Doppelter Rundfunkbeitrag bei Firmenwagen?

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)
Doppelter Rundfunkbeitrag bei Firmenwagen?

Hallo zusammen,

wenn ein Angestellter einen privat genutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, für den er den vollen Rundfunkbeitrag i.H.v. bislang 17,50 EUR pro Quartal entrichtet, muss er gleichzeitig weiterhin seinen "eigenen" Rundfunkbeitrag entrichten? Oder umgekehrt: Muss er für den Firmenwagen einen Rundfunkbeitrag entrichten?

Wo kann man das nachlesen?

Lieben Dank und viele Grüße!

-- Editiert von TachelesNow am 05.01.2018 09:32

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Guten morgen,
zum nachlesen habe ich leider nichts, aber ich habe auch einen Firmenwagen.
Ich sehe das mal so:
Da die Gebühren ja in voller Höhe bezahlt werden ist das Radio in dem Fahrzeug mit einbezogen, denn es wird ja wie dein eignenes Fahrzeug gewertet, bei einem "Privatwagen" wäre es ja genauso.
Die Gebühren extra zu bewerten sehe ich als nicht richtig an.
Gruß
Drempels

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#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Guten Morgen und danke für die Antwort!

Also ich frage einmal so: Du zahlst dann auch nicht doppelt und die Behörde ist auch damit einverstanden?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Richtig,
ich zahle nicht doppelt und was die Behörde angeht habe ich bis jetzt nichts von vernommen, habe dies aber auch noch nie angesprochen.
Hier bin ich der Meinung dass die Gebühren die bezahlt werden auch das Auto inkludiert, da das Auto über die 1% Reglung versteuert wird ist es zu behandeln wie dein eigenes Auto.
Genau kann das aber die Personalabteilung (bei uns zumindest) deiner Firma beschreiben, würde mich wundern wenn es anders wäre.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Die interessiert sich nur dafür, dass ich die für das Auto zahle :)

Aber danke für Deine Hilfe!

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von TachelesNow):
Wo kann man das nachlesen?

Hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html
Ein Privatwagen ist nicht mit einem Firmenwagen vergleichbar.

Zitat (von Flo Ryan):
Ich weiss ja nicht, was ihr euch da zusammenreimt, aber der volle Rundfunkbeitrag des Angestellten beträgt 17,50€ pro Monat, nicht pro Quartal.
Du hast dich verlesen! Das hat der Fragesteller auch nie geschrieben.

Zitat (von Flo Ryan):
Dazu kommen 17,50€ pro Quartal für den Firmenwagen, die bezahlt aber der Arbeitgeber.
Das ist Verhandlungssache zwischen AN und AG. Dem Beitragsservice ist es Schnuppe von wem er das Geld dafür bekommt. In der Pflicht steht aber natürlich der AG als Halter.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Richtig, aber der Fragesteller hat doch auch nie etwas anderes geschrieben. Seine Frage war lediglich, ob er beides bezahlen muss, also für seinen Wagen und seinen privaten Haushalt. Ganz klar, wenn das so mit dem AG vereinbart wurde, dann ja, dann muss er 17,5€/Quartal für den Firmenwagen und 17,5€/Monat für seine Privatwohnung zahlen.

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#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Hier wird ja jede Menge durcheinander geworfen. Ich hole mal etwas aus...

Seit 01.01.2013 fallen keine "Gebühren" mehr an. Seit nunmehr fünf Jahren fällt für die private Wohnung ein Rundfunkbeitrag an. Unbhängig davon, ob Rundfunkgeräte da sind, oder nicht.

Nur im nichtprivaten Bereich sind KFZ anmeldepflichtig. Zusätzlich sind Betriebsstätten anzumelden.

Zitat (von -Laie-):
Ganz klar, wenn das so mit dem AG vereinbart wurde, dann ja, dann muss er 17,5€/Quartal für den Firmenwagen und 17,5€/Monat für seine Privatwohnung zahlen.


Diese Anmeldepflicht im nichtprivaten Bereich liegt allein bei der Person/Firma/Organisation, der das Fahrzeug gehört. Eine Privatperson kann gar kein KFZ beim beim Betragsservice anmelden. Die eine Anmeldung eines KFZ setzt zwingend eine nichtprivate Tätigkeit voraus, egal was zwischen AG und AN vereinbart wird.

Als letztes noch, der Vollständigkeit halber: Der Beitrag für ein KFZ beträgt 1/3, d.h. 5,83 Euro, keine 17,50 Euro.



-- Editiert von Dezent am 06.01.2018 12:23

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Eine Privatperson kann gar kein KFZ beim beim Betragsservice anmelden.
Nein, aber hier hat der Fragesteller anscheinend mit dem AG die Kostenübernahme vereinbart.?
Zitat (von TachelesNow):
wenn ein Angestellter einen privat genutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, für den er den vollen Rundfunkbeitrag i.H.v. bislang 17,50 EUR pro Quartal entrichtet,


Zitat (von Dezent):
Der Beitrag für ein KFZ beträgt 1/3, d.h. 5,83 Euro, keine 17,50 Euro.
Das wurde bereits mehrfach ausgeführt, oder wo hat jemand etwas anderes geschrieben

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#11
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Dezent):
Eine Privatperson kann gar kein KFZ beim beim Betragsservice anmelden.
Nein, aber hier hat der Fragesteller anscheinend mit dem AG die Kostenübernahme vereinbart.?
Zitat (von TachelesNow):
wenn ein Angestellter einen privat genutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, für den er den vollen Rundfunkbeitrag i.H.v. bislang 17,50 EUR pro Quartal entrichtet,


Das wäre die einzige Lösung.

Zitat (von Dezent):
Der Beitrag für ein KFZ beträgt 1/3, d.h. 5,83 Euro, keine 17,50 Euro.
Das wurde bereits mehrfach ausgeführt, oder wo hat jemand etwas anderes geschrieben


Mein Fehler. Hatte ich übersehen und konnte ich nachträglich nicht mehr ändern.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Dezent):
Eine Privatperson kann gar kein KFZ beim beim Betragsservice anmelden.
Nein, aber hier hat der Fragesteller anscheinend mit dem AG die Kostenübernahme vereinbart.?
Zitat (von TachelesNow):
wenn ein Angestellter einen privat genutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, für den er den vollen Rundfunkbeitrag i.H.v. bislang 17,50 EUR pro Quartal entrichtet,


Das wäre die einzige Lösung.

Zitat (von Dezent):
Der Beitrag für ein KFZ beträgt 1/3, d.h. 5,83 Euro, keine 17,50 Euro.
Das wurde bereits mehrfach ausgeführt, oder wo hat jemand etwas anderes geschrieben


Mein Fehler. Hatte übersehen das beim Betrag von 17,50 Euro hier vom Dreimonatszeiitraum (und nicht vom einzelnen Monat) gesprochen wurde und konnte ich nachträglich nicht mehr ändern.

Allerdings: Ganz korrekt sind es 17,49 Euro (3x5,83 Euro). Der Vollständigkeit halber.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Allerdings: Ganz korrekt sind es 17,49 Euro (3x5,83 Euro). Der Vollständigkeit halber.

O.k., jetzt fangen wir an Erbsen zu zählen:
(17,50€ x 3)/3=17,50€ und nicht 17,49€.

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#14
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Dezent):
Allerdings: Ganz korrekt sind es 17,49 Euro (3x5,83 Euro). Der Vollständigkeit halber.

O.k., jetzt fangen wir an Erbsen zu zählen:
(17,50€ x 3)/3=17,50€ und nicht 17,49€.


Mir ging es nicht um Recht haben, sondern um die korrekte Nennung des Betrages.

Fakt ist dennoch: Der ermäßigte Beiträg für ein KFZ beträgt defintiv 5,83 €. Sieh dir bitte eine nicht private Beitragsrechnung für ein KFZ an, wenn du eine hast. Wenn nicht....glaub mir einfach! :-)

Mathematisch ist dies auch nachvollziehbar. 17,50 € / 3 = 5,833€... Kaufmännisch gerundet 5,83 €. Mal drei macht 17,49 €

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