Hallo,
meine Frage beschäftigt sich mit der GEZ. Anfang 2017 bin ich umgezogen und habe mich bei der GEZ angemeldet. ZweiMonat später habe ich ALG II bekommen, wurde also von der Beitragszahlung bis Januar 2018 befreit. Seit Januar gehe ich wieder im geringen Umfang arbeiten, bekomme aber keine Unterstützung mehr vom Amt. Meine Frage ist nun: die GEZ hat keine Befreiung mehr bekommen, sich aber auch nicht gemeldet, das ich wieder zahlen muss. Kann sie von mir irgendwann Nachzahlungen fordern?
Ich bin froh das ich mit meinem geringenGehalt gerade so über die Runden komme, ohne Zusatzleistungen zu beziehen. Wenn ich nun noch den Beitrag zahlen müsste, würde es problematisch werden, oder gibt es auch eine Befreiung bei einem geringeren Einkommen?
Schon mal vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Beitragszahlung nach ALG II
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 11:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragszahlung nach ALG II
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. Juni 2018 | 05:56
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 175x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun: die GEZ hat keine Befreiung mehr bekommen, sich aber auch nicht gemeldet, das ich wieder zahlen muss. Kann sie von mir irgendwann Nachzahlungen fordern? :
In dem Moment wo Sie aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeschieden sind, haben Sie dies zu melden. Zumindest dann, wenn das Ausscheiden aus der Leistung vor dem tatsächlichen Endet des bewilligten Befreiung liegt. Dies ist scheinbar ja der Fall, wenn Sie bis einschließlich 01.2018 befreit wurden, aber ab 01.01.2018 bereits kein ALG II mehr bekommen.
Wenn Sie sich Ihren Bescheid ansehen, werden Sie erkennen, dass Sie hierüber zum ZBS auch ausdrücklich informiert wurden. Darin steht (sinngemäß), dass jede Änderung - wie z.B. der Wegfall der Leistung der der Befreiung zu Grunde liegt - eigenständig anzuzeigen ist.
Sorry, aber warum ließt denn keiner mehr die Dokumente, der er bekommt?
Möglicherweise hat Sie der Beitragsservice zumindest für die Zeit ab 01.02.2018 bereits angeschrieben, konnte Sie postalisch aber nicht erreichen. Zahlungspflichtig sind Sie aber trotzdem.
Mein Tipp: Da mal Anrufen oder den ZBS anschreiben, und den Sachverhalt klären.
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#3
Antwort vom 14. Juni 2018 | 14:07
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Nur zur Klarstellung:
Nein, nicht automatisch. Die Befreiung muss beantragt werden.Zitat:ZweiMonat später habe ich ALG II bekommen, wurde also von der Beitragszahlung bis Januar 2018 befreit.
Berry
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