Hallo,
ich habe heute einen Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice
erhalten.
Für den Zeitraum vom 01.03-31.5.15 wird daher ein Betrag von 60,98€ (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein Vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschliesslich des festgesetzten Betrages weist das Beitragskontoeinschließlich bis Ende 08/15 einen offenen Betrag in Höhe von 113,48€ auf. Dieser Betrag enthält auch die fälligen Beiträge von 52,50€ für 06/15 bis 08/15. Wenn sie den offenen Gesamtbetrag von 113,48€ umgehend begleichen können Sie Maßnahmen vermeiden die mit weiteren Kosten verbunden sind.
Ich hatte vor Erhalt des Festsetzungsbescheides schon den offen stehenden Betrag i.H.v. 52,98 € gezahlt und habe nun auch noch den Restbetrag 52,50€ aber ohne den Säumniszuschlag angewiesen. Was muss ich nun noch machen? Muss ich noch ein Schreiben aufsetzen indem ich die Zahlungen erkläre und das ich den Säumniszuschlag nicht zahle da bereits eine Zahlung erfolgt ist? Muss ich eine. Widerspruch verschicken? Und kann ich wegen der Nichtzahlung des Säumniszuschlages noch irgendwelche Schwierigkeiten bekommen?
Über eine hilfreiche Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus
Festsetzungbescheid Beitragsservice ARD,ZDF erhalten
19. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2015 | 23:14
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 11x hilfreich)
Festsetzungbescheid Beitragsservice ARD,ZDF erhalten
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#1
Antwort vom 19. August 2015 | 23:31
Von
Status: Unbeschreiblich (114330 Beiträge, 38978x hilfreich)
Gezahlt per Überweisung?
Korrekter Verwendungszweck?
#2
Antwort vom 20. August 2015 | 07:17
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 11x hilfreich)
Ja, habe ich überwiesen mit korrektem Verwendungszweck
Und jetzt?
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