Die GEZ hat einige Monate keine Beitragsrechnung erstellt. Sie begründet dies mit technischem Fehler.
Nur sendet mir die GEZ eine Rechnung und verlangt eine Ratenzahlung über 9 Raten a. 123,32 € pro Monat.
Bin ich verpflichtet diese Nachzahlung zu leisten, obwohl der Fehler durch die GEZ entstanden ist ?
Danke für die Antworten
Fehler der GEZ, ich soll zahlen
13. Juli 2019
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Frage vom 13. Juli 2019 | 11:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler der GEZ, ich soll zahlen
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#1
Antwort vom 13. Juli 2019 | 11:22
Von
Status: Praktikant (508 Beiträge, 175x hilfreich)
Der Beitragsservice erstellt ja auch keine "Rechnungen". Wenn überhaupt, gibt es eine Zahlungsaufforderung.
Zitatobwohl der Fehler durch die GEZ entstanden ist ? :
Welchen Fehler soll der Beitragsservice gemacht haben?
Kraft Gesetz ist der Rundfunkbeitrag eigentverantwortlich zur Fälligkeit zu zahlen.
Eine Zahlungserinnerung ist lediglich eine Serviceleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Beitragspflicht beginnt mit dem innehaben einer Wohnung, nicht mit dem erhalt eine "Rechnung" (bzw. Zahlungsaufforderung).
Die Höhe von 52,50 Euro und die Fälligkeit alle drei Monate sind doch allgemein bekannt. Spätestens mit deiner Anmeldebestätigung wurdest duch konkret persönlich informiert.
Wofür brauchst du eine Zahlungsaufforderung?
Mal unter uns:
Guck dir mal § 12 RBStV an. Da steht drinn:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet."
Bingo, trifft hier auf dich zu!
Wenn, dann könnte dir höchtens der Beitragsservice Ärger machen. Du bist nicht in der Position irgendetwas erfolgsversprechend anzufechten.
#2
Antwort vom 13. Juli 2019 | 11:42
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Mich macht nur dieser Satz stutzig. Was meinst du bzw. der Beitragsservice damit?ZitatSie begründet dies mit technischem Fehler. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2019 | 13:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio hat mir immer eine Zahlungsaufforderung gesandt.
Es handelt hier um einen Gewerbebetrieb (10 Zimmer ohne TV ohne Radio).
Nun schreibt der Beitragsservice: "Aufgrund eines technischen Problems konnten keine Zahlungsaufforderungen versandt werden".
Wieso muss ich ohne Beleg Zahlungen leisten ?? Buchhaltung = ohne Beleg keine Zahlung.
#4
Antwort vom 13. Juli 2019 | 13:30
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1492x hilfreich)
Ich drehe es mal um:
Ich übernachte bei Dir, du hast Probleme mir eine Rechnung zu schreiben und schickt die Rechnung später..
Bekomme ich die Übernachtung dann umsonst?
#5
Antwort vom 13. Juli 2019 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Die kommt nur, wenn man seinen Beitrag nicht selbst (freiwillig mind. pro Quartal) bezahlt. Zahlungsaufforderung ist schon wie *Mahnung*.Zitathat mir immer eine Zahlungsaufforderung gesandt. :
Auch mit voller Medienausstattung bist du beitragspflichtig als Unternehmer mit einer Betriebsstätte. Es geht längst nicht mehr um die Geräte.ZitatEs handelt hier um einen Gewerbebetrieb (10 Zimmer ohne TV ohne Radio). :
Warum man dir bisher keine *Aufforderungen* geschickt hat, ist vollkommen egal.
Du hast eine Bestätigung der Anmeldung. Du hast einen Bescheid über den zu zahlenden Beitrag. Du hast ein Beitragskonto beim BS.
#6
Antwort vom 13. Juli 2019 | 13:54
Von
Status: Praktikant (508 Beiträge, 175x hilfreich)
ZitatWieso muss ich ohne Beleg Zahlungen leisten :
Weil es gesetzlich geregelt ist.
ZitatBuchhaltung = ohne Beleg keine Zahlung. :
Wer per Lastschrift zahlt, bekommt nie eine Zahlungsaufforderung.
Der Nachweis (Beleg) ist der Kontoauszug. Wird vom Finanzamt hinsichtlich des Rundfunkbeitrags akzeptiert bzw. ist völlig normale Praxis.
Gegenfrage: Bekommst du vom Vermieter (egal ob für Wohnung oder Büroräumlichkeiten) jeden Monat eine Rechnung? Oder wurde das einmalig bei/mit Vertragsunterzeichnung geklärt, und Folgezahlungen werden auch so - seitens Vermieter - erwartet bzw. von dir geleistet?
Du weißt was (bzw. wieviel) zu zahlen ist, und wann (viermal im Jahr bei gesetzlicher Zahlungsweise) zu zahlen ist.
#7
Antwort vom 13. Juli 2019 | 18:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatWieso muss ich ohne Beleg Zahlungen leisten ?? :
Wenn sich die Zahlung aus dem Gesetz ergibt, reicht auch das.
Und dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit des Eigenbelegs.
ZitatBuchhaltung = ohne Beleg keine Zahlung. :
Man hat ja einen Beleg, den Beitragsbescheid. Der gilt als Dauerbeleg.
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