Hallo!
was kann man denn tun, wenn die GEZ einen Festsetzungsbescheid über 52,50 Euro Rundfunkgebühren und 8 Euro Säumniszuschlag berechnet? 9,50 Euro haben sie von der Forderung abgezogen, weil ich 17,50 Euro am 3.5. überwiesen habe
Ich überweise aber seit Jahren jeden Monat 17,50 Euro. Daher habe ich bei der GEZ angerufen, die wollten / konnten mir das aber nicht erklären. Die Servicefrau wollte nur immer wieder wissen, wann ich denn zahlen kann.
Dann kommt da noch die Drohung, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel ist. Ich weiß nicht was das heißt, aber es macht mir Angst.
Wie kann ich mich gegen diesen Blödsinn wehren?
Danke und liebe Grüsse,
Claudia
Forderung trotz monatlicher Überweisung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Für welchen Zeitraum setzt der Bescheid die Beiträge fest?
-- Editiert von Moderator am 16.06.2018 11:36
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,,
danke für eure Antworten, der Zeitraum ist für März bis Mai 2018. Mein Zahlungsverhalten ist vielleicht nicht so wie es sein soll, trotzdem habe ich jeden Monat bezahlt, auch von März - Mai und das Geld haben sie auch schon. Deswegen wäre die Forderung doppelt, das verstehe ich nicht.
LG,
Claudia
ZitatHallo,, :
danke für eure Antworten, der Zeitraum ist für März bis Mai 2018. Mein Zahlungsverhalten ist vielleicht nicht so wie es sein soll, trotzdem habe ich jeden Monat bezahlt, auch von März - Mai und das Geld haben sie auch schon. Deswegen wäre die Forderung doppelt, das verstehe ich nicht.
LG,
Claudia
Ihr Zahlungsverhalten ist schlichtweg säumig. Zumindest teilweise. Die Formulierung "nicht wie es sein soll" ist daher schon recht optimistisch.
Bei einer Beitragsforderung für die Monate 03.2018 - 05.2018 sind von Ihnen bis zum 15.04. exakt 52,50 Euro zu zahlen. Gesetzliche Zahlungsweise besagt insofern, dass der Beitrag in der Mitte des Dreimonatszeitraums fällig ist.
Wenn Sie aber monatlich zahlen, sind in 03.2018 + 04.2018 zum Fälligkeitstermin nur 35,00 Euro bezahlt worden.
Es fehlen demnach 17,50 Euro, die Sie erst - zu spät - in 05.2018 zahlen. Sind Sie dann mehr als einen Monat zu spät, z.B. weil Sie nicht sofort am Anfang des Monats zahlen, fällt der berechnete Säumniszuschlag an.
Zahlungen werden laut deren maßgeblicher Satzung im übrigen erst mit den Kosten und dann auf die älteste Schuld verrechnet.
Solange 8,00 Euro Säumniszuschlag offen waren, wurden diese mit Ihrer "Monatszahlung" zuerst verrechnet, so dass noch 9,50 Euro übrig bleiben, die an die fälligen Rundfunkbeiträgen angerechnet werden.
Der Fehler liegt hier bei Ihnen, nicht beim Beitragsservice. Sowas kann man vermeiden wenn man die Zahlungsauforderung so bedient, wie sie reinkommen (soll heißen wie sie tatsächlich fällig sind), und nicht sein eigenes Süppchen kocht.
Um nicht in Verzug zu kommen muss bei einer monatlichen Überweisung mindestens einmal einen doppelten "Monatsbeitrag" überwiesen werden. Vorausgesetz man bezahlt immer vor Mitte des Monats, z.B. am Anfang.
Wird jeweils erst Ende des Monats oder gar Anfangs des Folgemonats überwiesen, so sind gar zwei "Monatsbeiträge" im vorraus zu überweisen. In diesam Fall ist die Forderung berechtigt und nicht zu beanstanden.
Ob Sie am Anfang des Monates oder am Anfang des Folgemonates bezahlen, kann man aus den alten Überweisungen ablesen. Wichtig ist wann sie das allereste mal einen "Monatsbeitrag" überwiesen haben. War dies im ersten oder im zweiten Monat des aller ersten beitragspflichtigen Quartals?
".." da diese Zahlungsart an sich nicht vorgesehen ist. Hält man aber obiges ein und hat jeweils zu mitte des Beitragsquartal den Beitrag voll beglichen, ist man jedoch wenigstens nie im Verzug.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten