Doppelt Gez?

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
ballermaenner
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Doppelt Gez?

Hallo.

Ich soll doppelt GEZ bezahlen,Einmal daheim und noch einmal in meinem Garten, da dort auch ein TV Gerät steht.
Ist das rechtens?

Danke

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2348
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 240x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

§ 5 RGebStV: Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte, Satz (1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden.

Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Az.: 7 BV 06.1073, Urteil vom 11.02.2007: In der eigenen Wohnung sind nach Anmeldung eines Empfangsgerätes bei der GEZ alle weiteren Geräte kostenfrei. Bei der Mitnahme der Geräte in die Ferienwohnung gilt diese Zweitgeräte-Regel aber nicht mehr.

Ausnahmevorschrift § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 RGebStV: tragbare Geräte die eine Person „vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung“ zum Empfang bereit hält sind von sind der Gebührenpflicht befreit.

Ergebnis:
- Wenn es sich um ein tragbares Gerät handelt, das jedes mal aus der Wohnung in den Garten mitgebracht wird ist es gebührenbefreit.
- Wenn es sich um ein tragbares Gerät handelt, das dauerhaft im Garten verbleibt ist es gebührenpflichtig.
- Wenn es sich um ein tragbares Gerät handelt, das dauerhaft im Garten verbleibt und der Garten zum selben Grunstück wie die Wohnung gehört ist es gebührenbefreit.


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