Hallo. Menschen die sich in Ausbildung befinden und Bafög beziehen oder vom Staat bekommen können nicht von Gebühren wie der GEZ zur Kasse gebeten werden.
Auf welchen Artikeln fundiert dieser Gedanke? Gibt es irgendein Gesetz das dem Gedanken folgt dass es Schwachsinn wäre von in Ausbildung befindlichen Menschen Kosten zu verlangen?
-- Editiert von Moderator am 13.03.2020 16:22
-- Thema wurde verschoben am 13.03.2020 16:22
Forderung gegenüber Bafög/Arbeitslosen nicht möglich, beruht auf Artikeln?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ich versuche, zu übersetzen:
Es gibt Forderungen gegenüber BAFöG-Beziehern und oder Arbeitslosen. Etwas ist nicht möglich. Etwas beruht auf Artikeln.
Personen in Ausbildung mit BAFöG-Leistungen und Personen, die Leistungen vom Staat bekommen, brauchen keine GEZ-Gebühren bezahlen.
Worauf fußt diese Regelung? Gibt es ein Gesetz, in dem Schwachsinn steht?
Sag mal bitte:
Bist du Ausländer?
Kannst du selbst verstehen, was du hier schreibst?
Hat du schon mal selbst nach GEZ gegoogelt?
Nein Shizophren. Es fällt mir schwer mich auf nur zeitweilen wichtige Dinge zu konzentrieren. Das ergibt meist Wortsalat.
Frage bezieht sich darauf dass die GEZ an Studenten herantritt, die nicht in der Lage sind eine GEZ Gebühr zu bezahlen, da sie keine Einkommensquelle haben.
Insofern Bafög schwebend (aufgrund Rechtsverfahren ist) und die GEZ Mahnung etc. zusendet, sollten diese auf Hinweis nicht erfolgen =>
Welchen Klauseln unterliegt der Gedanke dass öffentlich Rechtliche keine Gebühren von Baföglern beziehen dürfen.
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Zitat[u] :
Sag mal bitte:
Bist du Ausländer?
Kannst du selbst verstehen, was du hier schreibst?
Hat du schon mal selbst nach GEZ gegoogelt?
Dass man deine Beiträge zu 99% nicht ernst nehmen sollte, weiß man, wenn man hier nur ab und an mitliest.
Aber meinst du wirklich, dass du a) so mit Menschen sprechen solltest und b) es echt nötig hast, dich auf diese Art und Weise auf Kosten anderer zur profilieren?
Es wäre so schön, wenn man dich blockieren könnte, nur da du echt in jedem Thread schreibst - ob du Ahnung von Thema hast oder nicht - wäre das Forum damit unlesbar.
@Testnick:
Achso.
Hast du schon unter der Website gesucht, was zu deinem Fall passt?
Du erhältst also Post von der *GEZ/Beitragservice? Und du sollst bezahlen? Wie viel ist es inzwischen? Man tritt an jeden heran, der mit einer Meldeadresse gemeldet ist. Die Info betrifft die Wohnung/Adresse.Zitatdass die GEZ an Studenten herantritt, die nicht in der Lage sind eine GEZ Gebühr zu bezahlen, da sie keine Einkommensquelle haben. :
Diese Post und die Mahnungen kommen automatisch, das geht nicht nur dir so. Hinweise zur persönlichen Situation werden nicht berücksichtigt. Man braucht einen passenden Befreiungsgrund. Dann stellt man den Antrag auf Befreiung--- und wird befreit.
Wovon lebst du, so lange du keine BAFöG-Leistungen bewilligt bekommst?
Seit wann läuft das Verfahren?
Du hast in einem anderen Beitrag nach Hartz 4-Erstantrag gefragt...richtig? Wegen Hartz 4?
Hinweis: Sobald du Hartz 4 bekommst, kannst du dich befreien lassen. Dann zahlst du keinen Rundfunkbeitrag. Das ist dann die Befreiung aus sozialen Gründen.
------------------------------------------------------------------------
@fb
Na, noch Fragen, Anmerkungen, Wünsche?
Wenn du meinst, ich verstoße gegen Forumsregeln... kannst du Verstöße der Moderation melden. Jeder Beitrag enthält solch eine Möglichkeit. Dann macht die Moderation gewiss das Richtige.
Keine Angst, längst geschehen
ZitatMenschen die sich in Ausbildung befinden und Bafög beziehen oder vom Staat bekommen können nicht von Gebühren wie der GEZ zur Kasse gebeten werden. :
Stimmt. Aber nur weil es die GEZ seit Jahren nicht mehr gibt.
Auch Menschen die sich nicht in Ausbildung befinden und kein Bafög beziehen sind somit von der GEZ sicher.
Menschen die sich in Ausbildung befinden und Bafög beziehen oder vom Staat bekommen können von Gebühren des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" beferit werden, wenn sie einen Antrag stellen und die Erfüllung der Bedingungen nachweisen können.
ZitatAuf welchen Artikeln fundiert dieser Gedanke? :
Auf nicht verstehen der tatsächlichen Bedingungen.
ZitatGibt es irgendein Gesetz das dem Gedanken folgt dass es Schwachsinn wäre von in Ausbildung befindlichen Menschen Kosten zu verlangen? :
Nein.
ZitatAuf welchen Artikeln fundiert dieser Gedanke? :
Ganz einfach:
Jemand der ALG II bekommt wurde von der zuständigen Behörde durchleuchtet was Einkommen und Vermögen angeht. Hinsichtlich des Einkommens bei BAföG auch bezogen auf die Eltern. Er ist finanzell nicht leistungsfähig und hat somit Anspruch auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Unterstützung. Eine Befreiung ist letztlich indirekt nichts anderes.
Jemand der eine Ausbildungsvergütung bekommt kann theoretisch 10000000 Euro auf dem Konto liegen, und keine Befreiung nötig haben.
Und wenn er soviel Geld nicht hat, könnte er eine Nebentätigkeit haben, durch die er dann monatlich trotzdem deutlich mehr Einkommen hat wie der BAföG-Empfänger.
Es ist absolut logisch, warum der eine befreit wird, der andere aber nicht. Sofern man die vorgenannten Beweggründe vom Gesetzgeber mit einbezieht.
Sofern das die Frage war...
-- Editiert von Dezent am 14.03.2020 12:06
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