Moin,
sagen wir, Person x is bei den Eltern eingezogen.
Die Eltern wohnen in dieser Wohnung seit 4 Jahren und haben von ARD/ZDF nie einen Brief erhalten.
Wenn die Eltern angemeldet wären, dann wären sie auch wegen sozialen Gründe befreit.
Person x wird jetzt aufgefordert den kumulativen Beitrag seit seinem Einzug (vor einem Jahr) und nicht seit 4 Jahren, den zu zahlen.
Was könnte man da tun?
Einzug bei nicht angemeldeten Eltern
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Zitatund haben von ARD/ZDF nie einen Brief erhalten. :
Warum sollte einer der Sender ihnen denn schreiben? Und was sollte er ihnen schreiben?
ZitatWas könnte man da tun? :
Sich mehrfasch freuen und zahlen.
-- Editiert von Harry van Sell am 03.07.2020 10:36
Zitat:Zitatund haben von ARD/ZDF nie einen Brief erhalten. :
Warum sollte einer der Sender ihnen denn schreiben? Und was sollte er ihnen schreiben?
Weil ich in die Wohnung eingezogen bin.
ZitatWas könnte man da tun? :
Sich mehrfasch freuen und zahlen.
Verstehe ich net!
-- Editiert von Harry van Sell am 03.07.2020 10:36
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das solltest du tun. Du hast leider vor einem Jahr *vergessen*, dich umzumelden oder überhaupt beim BS anzumelden.ZitatPerson x wird jetzt aufgefordert den kumulativen Beitrag seit seinem Einzug (vor einem Jahr) und nicht seit 4 Jahren, den zu zahlen. :
Das verstehe ich nicht.ZitatWenn die Eltern angemeldet wären, dann wären sie auch wegen sozialen Gründe befreit. :
Deine Eltern hätten sich vor 4 Jahren beim BS anmelden müssen und ---dann--- wären sie nach Vorlage einer entspr. Bescheinigung auch befreit worden.
ZitatWeil ich in die Wohnung eingezogen bin. :
Das wissen die Sender nicht und das ist denen auch total egal.
ZitatVerstehe ich net! :
Die Eltern haben gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.
Du hast gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.
Bekommen hat man nur eine (kleine) Nachzahlung.
Nun ja - ist das "Kind" unter 25, würde die Befreiung der Eltern auch für das Kind gelten. Dazu müssten sich die Eltern natürlich anmelden und sich rückwirkend befreien lassen, was allerdings nur 3 Jahre lang geht. https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/studieren-rundfunkbeitrag-zahlen
-- Editiert von muemmel am 03.07.2020 13:43
Zitat:Das wissen die Sender nicht und das ist denen auch total egal.
Doch, die wissen das, weil in regelmäßigen Abständen ein Abgleich zwischen Melderegister und Beitragsdaten erfolgt.
Zitat:Die Eltern haben gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.
Du hast gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.
Ein Verstoß gegen die Pflicht, sich beim Beitragsservice anzumelden führt nicht zu einem Bußgeld.
ZitatDoch, die wissen das, :
Nö, wissen die nicht. Dürfen die wegen DSGVO wohl auch gar nicht wissen.
Zitatweil in regelmäßigen Abständen ein Abgleich zwischen Melderegister und Beitragsdaten erfolgt. :
Nein, das macht der BS - der wurde ja extra dafür geschaffen.
ZitatEin Verstoß gegen die Pflicht, sich beim Beitragsservice anzumelden führt nicht zu einem Bußgeld. :
Bisher war das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zwischen 5 EUR und höchstens 1000 EUR geahndet werden kann.
Wann wurde das abgeschafft?
Wann wurde das abgeschafft? Sagen wir mal so - es gibt keinen bekannten Fall, in dem dieser § jemals angewandt wurde. Die Formulierung "führt zu einem Bußgeld" legt aber nahe, man bekäme wirklich ein Bußgeld, während man so ganz praktisch keines bekommt...
ZitatDie Formulierung "führt zu einem Bußgeld" legt aber nahe, :
Ok, ich revidiere in "könnte eventuell zu einem Bußgeld führen".
Deine Eltern sind vor 4 Jahren dort eingezogen und wurden vom Beitragsservice nicht angeschrieben. Ich gehe davon aus, dass sie vorher auch schon irgendwo gewohnt haben; dort waren sie wahrscheinlich schon befreit.
Du hast doch, bevor Du zu Deinen Eltern gezogen bist, auch irgendwo gewohnt. Hast Du dort Beiträge gezahlt und Dich beim Umzug aktiv abgemeldet?
ZitatNun ja - ist das "Kind" unter 25, würde die Befreiung der Eltern auch für das Kind gelten. :
Das würde ausschließlich in dem Fall gelten, dass das Kind sich in Ausbildung befindet oder selber auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Sollte es über ein ausreichendes Einkommen verfügen, müßte es natürlich selber Beiträge zahlen.
Und das steht jetzt bitte wo? Hier steht nämlich das Gegenteil: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
ZitatWas könnte man da tun? :
Sein Verständnis über Recht und Moral überdenken, und die Eltern in das Gespräch mit einbeziehen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
14 Antworten