Forderung trotz monatlicher Überweisung

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lioness123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung trotz monatlicher Überweisung

Hallo!

was kann man denn tun, wenn die GEZ einen Festsetzungsbescheid über 52,50 Euro Rundfunkgebühren und 8 Euro Säumniszuschlag berechnet? 9,50 Euro haben sie von der Forderung abgezogen, weil ich 17,50 Euro am 3.5. überwiesen habe :???:

Ich überweise aber seit Jahren jeden Monat 17,50 Euro. Daher habe ich bei der GEZ angerufen, die wollten / konnten mir das aber nicht erklären. Die Servicefrau wollte nur immer wieder wissen, wann ich denn zahlen kann.

Dann kommt da noch die Drohung, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel ist. Ich weiß nicht was das heißt, aber es macht mir Angst.

Wie kann ich mich gegen diesen Blödsinn wehren?

Danke und liebe Grüsse,
Claudia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Für welchen Zeitraum setzt der Bescheid die Beiträge fest?

-- Editiert von Moderator am 16.06.2018 11:36

8x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Lioness123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,,

danke für eure Antworten, der Zeitraum ist für März bis Mai 2018. Mein Zahlungsverhalten ist vielleicht nicht so wie es sein soll, trotzdem habe ich jeden Monat bezahlt, auch von März - Mai und das Geld haben sie auch schon. Deswegen wäre die Forderung doppelt, das verstehe ich nicht.

LG,
Claudia

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Lioness123):
Hallo,,

danke für eure Antworten, der Zeitraum ist für März bis Mai 2018. Mein Zahlungsverhalten ist vielleicht nicht so wie es sein soll, trotzdem habe ich jeden Monat bezahlt, auch von März - Mai und das Geld haben sie auch schon. Deswegen wäre die Forderung doppelt, das verstehe ich nicht.

LG,
Claudia


Ihr Zahlungsverhalten ist schlichtweg säumig. Zumindest teilweise. Die Formulierung "nicht wie es sein soll" ist daher schon recht optimistisch.

Bei einer Beitragsforderung für die Monate 03.2018 - 05.2018 sind von Ihnen bis zum 15.04. exakt 52,50 Euro zu zahlen. Gesetzliche Zahlungsweise besagt insofern, dass der Beitrag in der Mitte des Dreimonatszeitraums fällig ist.

Wenn Sie aber monatlich zahlen, sind in 03.2018 + 04.2018 zum Fälligkeitstermin nur 35,00 Euro bezahlt worden.

Es fehlen demnach 17,50 Euro, die Sie erst - zu spät - in 05.2018 zahlen. Sind Sie dann mehr als einen Monat zu spät, z.B. weil Sie nicht sofort am Anfang des Monats zahlen, fällt der berechnete Säumniszuschlag an.

Zahlungen werden laut deren maßgeblicher Satzung im übrigen erst mit den Kosten und dann auf die älteste Schuld verrechnet.

Solange 8,00 Euro Säumniszuschlag offen waren, wurden diese mit Ihrer "Monatszahlung" zuerst verrechnet, so dass noch 9,50 Euro übrig bleiben, die an die fälligen Rundfunkbeiträgen angerechnet werden.

Der Fehler liegt hier bei Ihnen, nicht beim Beitragsservice. Sowas kann man vermeiden wenn man die Zahlungsauforderung so bedient, wie sie reinkommen (soll heißen wie sie tatsächlich fällig sind), und nicht sein eigenes Süppchen kocht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Um nicht in Verzug zu kommen muss bei einer monatlichen Überweisung mindestens einmal einen doppelten "Monatsbeitrag" überwiesen werden. Vorausgesetz man bezahlt immer vor Mitte des Monats, z.B. am Anfang.
Wird jeweils erst Ende des Monats oder gar Anfangs des Folgemonats überwiesen, so sind gar zwei "Monatsbeiträge" im vorraus zu überweisen. In diesam Fall ist die Forderung berechtigt und nicht zu beanstanden.

Ob Sie am Anfang des Monates oder am Anfang des Folgemonates bezahlen, kann man aus den alten Überweisungen ablesen. Wichtig ist wann sie das allereste mal einen "Monatsbeitrag" überwiesen haben. War dies im ersten oder im zweiten Monat des aller ersten beitragspflichtigen Quartals?

".." da diese Zahlungsart an sich nicht vorgesehen ist. Hält man aber obiges ein und hat jeweils zu mitte des Beitragsquartal den Beitrag voll beglichen, ist man jedoch wenigstens nie im Verzug.

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