Beitragsservice GEZ

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ayidayi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsservice GEZ

Hallo. Der Beitragsservice fordert über 300 Euro von mir ein, wegen meinem Vater, der leider im August verstorben ist. Wir haben vorher zusammen gewohnt und alles lief über ihn. Muss ich jetzt das Geld nachzahlen, weil ich auch in der Wohnung lebe? Obwohl alles über meinen Vater lief?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Du hast mit deinem Vater in einem Haushalt gelebt?

17,50 Euro beträgt der monatliche Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Rundfunkbeitrag – früher GEZ-Gebühr – fällt pro Haushalt an, egal, wie viele Menschen in der Wohnung leben.

Der Beitrag ist auch seit/nach dem Tod des Vaters fällig, weil er sich auf den Haushalt bezieht, in dem du (immer noch) lebst.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Von August bis jetzt laufen aber keine 300€ Beitragsschulden auf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32400 Beiträge, 17074x hilfreich)

Der Beitrag ist auch seit/nach dem Tod des Vaters fällig, weil er sich auf den Haushalt bezieht, in dem du (immer noch) lebst. Nun, 300 Euro Schulden sind jetzt aber nicht in den 5 Monaten seit dem Tod des Vaters entstanden. Alle volljährigen Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch für den Rundfunkbeitrag - und da der Vater offenbar nicht alles gezahlt hat, was er zahlen sollte, hält sich der Beitragsservice jetzt an Sie. Da können Sie nichts machen, es sei denn, Sie hätten einen Befreiungsgrund (etwa Alg-2- oder Bafögbezug).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ayidayi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, das habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank für die Antworten.

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