Beitragsservice zahlen trotz Befreiung

15. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Beitragsservice zahlen trotz Befreiung

Hallo zusammen,

folgende Situation, ein Ehepaar lebt zusammen in einer Wohnung. Der Ehemann wurde, noch zu GEZ-Zeiten, vollständig vom GEZ-Beitrag befreit. Schreiben über die Befreiung liegt somit vor.

Na der Umstellung von GEZ auf Beitragsservice, erhält die Ehefrau ein Schreiben, dass die Wohnung beim Beitragsservice noch nicht gemeldet sei und sie bitte Angaben dazu machen soll. Die Ehefrau reagierte anfangs nicht auf die Schreiben bis sie eine Zwangsanmeldung erhält. Darauf hin schickte die Ehefrau ein Schreiben mit der alten GEZ-Beitragsnummer und einer Kopie des Befreiungsschreiben des Ehemannes und dem Hinweis, dass der Ehemann und somit die Wohnung befreit sei an den Beitragsservice.

Als Antwort erhielt die Ehefrau ein nettes Schreiben in dem der Beitragsservice erklärt, dass das angegebene Konto nicht mehr existieren würde und sie somit zur Zahlung verpflichtet sei.

Demnach wurde dann von der Ehefrau auch die Zahlung getätigt.

Meine Frage ist nun,
1. haben die Schreiben der "alten" GEZ im Zuge der Umstellung auf den Beitragsservice noch Gültigkeit bzw. ist die Befreiung der GEZ noch gültig?

2.Falls die Befreiung noch gültig ist, ist es doch nicht das Problem der Ehefrau, wenn der Beitragsservice das Konto des Ehemannes löscht oder?

3. Wie soll am besten weiter vorgegangen werden?

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

1. haben die Schreiben der "alten" GEZ im Zuge der Umstellung auf den Beitragsservice noch Gültigkeit bzw. ist die Befreiung der GEZ noch gültig? Gegenfrage: Was soll das für eine Befreiung sein, die über mehrere Jahre gültig ist? Worauf beruht die? Grundsätzlich kann natürlich eine alte Befreiung erlöschen, namentlich wenn sie auf einer Behinderung beruht - dann ist man nämlich seit 2013 nicht mehr befreit, sondern zahlt einen ermäßigten Beitrag.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Es handelt sich tatsächlich um eine unbefristete Befreiung auf Grundlage einer Behinderung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja, die ist dann logischerweise nicht mehr gültig - vollständig befreit werden nur noch Taubblinde, andere Behinderte, die früher befreit waren, zahlen jetzt einen um 2/3 ermäßigten Beitrag. Insofern sind hier inzwischen Beitragsschulden von 96 Euro (6 Euro pro Monat) aufgelaufen. Weitere Beiträge dürften hier aber nicht erhoben werden, schon gar nicht von der Ehefrau - die Ermäßigung des Gatten deckt auch die Ehefrau ab. Ich empfehle, sich in solchen Fällen an den Geschäftsführer des BS, Dr. Stefan Wolf, zu wenden und zu fragen, warum hier trotz des ermäßigten Beitrages des Ehemannes (den dieser dann allerdings auch demnächst mal zahlen sollte) die Ehefrau zahlen soll.

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