Frage an „Nichtzahler" und Leser mit Erfahrung mit GEZ

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
VRX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage an „Nichtzahler" und Leser mit Erfahrung mit GEZ

Guten Morgen,
ich habe ein paar grundlegende Fragen an diejenigen, die sich auch dafür entschieden haben die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen.

Sachverhalt:
Ich bin: 18 Jahre alt, habe eine eigene Wohnung (alleine) und befinde mich gerade in meiner Ausbildung als Immobilienkaufmann.

Ich habe mich im Juni auf dem Amt umgemeldet und ca. eine Woche später den ersten Brief des Rundfunkservices bekommen in welchem die Zahlungsmodelle aufgelistet waren.
Da ich mich im Voraus ein wenig mit dem „Ich zahle nicht Optionen" auseinandergesetzt hatte, habe ich diesen Brief ignoriert und auf den nächsten gewartet. Dieser kam dann gestern Nachmittag an. Ich habe mich also daraufhin entschlossen den Brief zurück zur Post zu geben, mit der Begründung, dass er anscheinend in dem falschen Briefkasten geworfen wurde,(Ich habe auf der Post keinerlei persönlich Dokumente vorgezeigt) daraufhin sendeten Sie den Brief zurück.

Frage: gibt es Möglichkeiten, die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben um die GEZ nicht zu bezahlen? Bzw. wie kann ich mich in Zukunft verhalten um evtl. davon befreit zu werden?

PS: ich habe in der Berufsschule gelernt dass ein Gerichtsvollzieher nur Dinge pfänden darf die nicht lebensnotwendig sind. Da ich einen sehr nachhaltigen Lebensstil habe, gibt es in meiner Wohnung nichts was im Ernstfall eingezogen werden könnte.

Sehr vielen Dank im Voraus für alle Antworten und einen schönen Tag.
Lg Nico

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25 Antworten
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#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von VRX):
Ich bin: 18 Jahre alt


Du hast deine Frage ordentlich gestellt. Sei mir trotzdem nicht böse, dass ich hier - beschränkt auf die nächsten zwei Zeilen - ein klein wenig unsachlich werde. Nix für Ungut! :cheers:

Fehlt nur noch, dass du auch Jura studierst. :grins: Diese "Jünglinge" - gerne aus dem ersten Semester - denken auch, sie könnten alles so umbiegen wie es Ihnen passt, und die Welt ändern, wie sie ihnen gefällt.

Zitat (von VRX):
PS: ich habe in der Berufsschule gelernt dass ein Gerichtsvollzieher nur Dinge pfänden darf die nicht lebensnotwendig sind.


Und was wird die Konsequenz sein, wenn er nichts zu pfänden findet? Hast du das auch gelernt?

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Du bekommst Probleme bei:

- dem Abschluss eines Handyvertrages mit Laufzeit (bzw. generell bei Verträgen mit Laufzeit)
- dem Anmieten einer Wohnung/Haus
- der Aufnahme eines Kredites (ganz toll wenn man mal später eine Wohnung oder ein Haus kaufen will)
- manchen Arbeitgebern (manche AG Stellen nämlich Leute mit Schulden gar nicht erst ein, aus Angst, die könnten was abzwacken)
- dem Anmieten von Autos / Car-Sharing

Und es gibt noch einiges mehr, was Probleme machen wird.

Und das alles für 17,50 Euro im Monat?

Zitat (von VRX):
die sich auch dafür entschieden haben die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen.


Was meinst du, was das für Leute sind?

Überwiegend Sozialversager die eh schon Unmengen an Schulden bzw. "nichts mehr zu verlieren" haben. Stichwort Insolvenz, und so weiter, und so weiter. Keine guten Vorbilder für einen jungen Mann!

Ist dir das Urteil das Bundesverfassungsgerichts entgangen, dass den Rundfunkbeitrag als rundsätzlich Verfassungskonform bestätigt hat?

Gegenfrage: Was machst du im Supermarkt? Sagst du da auch: Die Mehrwertsteuer finde ich blöd, ich bezahle diese nicht?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Du hast Recht, pfänden werden die nichts, die werden auch kaum was machen die nächsten 2 Jahre. Denn das lohnt nicht. Kurz bevor die Forderungen verjähren werden Sie anfangen. Die werden einfach dein erstes Gehalt pfänden. Als 18 Jähriger hast du vermutlich weder Frau noch Kindern. Also kann man alles über grob geschätzt 1000 Euro pfänden. Bei deinem Anfangsgehalt von 1600 Euro ist dann in zwei, drei Monaten alles bezahlt-

Du kannst aber 2 Jahr durch die Gegend springen und erklären wie Schlau du bist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn Anspruch auf Bafög oder BaB besteht, dieses beantragen. Gleichzeitig auf der Grundlage die Befreiung beantragen. Nachweise beifügen.

Alles Andere wird Tinnef.

Wenn entsprechende Anträge abgelehnt werden, bleibt nur, zahlen. Die Folgen der Verweigerung wurden ja schon genannt. Die Kosten der Verweigerung der Zahlung an den BS wären es nicht wert.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von VRX):
Ich zahle nicht Optionen"
Da war deine Auseinandersetzung wohl nur halbseiden.
Da gibts im Netz andere Seiten als diese hier. Guckst du nach --ich zahle keine GEZ---osä.
Zitat (von VRX):
die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben
Dann handle meinetwegen danach.

Andere Frage: Zahlst du Miete? Zahlst du Kranken-und Pflegeversicherung? Etwa gar Steuern?
Ein nachhaltiger Lebensstil ist sehr löblich. Hat aber mit der Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wirklich nicht annähernd etwas zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von VRX):
ich habe ein paar grundlegende Fragen an diejenigen, die sich auch dafür entschieden haben die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen.
Diejenigen wirst du in diesem Forum wohl kaum finden.

Zitat (von VRX):
Frage: gibt es Möglichkeiten, die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben um die GEZ nicht zu bezahlen?
Ja, viele. Man braucht nur diese Bedingungen zu erfüllen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Zitat (von VRX):
Da ich einen sehr nachhaltigen Lebensstil habe, gibt es in meiner Wohnung nichts was im Ernstfall eingezogen werden könnte.
Dann gibt es halt eine Lohnpfändung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Also kann man alles über grob geschätzt 1000 Euro pfänden. Bei deinem Anfangsgehalt von 1600 Euro ist dann in zwei, drei Monaten alles bezahlt- Nö. Die Pfändungsfreigrenze liegt für Kinderlose inzwischen bei fast 1.200 Euro. Zwei, drei Monate kommen trotzdem hin - nach 3 Jahren Ausbildung hat er ja nicht tausende Euro Schulden, sondern halt 600 Euro (plus Säumniszuschläge).

-- Editiert von muemmel am 18.07.2019 16:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Und lieber Threadstarter:

Immer noch überzeugt, dass dein Vorhaben eine gute Idee ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

gibt es Möglichkeiten, die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben um die GEZ nicht zu bezahlen? Auswandern wäre eine Möglichkeit. Die beschränkt sich dann natürlich auf Länder ohne Fernsehgebühren, wie etwa die Niederlande. Freilich werden Rundfunk und Fernsehen da aus Steuermitteln finanziert, und das Verweigern der Einkommensteuer wird schwierig, um es mal vorsichtig auszudrücken...

-- Editiert von muemmel am 18.07.2019 17:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Eine andere legale Möglichkeit, wie man um das Bezahlen der Gebühren kommt, ist dass man einen Wohnungsmitinhaber findet, der aus altruistischen Gründen den ganzen Beitrag selbst bezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von VRX):
befinde mich gerade in meiner Ausbildung als Immobilienkaufmann


Machen wir einen Tausch? Ich gebe dir Tips, wie man geschuldete GEZ nicht bezahlen muß und du gibst mir Tips, wie man einen beauftragten Makler nicht bezahlen muß? :D

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Was man schuldet, muss man auch bezahlen. Mir hängt diese Quasi-Steuer rechtlich auch meilenweit zum Hals raus, trotzdem bezahle ich sie, weil ich dazu verpflichtet bin. "Ich suchte Rechtsspruch, doch ich fand Rechtsbruch" schrieb bereits der Prophet Jeremia im 6. Jh. v. Chr. Heute heißt es: "Wir suchen Gerechtigkeit, doch wir bekommen Recht." Mir wird das in der Rechtssetzung (Legislative) des 21. Jh. mehr und mehr deutlich: Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Besitzstandswahrung, Interessenwahrung. Gerecht ist das nicht, Recht ist es allemal.


-- Editiert von so475670-44 am 05.08.2019 04:46

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#13
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich muss zugeben, dass mir die Bezahlung von ARD, ZDF auch auf den Keks geht. Nicht, was mich angeht, sondern, dass auch Leute, die KEINEN TV haben, dennoch bezahlen müssen.

Dennoch führt an die Bezahlung kein weg vorbei. Du machst eine Ausbildung und wirst gut verdienen. Weshalb sträubst Du Dich gegen die Bezahlung? Es ist nun einmal so, dass dies alle bezahlen müssen, die kein ALG 2 oder BAFÖG erhalten.

Auf die Idee muss man erst einmal kommen und glaube mir, denen ist es so etwas von egal, wenn Dein Brief wieder zurück geht. Die kennen sich mit solchen Verweigerern bestens aus. Du bist nicht der Einzige, der so etwas versucht. Sie werden ihr Geld von Dir erhalten. Entweder Du bezahlst, oder es geht auf dem teureren Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von VRX):
Ich habe mich also daraufhin entschlossen den Brief zurück zur Post zu geben, mit der Begründung, dass er anscheinend in dem falschen Briefkasten geworfen wurde,(Ich habe auf der Post keinerlei persönlich Dokumente vorgezeigt) daraufhin sendeten Sie den Brief zurück.


Ganz schlau gemacht......

Dann kommt der nächste Brief eben nicht mehr mit der normalen Post, sondern wird kostenpflichtig persönlich übergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich halte die Rundfunkbeitrag (oder wie der jetzt auch immer offiziell heißt) in der bestehenden Form auch für ungerecht und unangemessen. Dennoch sind die Gesetze nun einmal so wie sie sind!

Daher eigentlich nur zwei Möglichkeiten, zu zahlst oder du ziehst wieder zu deinen Eltern!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von VRX):
befinde mich gerade in meiner Ausbildung als Immobilienkaufmann

Machen wir einen Tausch? Ich gebe dir Tips, wie man geschuldete GEZ nicht bezahlen muß und du gibst mir Tips, wie man einen beauftragten Makler nicht bezahlen muß? :D

Technisch falscher Vergleich.
Die Rundfunkgebühren muss jeder zahlen - außer bekannte Ausnahmen.
Somit wurde die Leistung nicht bestellt, bzw. beauftragt.


-- Editiert von kuro200 am 04.09.2019 14:24

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#17
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wird das da nicht als Basiswissen mit vermittelt? ;) .

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kinkel
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Das einzige was mir einfällt ist Barzahlung anbieten. Als öffentlich rechtliche Anstalten sind diese nach EU-Recht verpflichtet Bargeld anzunehmen. Soweit ich informiert bin läuft da gerade auch ein Verfahren. Das befreit dich natürlich nicht von der Zahlungspflicht, aber von der Zahlung. Hier wäre es von Vorteil wenn du kein eigenes Bankkonto hast.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von kinkel):
Soweit ich informiert bin läuft da gerade auch ein Verfahren.


Nicht nur eins ... sondern mehrere. Nur alle GEGEN die Barzahlung.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW ließen Barzahlung zu, aber die Beitragsschuldner müssen damit zu einem Kreditinstitut gehen und eine Bareinzahlung auf das Empfängerkonto veranlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Genauso gibt es aber Urteile, die die Barzahlung ausdrücklich nicht zugestehen.

Zum Beispiel der hessische Verwaltungsgerichtshof.

Zitat (von guyfromhamburg):
aber die Beitragsschuldner müssen damit zu einem Kreditinstitut gehen und eine Bareinzahlung auf das Empfängerkonto veranlassen.


Das ist ja dann letzlich auch keine Barzahlung mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Das ist ja dann letzlich auch keine Barzahlung mehr.

Wieso? Ich kenne keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch, das der Gläubiger das Bargeld persönlich entgegennehmen muss?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso?


Du bist doch sonst nicht so schwer von Begriff. :cheers:

Eine Barzahlung liegt vor, wenn ich eine Schuld z.B. aus Warenlieferung oder Dienstleistung bei einem Anbieter X dadurch begleiche, dass ich im Geld direkt aushändige.

Wenn ich zur Bank gehe, eine Einzahlung tätige, ist das keine Barzahlung. Den Käufer erreicht Giralgeld, kein Bargeld. Ergo liegt keine Barzahlung vor

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kenne keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch, das der Gläubiger das Bargeld persönlich entgegennehmen muss?


Ich auch nicht. Habe ich auch nicht behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Wenn ich zur Bank gehe, eine Einzahlung tätige, ist das keine Barzahlung. Den Käufer erreicht Giralgeld, kein Bargeld.

Da haben wir dann nur unterschiedliche Definitionen.

Bei mir erreicht den Gläubiger Bargeld, da das von seinem Bevollmächtigten (Bank) entgegengenommen und dann erst in Giralgeld umgewandelt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Eine Barzahlung liegt vor, wenn ich eine Schuld z.B. aus Warenlieferung oder Dienstleistung bei einem Anbieter X dadurch begleiche, dass ich im Geld direkt aushändige.
Wo steht das? Für mich ist eine Barzahlung wenn ich durch überreichen von Bargeld meine Verpflichtung los werde. Ob ich das dem Gläubiger, oder dessen Empfangsberechtigten (Bank) gebe, spielt für mich dabei keine Rolle. Es ist Bargeld zum Empfänger geflossen, also ist es, für mich, eine Barzahlung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/barzahlung-27655

Hier der erste Satz. So würde ich eine "Barzahlung" definieren.

Zugegeben, im verlinkten Beitrag werden auch Wechsel und Postanweisung in einem Atemzug genannt, was mich dann doch etwas irritiert. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

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