Ich habe vom Beitragsservice
(GEZ) einen Festsetzungsbescheid bekommen. Ich möchte jetzt Widerspruch einlegen.
Reicht es, wenn ich in dem Widerspruch eine Aussetzung der Vollziehung beantrage, oder muß ich die Aussetzung schon beim Verwaltungsgericht beantragen. Ich habe gehört, daß es in den Bundesländern unterschiedlich ist. (Mein Fall betrifft NRW)
Ich habe auch gehört, daß die GEZ Vollstreckungsmaßnahmen einleitet (nach Widespruch) ohne einen Widerspruchsbescheid auszustellen.
Vielen Dank im Vorraus
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Festsetzungsbescheid - Vollstreckung
14. März 2015
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Frage vom 14. März 2015 | 13:05
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 2x hilfreich)
Festsetzungsbescheid - Vollstreckung
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