Einzug bei nicht angemeldeten Eltern

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
dsgfdfvdsfv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug bei nicht angemeldeten Eltern

Moin,

sagen wir, Person x is bei den Eltern eingezogen.

Die Eltern wohnen in dieser Wohnung seit 4 Jahren und haben von ARD/ZDF nie einen Brief erhalten.

Wenn die Eltern angemeldet wären, dann wären sie auch wegen sozialen Gründe befreit.

Person x wird jetzt aufgefordert den kumulativen Beitrag seit seinem Einzug (vor einem Jahr) und nicht seit 4 Jahren, den zu zahlen.

Was könnte man da tun?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120231 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von dsgfdfvdsfv):
und haben von ARD/ZDF nie einen Brief erhalten.

Warum sollte einer der Sender ihnen denn schreiben? Und was sollte er ihnen schreiben?



Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Was könnte man da tun?

Sich mehrfasch freuen und zahlen.




-- Editiert von Harry van Sell am 03.07.2020 10:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dsgfdfvdsfv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von dsgfdfvdsfv):
und haben von ARD/ZDF nie einen Brief erhalten.

Warum sollte einer der Sender ihnen denn schreiben? Und was sollte er ihnen schreiben?

Weil ich in die Wohnung eingezogen bin.

Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Was könnte man da tun?

Sich mehrfasch freuen und zahlen.

Verstehe ich net!


-- Editiert von Harry van Sell am 03.07.2020 10:36

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Person x wird jetzt aufgefordert den kumulativen Beitrag seit seinem Einzug (vor einem Jahr) und nicht seit 4 Jahren, den zu zahlen.
Das solltest du tun. Du hast leider vor einem Jahr *vergessen*, dich umzumelden oder überhaupt beim BS anzumelden.
Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Wenn die Eltern angemeldet wären, dann wären sie auch wegen sozialen Gründe befreit.
Das verstehe ich nicht.
Deine Eltern hätten sich vor 4 Jahren beim BS anmelden müssen und ---dann--- wären sie nach Vorlage einer entspr. Bescheinigung auch befreit worden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120231 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Weil ich in die Wohnung eingezogen bin.

Das wissen die Sender nicht und das ist denen auch total egal.



Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Verstehe ich net!

Die Eltern haben gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.
Du hast gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.

Bekommen hat man nur eine (kleine) Nachzahlung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - ist das "Kind" unter 25, würde die Befreiung der Eltern auch für das Kind gelten. Dazu müssten sich die Eltern natürlich anmelden und sich rückwirkend befreien lassen, was allerdings nur 3 Jahre lang geht. https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/studieren-rundfunkbeitrag-zahlen

-- Editiert von muemmel am 03.07.2020 13:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Das wissen die Sender nicht und das ist denen auch total egal.


Doch, die wissen das, weil in regelmäßigen Abständen ein Abgleich zwischen Melderegister und Beitragsdaten erfolgt.

Zitat:
Die Eltern haben gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.
Du hast gegen die Meldespflicht verstoßen, bedeutet Bußgeld und entsprechende Nachzahlung.


Ein Verstoß gegen die Pflicht, sich beim Beitragsservice anzumelden führt nicht zu einem Bußgeld.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120231 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von hh):
Doch, die wissen das,

Nö, wissen die nicht. Dürfen die wegen DSGVO wohl auch gar nicht wissen.



Zitat (von hh):
weil in regelmäßigen Abständen ein Abgleich zwischen Melderegister und Beitragsdaten erfolgt.

Nein, das macht der BS - der wurde ja extra dafür geschaffen.



Zitat (von hh):
Ein Verstoß gegen die Pflicht, sich beim Beitragsservice anzumelden führt nicht zu einem Bußgeld.

Bisher war das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zwischen 5 EUR und höchstens 1000 EUR geahndet werden kann.
Wann wurde das abgeschafft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wann wurde das abgeschafft? Sagen wir mal so - es gibt keinen bekannten Fall, in dem dieser § jemals angewandt wurde. Die Formulierung "führt zu einem Bußgeld" legt aber nahe, man bekäme wirklich ein Bußgeld, während man so ganz praktisch keines bekommt...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120231 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Formulierung "führt zu einem Bußgeld" legt aber nahe,

Ok, ich revidiere in "könnte eventuell zu einem Bußgeld führen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Deine Eltern sind vor 4 Jahren dort eingezogen und wurden vom Beitragsservice nicht angeschrieben. Ich gehe davon aus, dass sie vorher auch schon irgendwo gewohnt haben; dort waren sie wahrscheinlich schon befreit.

Du hast doch, bevor Du zu Deinen Eltern gezogen bist, auch irgendwo gewohnt. Hast Du dort Beiträge gezahlt und Dich beim Umzug aktiv abgemeldet?

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - ist das "Kind" unter 25, würde die Befreiung der Eltern auch für das Kind gelten.

Das würde ausschließlich in dem Fall gelten, dass das Kind sich in Ausbildung befindet oder selber auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Sollte es über ein ausreichendes Einkommen verfügen, müßte es natürlich selber Beiträge zahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und das steht jetzt bitte wo? Hier steht nämlich das Gegenteil: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von dsgfdfvdsfv):
Was könnte man da tun?


Sein Verständnis über Recht und Moral überdenken, und die Eltern in das Gespräch mit einbeziehen...

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