Moin,
Ich hatte ursprünglich eine Forderung von ungefähr 480€. Inklusive Bankkontopfändung. Da ich bisher aber immer wenig verdient habe, konnte ich das nicht bezahlen. Aber nun geht es doch, weil ich mehr verdiene.
Die 480€ habe ich vom Konto abbuchen lassen.
Nun kommt aber das Schreiben vom Service. Die wollen jetzt 1.439, 72€. Rückwirkend zum Jahr 2013. Wobei ich aber davon ausgehe, das die 480€ da mit drin sind. (Hat sich mit der Bezahlung überschnitten)
Ist da soweit in Ordnung?
Entscheident für mich ist auch die Frage, ob die von mir Geld von vor dem Jahr 2013 verlangen können? Ich wohne seit 20 Jahren in meiner jetzigen Wohnung. Und im Netz wird behauptet, die können die Gebührren seit der Anmeldung der Wohnung verlangen?
Danke.
-- Editiert von winniewald am 03.02.2019 17:04
-- Editiert von winniewald am 03.02.2019 17:04
-- Editiert von winniewald am 03.02.2019 17:05
Beitragsservice möchte 1400€
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?



Das lese ich in diesem Schreiben nicht.ZitatDie wollen jetzt 1.439, 72€. Rückwirkend zum Jahr 2013. :
ZitatUnd im Netz wird behauptet, die können die Gebührren seit der Anmeldung der Wohnung verlangen? :
Danke.
Nö, können die nicht, da es die zum einen vor 2013 nicht gab und zum anderen die Gesetzgebung vor 2013 das nicht hergibt.
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Moin,
Naja, wenn die schreiben, das die 1439, 72 Euro von mir wollen, gehe ich erst einmal davon aus, das die Forderung rückwirkend zum jahr 2013 datiert ist. Sonst käme die Rechnung ja auch nicht hin.
Aber das die vor dem Datum 2013 keine Ansprüche erheben können, hilft mir schon einmal weiter.
Ich kann also davon ausgehen, das der geannte Betrag komplett ist? Bis Januar 2019?
(Danke für die Antwort, hilft mir schon sehr weiter)
ZitatDie wollen jetzt 1.439, 72€. ..........Wobei ich aber davon ausgehe, das die 480€ da mit drin sind. (Hat sich mit der Bezahlung überschnitten) :
Vermutlich sind die mit da drinn.
ZitatIst da soweit in Ordnung? :
Was sollte nicht in Ordnung sein, wenn du nicht gezahlt hast, aber eine Wohnung inne hattest für die kein anderer gezahlt hat?
ZitatAber das die vor dem Datum 2013 keine Ansprüche erheben können, hilft mir schon einmal weiter. :
Nur der Form halber: Sofern du bereits vor 2013 ein Fernsehgerät/Radio besessen hast, wärst du natürlich auch schon bei der damals noch zuständigen GEZ anmeldepflichtig gewesen (mit Rundfunkgeräten). Unabhängig davon, ob der Beitragsservice einer solchen Forderung nachgeht oder nicht.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 17,50 Euro im Monat, also 210,00 Euro im Jahr (davor waren es mal 17,98 Euro). Wenn man die Forderung nur ganz grob überschlägt geht diese offensichtlich nicht weiter zurück wie 2013.
ZitatIch kann also davon ausgehen, das der geannte Betrag komplett ist? Bis Januar 2019? :
Du hast die Schreiben aus der Vergangenheit vorliegen mit denen die Forderung festgesetzt wurde. Nicht wir. Woher sollen wir das wissen? Aus dem obigen Schreiben geht das nicht hervor, kann dennoch sein.
Danke für die Antworten. Thema hat sich damit auch erst einmal erledigt.
Nein, ich habe keine Briefe mehr von der Firma. Wie das so ist, wenn man nicht bezahlen kann, was soll man damit? Jetzt ärgert man sich.
Die ganze Pfändung war komisch. Habe über eine Woche dem Finanzamt hinterher telefoniert, bis ich erfahren habe, das die gar nicht mehr zuständig sind. Um meine Kontopfändung weg zu bekommen habe ich dem Beitragsservice einen Brief geschrieben, wollte nur Wissen, wohin ich das Geld überweisen soll.
Nach 8 Wochen kam immer noch keine Nachricht von denen. Das Geld war monatelang auf meinem Bankkonto. Bin dann persönlich zur Bank. Zwei Tage später war die Pfändung weg.
Jetzt kam dieser Brief.
Werde denen zurück schreiben. Anrufen ist mir zu teuer.
DANKE. ERLEDIGT.
Winniewald
ZitatSofern du bereits vor 2013 ein Fernsehgerät/Radio besessen hast, wärst du natürlich auch schon bei der damals noch zuständigen GEZ anmeldepflichtig gewesen (mit Rundfunkgeräten). Unabhängig davon, ob der Beitragsservice einer solchen Forderung nachgeht oder nicht. :
Natürlich hatte ich schon damals keine Rundfunkgeräte.
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