Festsetzungbescheid Beitragsservice ARD,ZDF erhalten

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)
Festsetzungbescheid Beitragsservice ARD,ZDF erhalten

Hallo,
ich habe heute einen Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice erhalten.
Für den Zeitraum vom 01.03-31.5.15 wird daher ein Betrag von 60,98€ (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein Vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschliesslich des festgesetzten Betrages weist das Beitragskontoeinschließlich bis Ende 08/15 einen offenen Betrag in Höhe von 113,48€ auf. Dieser Betrag enthält auch die fälligen Beiträge von 52,50€ für 06/15 bis 08/15. Wenn sie den offenen Gesamtbetrag von 113,48€ umgehend begleichen können Sie Maßnahmen vermeiden die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Ich hatte vor Erhalt des Festsetzungsbescheides schon den offen stehenden Betrag i.H.v. 52,98 € gezahlt und habe nun auch noch den Restbetrag 52,50€ aber ohne den Säumniszuschlag angewiesen. Was muss ich nun noch machen? Muss ich noch ein Schreiben aufsetzen indem ich die Zahlungen erkläre und das ich den Säumniszuschlag nicht zahle da bereits eine Zahlung erfolgt ist? Muss ich eine. Widerspruch verschicken? Und kann ich wegen der Nichtzahlung des Säumniszuschlages noch irgendwelche Schwierigkeiten bekommen?

Über eine hilfreiche Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Gezahlt per Überweisung?
Korrekter Verwendungszweck?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, habe ich überwiesen mit korrektem Verwendungszweck

4x Hilfreiche Antwort

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