ende Sept. 2020 Beiträge nachweislich gezahlt worden.
Bis zu welchem Zeitraum (rückwirkend) bin ich zahlungspflichtig?
Wie stehen meine Chancen Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus :-)
Zausselchen
-- Editiert von Moderator topic am 23. Juli 2023 20:32
-- Thema wurde verschoben am 23. Juli 2023 20:32
Beitragsservice ARD ZDF : Nachzahlungszeitraum
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?



ZitatNun stellt sich mir die Frage, wer meinen Mann abgemeldet hat, :
Vermutlich irgendwer beim Amt.
Zitatohne mich zu informieren? :
Warum sollte da eine Informationen kommen?
ZitatIst das überhaupt zulässig? :
Selbstverständlich.
Zitat(wo bleibt da der Datenschutz)? :
Der ist gewahrt.
ZitatWarum berechnet dieser Service ab dem 01.01.2020 ? :
Vermutlich, weil die Nachweise für Zahlungen ab dem 01.01.2020 nicht vorliegen.
ZitatBis zu welchem Zeitraum (rückwirkend) bin ich zahlungspflichtig? :
Bis zu dem Zeitraum, für den man keine Nachweise erbringen kann.
Das war die Anmeldung eurer Wohnung als Ehepaar?ZitatBisher waren wir (Ehepaar) über meinen Mann angemeldet und wurde von mir nach seinem Tod nicht gekündigt. :
Mit Wohnsitz Pflegeheim beim BS oder bei der Meldebehörde angemeldet?ZitatMein Mann wurde im Aug 2020 in einem Pflegeheim angemeldet und verstarb im Sept 2020. :
Gibt es denn 2 Beitragsnummern?
-eine für eure gemeinsame Wohnung?
-eine für die*Wohnung* Pflegeheim?
Wenn du deinen Mann mit Wohnsitz Pflegeheim bei der Meldebehörde der Stadt angemeldet hast, dann würde sich das mit dem *Datenschutz* erklären.Zitatdenn auf diese Adresse sind ja bis mind Ende Sept. 2020 Beiträge nachweislich gezahlt worden. :
Widerspruch kannst du erheben. Ob diesem dann vom BS abgeholfen wird, erfährst du schriftlich.ZitatWie stehen meine Chancen Widerspruch einzulegen? :
Es gibt übrigens ein spezielles Unterforum für
Beitragsservice, früher GEZ
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatNun stellt sich mir die Frage, wer meinen Mann abgemeldet hat, ohne mich zu informieren? :
Ist das überhaupt zulässig (wo bleibt da der Datenschutz)?
Datenschutz? Ist hier wohl das falscheste Argument. Ich nehme an, dass durch die Einweisung ins Pflegeheim eine Abmeldung an der Hausadresse erfolgte.
Vielen Dank ür Eure zeitnahen Anworten :-)
An Harry van Sell, Zitat: Warum sollte da eine Information kommen
Na, wenn ich gewusst hätte, dass mein Mann abgemeldet wurde, dann hätte ich mich direkt wieder anmelden können. Somit wären nicht so hohe Kosten auf einmal entstanden.
Zitat: Vermutlich, weil die Nachweise für Zahlungen ab dem 01.01.2020 nicht vorliegen
Dies kann eben nicht sein, da ich dort angerufen habe um dies abzuklären. Die Mitglliedsnummer wollte der Mitarbeiter gar nicht. Er meinte die braucht er nicht, ih solle einfach zahlen, dann ist gut. Danach legte er einfach auf. Nur damals hatte ich ja noch gar keine Rechnung.
Deshalb schrieb ich dem BS einen Brief, teilte das Sterbedatum meines Mannes und desssen Beitragnummer mit. Reagiert hat der BS auf diesen Brief nicht.
An Anami
Es gab bisher nur eine Beitragsnummer für meinen Mann auf unsere gemeinsame Wohhnung
Warum erklärt sich der Datenschutz, wenn ich meinen Mann im Pflegeheim mit neuem Wohnsitz anmelde?
Ich denke ich habe das jetzt verstanden. Beim Ummelden der Addresse, oder beim Tod der angemeldeten Person, wird vom Meldeamt automatisch abgemeldet und das dem BS mitgeteilt.
Und das anscheinend alles legal mit Datenschutz.
Schön wäre es geewesen, wenn ich auch von der Abmeldung erfahren hätte.
Nochmals herzlichen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße von Zauselchen
ZitatBeim Ummelden der Addresse, oder beim Tod der angemeldeten Person, wird vom Meldeamt automatisch abgemeldet und das dem BS mitgeteilt. :
Und das anscheinend alles legal mit Datenschutz.
Halb richtig.
Bei Tod und Umzug wird man nicht(!) automatisch beim BS abgemeldet.
Allerdings findet alle paar Jahre ein Datenabgleich zwischen dem BS und den Meldeämtern statt.
Und wenn dann eine Wohnung auftaucht, in der zwar Personen beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, aber keine Person beim Beitragsservice gemeldet ist, dann kommt halt Post vom Beitragsservice.
ZitatBisher waren wir (Ehepaar) über meinen Mann angemeldet und wurde von mir nach seinem Tod nicht gekündigt. :
Hier könnte schon der erste Denkfehler liegen.
Nicht ihr als Ehepaar wart angemeldet, sondern dein Mann, der die Rundfunkgebühren für euren gemeinsamen Haushalt gezahlt hat.
Unabhängig davon hättest du dich nach seinem Tod bzw. seinem Umzug ins Pflegeheim anmelden müssen, denn dein Mann kann ab diesem Zeitpunkt logischerweise nicht mehr zahlungspflichtig gewesen sein.
ZitatMein Mann wurde im Aug 2020 in einem Pflegeheim angemeldet und verstarb im Sept 2020. :
Dann hättest du ab August 2020 für deinen (nun alleinigen) Haushalt zahlen müssen.
ZitatSchön wäre es geewesen, wenn ich auch von der Abmeldung erfahren hätte. :
A) Hätte dir auffallen können, dass seit dem Tod deines Mannes keine Rundfunkgebühren von eurem Konto abgebucht wurden.
Und b) war dein Mann angemeldet, er ist verstorben, dann ist es doch auch klar, dass du dich hättest anmelden müssen?
Für deine Versäumnisse kann ja der Beitragsservice nix.
-- Editiert von User am 24. Juli 2023 10:14
Das ist Unsinn. Die RF Gebühren werden pro Wohnung erhoben. Anmeldung erfolgt also für die Wohnung und nicht für eine Person.ZitatNicht ihr als Ehepaar wart angemeldet, sondern dein Mann, der die Rundfunkgebühren für euren gemeinsamen Haushalt gezahlt hat. :
Irgendjemand muss also die Wohnung unter Nennung der damals gültigen Beitragsnummer abgemeldet haben.
Bei Personen, die in vollstationäre Pflege kommen, übernehmen das in der Regel die Betreuer im Pflegeheim, wenn keine Angehörigen vorhanden sind. Ob hier nun das Pflegeheim die Abmeldung irrtümlich vorgenommen hat oder jemand anderes, ist nicht zu beurteilen.
Klar scheint aber zu sein, dass seit 2020 keine Rundfunkgebühren mehr gezahlt wurden. Warum jetzt Gebühren ab 1.1.20 gefordert werden und nicht erst ab Aug 2020 ... keine Ahnung. Dazu müsste man das Schreiben genau kennen.
ZitatDas ist Unsinn. Die RF Gebühren werden pro Wohnung erhoben. Anmeldung erfolgt also für die Wohnung und nicht für eine Person. :
So auch nicht ganz richtig.
Pro Wohnung fällt ein Beitrag an. Das Beitragskonto wird aber nur unter dem Namen einer Person geführt.
Und jetzt kommt hier der wesentliche Punkt:
Beitragskonten werden personenbezogeng geführt, nicht wohnungsgebunden. Zieht der angemeldete Wohnungsinhaber um gilt das Beitragskonto nach Umzug automatisch für die neue Wohnung. Der in der Wohnung verbleibende Ehepartner hat sich neu anzumelden.
Es gibt extra ein Formular zur Abmeldung für Pflegeheimbewohner. Ich habe positive Kenntnis, dass diese auch direkt von Pflegeheimmitarbeitern (Verwaltung) als Service für die Bewohner ausgefüllt werden.
Möglicherweise ist genau das passiert:
Der angemeldete Ehepartner ist umgezogen. Das Pflegeheim hat die Abmeldung angezeigt, und zu händen des Bewohners im Pflegeheim bestätigt. Diese Abmeldebestätigung ist dann nicht an die Ehefrau weitergeleitet worden.
Alternativ hat auch "nur" das Einwohnermeldeamt einen Sterbesatz übermittelt, was letztlich auch zur Abmeldung des Beitragskontos geführt an.
In beiden Fällen hätte sich die in der Wohnung verbliebene Ehefrau neu anmelden müssen und ist letzlich verantwortlich für die Nichtzahlung des Beitrags.
ZitatDeshalb schrieb ich diesen Service an, damit diese mir itteilen, ab wann ich meine Beiträge zahlen soll, um Doppelbuchungen zu vermeiden. :
Eine Antwort habe ich auf meinen Brief bisher nicht bekommen.
Aufgrund des Meldedatenabgleiches haben die aktuell viel Arbeit. Kann also dauern. Was schneller geht: Einfach auf dem Kontoauszug schauen wann zuletzt abgebucht wurde. So kann man auch ermitteln bis wann gezahlt wurde.
Ja, für 1 Wohnung 1 Beitragsnummer. Ob dort 1 Person oder 2 oder 10 wohnen.ZitatEs gab bisher nur eine Beitragsnummer für meinen Mann auf unsere gemeinsame Wohhnung :
-Anrufen beim BS ist meist unerquicklich und selten zielführend.
Nö. Automatisch wird beim BS niemand abgemeldet.Zitatoder beim Tod der angemeldeten Person, wird vom Meldeamt automatisch abgemeldet und das dem BS mitgeteilt. :
Dass dein Mann in 09/2020 verstorben ist, hat vermutlich niemand dem BS mitgeteilt---und deshalb kommt mM jetzt nach fast 3 Jahren diese BS-Rechnung. Nach 3 Jahren wäre nämlich die Forderung verjährt.
ICH würde nun dem BS (nicht am Telefon), sondern sachlich schriftlich kurz erklären, was Fakt ist/war:
-Ich wohne weiterhin in der alten Wohnung mit der Beitragsnummer x. Werde den Beitrag weiterhin zahlen.
-Ich habe im August 2020 irrtümlich die Wohnadresse Pflegeheim für meinen Mann bei der Meldestelle angegeben.
-Das Meldeamt musste dem BS diese Adresse mitteilen.
-Mein Mann verstarb bereits im Sept.2020
Ich meine, diesen 4-Zeiler wird der BS nicht beantworten, sondern dir einen maschinellen Bescheid schicken.
Nein. Nur wenn der Wohnungsinhaber dies auch dem Beitragsservice mitteilt. Automatisch passiert hier gar nichts.ZitatZieht der angemeldete Wohnungsinhaber um gilt das Beitragskonto nach Umzug automatisch für die neue Wohnung. :
-- Editiert von User am 24. Juli 2023 15:05
drkabo: Danke, es kommt Licht ins Dunkel :-)
Nana71: zuA) und B)
bei Daueraufträgen/Lastschriften verlasse ich mich darauf, dass dies klappt. Ich beobachte nur die ersten Buchungen eines neuen Auftrags. Ansonsten kontrolliere ich bei meinen Auszügen nur die Abbuchungen. Haushaltsbuch führe ich keines.
Die Meldenummer läuft auf die Wohnung, deshalb habe ich diese belassen wollen. Auf die Idee, dass mein Mann von anderer Stelle abgemeldet wird und ich mich deshalb neu anmelden muss, bin ich überhaupt nicht gekommen. Die anderen Verträge laufen alle anstandslos auf seinen Namen weiter.
Bostonix: ob es an dem Pflegeheim lag, kann ich nicht beurteilen
Dezent: das ist jetzt der richtige Hinweis (nicht wohnungsgebunden). Hier ist meine Denkfehler, ich dachte es wäre wohnungsgebunden.
Mit dem Pflegeheim könnte hinkommen, das diese abgemeldet haben. Es ging dort ziemlich chaotisch zu.
(Mein Mann verstarb dort innerhalb kurzer Zeit, da die Pflegerin keine Notwendigkeit sah, einen Arzt zu rufen. Ich musste meine Tochter dazu rufen, erst dann willigte Sie ein und verständigte einen Arzt. Der war perplex und wies meinen Mann sofort ein. Nur war das schon zu spät, Leberkoma, da konnte selbst die beste Uniklinik nichts mehr machen)
Ich war deshalb lange in einem Schockzustand. Die Auszüge von damals sind leider nicht mehr aufzufinden. Darum kann ich da auch nicht nachsehen.
Deshalb schrieb ich ja den BS an, ich dachte das diese unter seiner Beitragsnummer die Daten ersehen könnten, bis wann bezahlt wurde.
Ich werde deshalb jetzt meine Kasse anweisen, zu kontrollieren, wie lange die Beiträge in den Jahren 2020 und 2021 gezahlt wurden. Diese Unterlagen schicke ich dann an die Servicestelle und bitte um Neuberechnung.
Dann bleibt mir nur zu hoffen, dass Sie mir darauf antworten und nicht ein weiterer Standardbrief mit einer Mahnung folgt.
Anami: Danke für Ihren Beitrag
Ich danke Euch Allen für Eure tolle Hilfe, Ihr seid Klasse und ich bin froh, dass es Euch gibt. :-)
eine für die*Wohnung* Pflegeheim? Die kann es gar nicht geben, weil ALLE Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften automatisch vom RF-Beitrag befreit sind. Das gilt auch für Pflegeheime.
ZitatPro Wohnung fällt ein Beitrag an. Das Beitragskonto wird aber nur unter dem Namen einer Person geführt. :
Danke, genau so habe ich das gemeint.
-- Editiert von User am 24. Juli 2023 19:44
ZitatDie anderen Verträge laufen alle anstandslos auf seinen Namen weiter. :
Die solltest du auf dich umschreiben lassen, ein Toter kann kein Vertragsinhaber sein.
ZitatDie anderen Verträge laufen alle anstandslos auf seinen Namen weiter. :
Da Tote in DE keine Vertragspartner sein können, sollte man das mal schnellstens korrigieren.
Zitateine für die*Wohnung* Pflegeheim? Die kann es gar nicht geben, weil ALLE Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften automatisch vom RF-Beitrag befreit sind. Das gilt auch für Pflegeheime. :
Soweit die Theorie.
In der Praxis macht sich der Beitragsservice aber nicht die Mühe, zu ermitteln, ob sich eine neu angegebene Adresse in einem Pflegeheim oder ähnlichem befindet.
Deswegen gibt es reichlich Anmeldungen (und auch Zahlungen) mit Adressen in Pflegeheimen.
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