Fehler der GEZ, ich soll zahlen

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.07.2019 17:25:53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler der GEZ, ich soll zahlen

Die GEZ hat einige Monate keine Beitragsrechnung erstellt. Sie begründet dies mit technischem Fehler.
Nur sendet mir die GEZ eine Rechnung und verlangt eine Ratenzahlung über 9 Raten a. 123,32 € pro Monat.
Bin ich verpflichtet diese Nachzahlung zu leisten, obwohl der Fehler durch die GEZ entstanden ist ?

Danke für die Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Der Beitragsservice erstellt ja auch keine "Rechnungen". Wenn überhaupt, gibt es eine Zahlungsaufforderung.

Zitat (von Engel19):
obwohl der Fehler durch die GEZ entstanden ist ?


Welchen Fehler soll der Beitragsservice gemacht haben?

Kraft Gesetz ist der Rundfunkbeitrag eigentverantwortlich zur Fälligkeit zu zahlen.

Eine Zahlungserinnerung ist lediglich eine Serviceleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Beitragspflicht beginnt mit dem innehaben einer Wohnung, nicht mit dem erhalt eine "Rechnung" (bzw. Zahlungsaufforderung).

Die Höhe von 52,50 Euro und die Fälligkeit alle drei Monate sind doch allgemein bekannt. Spätestens mit deiner Anmeldebestätigung wurdest duch konkret persönlich informiert.

Wofür brauchst du eine Zahlungsaufforderung?

Mal unter uns:

Guck dir mal § 12 RBStV an. Da steht drinn:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet."

Bingo, trifft hier auf dich zu!

Wenn, dann könnte dir höchtens der Beitragsservice Ärger machen. Du bist nicht in der Position irgendetwas erfolgsversprechend anzufechten.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Engel19):
Sie begründet dies mit technischem Fehler.
Mich macht nur dieser Satz stutzig. Was meinst du bzw. der Beitragsservice damit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.07.2019 17:25:53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio hat mir immer eine Zahlungsaufforderung gesandt.
Es handelt hier um einen Gewerbebetrieb (10 Zimmer ohne TV ohne Radio).
Nun schreibt der Beitragsservice: "Aufgrund eines technischen Problems konnten keine Zahlungsaufforderungen versandt werden".
Wieso muss ich ohne Beleg Zahlungen leisten ?? Buchhaltung = ohne Beleg keine Zahlung.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich drehe es mal um:
Ich übernachte bei Dir, du hast Probleme mir eine Rechnung zu schreiben und schickt die Rechnung später..
Bekomme ich die Übernachtung dann umsonst?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Engel19):
hat mir immer eine Zahlungsaufforderung gesandt.
Die kommt nur, wenn man seinen Beitrag nicht selbst (freiwillig mind. pro Quartal) bezahlt. Zahlungsaufforderung ist schon wie *Mahnung*.
Zitat (von Engel19):
Es handelt hier um einen Gewerbebetrieb (10 Zimmer ohne TV ohne Radio).
Auch mit voller Medienausstattung bist du beitragspflichtig als Unternehmer mit einer Betriebsstätte. Es geht längst nicht mehr um die Geräte.
Warum man dir bisher keine *Aufforderungen* geschickt hat, ist vollkommen egal.
Du hast eine Bestätigung der Anmeldung. Du hast einen Bescheid über den zu zahlenden Beitrag. Du hast ein Beitragskonto beim BS.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Engel19):
Wieso muss ich ohne Beleg Zahlungen leisten


Weil es gesetzlich geregelt ist.

Zitat (von Engel19):
Buchhaltung = ohne Beleg keine Zahlung.


Wer per Lastschrift zahlt, bekommt nie eine Zahlungsaufforderung.

Der Nachweis (Beleg) ist der Kontoauszug. Wird vom Finanzamt hinsichtlich des Rundfunkbeitrags akzeptiert bzw. ist völlig normale Praxis.

Gegenfrage: Bekommst du vom Vermieter (egal ob für Wohnung oder Büroräumlichkeiten) jeden Monat eine Rechnung? Oder wurde das einmalig bei/mit Vertragsunterzeichnung geklärt, und Folgezahlungen werden auch so - seitens Vermieter - erwartet bzw. von dir geleistet?

Du weißt was (bzw. wieviel) zu zahlen ist, und wann (viermal im Jahr bei gesetzlicher Zahlungsweise) zu zahlen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Engel19):
Wieso muss ich ohne Beleg Zahlungen leisten ??

Wenn sich die Zahlung aus dem Gesetz ergibt, reicht auch das.
Und dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit des Eigenbelegs.



Zitat (von Engel19):
Buchhaltung = ohne Beleg keine Zahlung.

Man hat ja einen Beleg, den Beitragsbescheid. Der gilt als Dauerbeleg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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