Guten Morgen,
ich habe ein paar grundlegende Fragen an diejenigen, die sich auch dafür entschieden haben die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen.
Sachverhalt:
Ich bin: 18 Jahre alt, habe eine eigene Wohnung (alleine) und befinde mich gerade in meiner Ausbildung als Immobilienkaufmann.
Ich habe mich im Juni auf dem Amt umgemeldet und ca. eine Woche später den ersten Brief des Rundfunkservices bekommen in welchem die Zahlungsmodelle aufgelistet waren.
Da ich mich im Voraus ein wenig mit dem „Ich zahle nicht Optionen" auseinandergesetzt hatte, habe ich diesen Brief ignoriert und auf den nächsten gewartet. Dieser kam dann gestern Nachmittag an. Ich habe mich also daraufhin entschlossen den Brief zurück zur Post zu geben, mit der Begründung, dass er anscheinend in dem falschen Briefkasten geworfen wurde,(Ich habe auf der Post keinerlei persönlich Dokumente vorgezeigt) daraufhin sendeten Sie den Brief zurück.
Frage: gibt es Möglichkeiten, die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben um die GEZ nicht zu bezahlen? Bzw. wie kann ich mich in Zukunft verhalten um evtl. davon befreit zu werden?
PS: ich habe in der Berufsschule gelernt dass ein Gerichtsvollzieher nur Dinge pfänden darf die nicht lebensnotwendig sind. Da ich einen sehr nachhaltigen Lebensstil habe, gibt es in meiner Wohnung nichts was im Ernstfall eingezogen werden könnte.
Sehr vielen Dank im Voraus für alle Antworten und einen schönen Tag.
Lg Nico
Frage an „Nichtzahler" und Leser mit Erfahrung mit GEZ
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
ZitatIch bin: 18 Jahre alt :
Du hast deine Frage ordentlich gestellt. Sei mir trotzdem nicht böse, dass ich hier - beschränkt auf die nächsten zwei Zeilen - ein klein wenig unsachlich werde. Nix für Ungut!
Fehlt nur noch, dass du auch Jura studierst. Diese "Jünglinge" - gerne aus dem ersten Semester - denken auch, sie könnten alles so umbiegen wie es Ihnen passt, und die Welt ändern, wie sie ihnen gefällt.
ZitatPS: ich habe in der Berufsschule gelernt dass ein Gerichtsvollzieher nur Dinge pfänden darf die nicht lebensnotwendig sind. :
Und was wird die Konsequenz sein, wenn er nichts zu pfänden findet? Hast du das auch gelernt?
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Du bekommst Probleme bei:
- dem Abschluss eines Handyvertrages mit Laufzeit (bzw. generell bei Verträgen mit Laufzeit)
- dem Anmieten einer Wohnung/Haus
- der Aufnahme eines Kredites (ganz toll wenn man mal später eine Wohnung oder ein Haus kaufen will)
- manchen Arbeitgebern (manche AG Stellen nämlich Leute mit Schulden gar nicht erst ein, aus Angst, die könnten was abzwacken)
- dem Anmieten von Autos / Car-Sharing
Und es gibt noch einiges mehr, was Probleme machen wird.
Und das alles für 17,50 Euro im Monat?
Zitatdie sich auch dafür entschieden haben die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen. :
Was meinst du, was das für Leute sind?
Überwiegend Sozialversager die eh schon Unmengen an Schulden bzw. "nichts mehr zu verlieren" haben. Stichwort Insolvenz, und so weiter, und so weiter. Keine guten Vorbilder für einen jungen Mann!
Ist dir das Urteil das Bundesverfassungsgerichts entgangen, dass den Rundfunkbeitrag als rundsätzlich Verfassungskonform bestätigt hat?
Gegenfrage: Was machst du im Supermarkt? Sagst du da auch: Die Mehrwertsteuer finde ich blöd, ich bezahle diese nicht?
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Du hast Recht, pfänden werden die nichts, die werden auch kaum was machen die nächsten 2 Jahre. Denn das lohnt nicht. Kurz bevor die Forderungen verjähren werden Sie anfangen. Die werden einfach dein erstes Gehalt pfänden. Als 18 Jähriger hast du vermutlich weder Frau noch Kindern. Also kann man alles über grob geschätzt 1000 Euro pfänden. Bei deinem Anfangsgehalt von 1600 Euro ist dann in zwei, drei Monaten alles bezahlt-
Du kannst aber 2 Jahr durch die Gegend springen und erklären wie Schlau du bist.
Wenn Anspruch auf Bafög oder BaB besteht, dieses beantragen. Gleichzeitig auf der Grundlage die Befreiung beantragen. Nachweise beifügen.
Alles Andere wird Tinnef.
Wenn entsprechende Anträge abgelehnt werden, bleibt nur, zahlen. Die Folgen der Verweigerung wurden ja schon genannt. Die Kosten der Verweigerung der Zahlung an den BS wären es nicht wert.
Da war deine Auseinandersetzung wohl nur halbseiden.ZitatIch zahle nicht Optionen" :
Da gibts im Netz andere Seiten als diese hier. Guckst du nach --ich zahle keine GEZ---osä.
Dann handle meinetwegen danach.Zitatdie nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben :
Andere Frage: Zahlst du Miete? Zahlst du Kranken-und Pflegeversicherung? Etwa gar Steuern?
Ein nachhaltiger Lebensstil ist sehr löblich. Hat aber mit der Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wirklich nicht annähernd etwas zu tun.
Diejenigen wirst du in diesem Forum wohl kaum finden.Zitatich habe ein paar grundlegende Fragen an diejenigen, die sich auch dafür entschieden haben die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen. :
Ja, viele. Man braucht nur diese Bedingungen zu erfüllen:ZitatFrage: gibt es Möglichkeiten, die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben um die GEZ nicht zu bezahlen? :
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Dann gibt es halt eine Lohnpfändung.ZitatDa ich einen sehr nachhaltigen Lebensstil habe, gibt es in meiner Wohnung nichts was im Ernstfall eingezogen werden könnte. :
Also kann man alles über grob geschätzt 1000 Euro pfänden. Bei deinem Anfangsgehalt von 1600 Euro ist dann in zwei, drei Monaten alles bezahlt- Nö. Die Pfändungsfreigrenze liegt für Kinderlose inzwischen bei fast 1.200 Euro. Zwei, drei Monate kommen trotzdem hin - nach 3 Jahren Ausbildung hat er ja nicht tausende Euro Schulden, sondern halt 600 Euro (plus Säumniszuschläge).
-- Editiert von muemmel am 18.07.2019 16:32
Und lieber Threadstarter:
Immer noch überzeugt, dass dein Vorhaben eine gute Idee ist?
gibt es Möglichkeiten, die nachweislich bei manchen Lesern funktioniert haben um die GEZ nicht zu bezahlen? Auswandern wäre eine Möglichkeit. Die beschränkt sich dann natürlich auf Länder ohne Fernsehgebühren, wie etwa die Niederlande. Freilich werden Rundfunk und Fernsehen da aus Steuermitteln finanziert, und das Verweigern der Einkommensteuer wird schwierig, um es mal vorsichtig auszudrücken...
-- Editiert von muemmel am 18.07.2019 17:11
Eine andere legale Möglichkeit, wie man um das Bezahlen der Gebühren kommt, ist dass man einen Wohnungsmitinhaber findet, der aus altruistischen Gründen den ganzen Beitrag selbst bezahlt.
Zitatbefinde mich gerade in meiner Ausbildung als Immobilienkaufmann :
Machen wir einen Tausch? Ich gebe dir Tips, wie man geschuldete GEZ nicht bezahlen muß und du gibst mir Tips, wie man einen beauftragten Makler nicht bezahlen muß? :D
Was man schuldet, muss man auch bezahlen. Mir hängt diese Quasi-Steuer rechtlich auch meilenweit zum Hals raus, trotzdem bezahle ich sie, weil ich dazu verpflichtet bin. "Ich suchte Rechtsspruch, doch ich fand Rechtsbruch" schrieb bereits der Prophet Jeremia im 6. Jh. v. Chr. Heute heißt es: "Wir suchen Gerechtigkeit, doch wir bekommen Recht." Mir wird das in der Rechtssetzung (Legislative) des 21. Jh. mehr und mehr deutlich: Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Besitzstandswahrung, Interessenwahrung. Gerecht ist das nicht, Recht ist es allemal.
-- Editiert von so475670-44 am 05.08.2019 04:46
Ich muss zugeben, dass mir die Bezahlung von ARD, ZDF auch auf den Keks geht. Nicht, was mich angeht, sondern, dass auch Leute, die KEINEN TV haben, dennoch bezahlen müssen.
Dennoch führt an die Bezahlung kein weg vorbei. Du machst eine Ausbildung und wirst gut verdienen. Weshalb sträubst Du Dich gegen die Bezahlung? Es ist nun einmal so, dass dies alle bezahlen müssen, die kein ALG 2 oder BAFÖG erhalten.
Auf die Idee muss man erst einmal kommen und glaube mir, denen ist es so etwas von egal, wenn Dein Brief wieder zurück geht. Die kennen sich mit solchen Verweigerern bestens aus. Du bist nicht der Einzige, der so etwas versucht. Sie werden ihr Geld von Dir erhalten. Entweder Du bezahlst, oder es geht auf dem teureren Weg.
ZitatIch habe mich also daraufhin entschlossen den Brief zurück zur Post zu geben, mit der Begründung, dass er anscheinend in dem falschen Briefkasten geworfen wurde,(Ich habe auf der Post keinerlei persönlich Dokumente vorgezeigt) daraufhin sendeten Sie den Brief zurück. :
Ganz schlau gemacht......
Dann kommt der nächste Brief eben nicht mehr mit der normalen Post, sondern wird kostenpflichtig persönlich übergeben.
Ich halte die Rundfunkbeitrag (oder wie der jetzt auch immer offiziell heißt) in der bestehenden Form auch für ungerecht und unangemessen. Dennoch sind die Gesetze nun einmal so wie sie sind!
Daher eigentlich nur zwei Möglichkeiten, zu zahlst oder du ziehst wieder zu deinen Eltern!
Zitat:Zitatbefinde mich gerade in meiner Ausbildung als Immobilienkaufmann :
Machen wir einen Tausch? Ich gebe dir Tips, wie man geschuldete GEZ nicht bezahlen muß und du gibst mir Tips, wie man einen beauftragten Makler nicht bezahlen muß? :D
Technisch falscher Vergleich.
Die Rundfunkgebühren muss jeder zahlen - außer bekannte Ausnahmen.
Somit wurde die Leistung nicht bestellt, bzw. beauftragt.
-- Editiert von kuro200 am 04.09.2019 14:24
Wird das da nicht als Basiswissen mit vermittelt? .
Das einzige was mir einfällt ist Barzahlung anbieten. Als öffentlich rechtliche Anstalten sind diese nach EU-Recht verpflichtet Bargeld anzunehmen. Soweit ich informiert bin läuft da gerade auch ein Verfahren. Das befreit dich natürlich nicht von der Zahlungspflicht, aber von der Zahlung. Hier wäre es von Vorteil wenn du kein eigenes Bankkonto hast.
ZitatSoweit ich informiert bin läuft da gerade auch ein Verfahren. :
Nicht nur eins ... sondern mehrere. Nur alle GEGEN die Barzahlung.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW ließen Barzahlung zu, aber die Beitragsschuldner müssen damit zu einem Kreditinstitut gehen und eine Bareinzahlung auf das Empfängerkonto veranlassen.
Genauso gibt es aber Urteile, die die Barzahlung ausdrücklich nicht zugestehen.
Zum Beispiel der hessische Verwaltungsgerichtshof.
Zitataber die Beitragsschuldner müssen damit zu einem Kreditinstitut gehen und eine Bareinzahlung auf das Empfängerkonto veranlassen. :
Das ist ja dann letzlich auch keine Barzahlung mehr.
ZitatDas ist ja dann letzlich auch keine Barzahlung mehr. :
Wieso? Ich kenne keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch, das der Gläubiger das Bargeld persönlich entgegennehmen muss?
ZitatWieso? :
Du bist doch sonst nicht so schwer von Begriff.
Eine Barzahlung liegt vor, wenn ich eine Schuld z.B. aus Warenlieferung oder Dienstleistung bei einem Anbieter X dadurch begleiche, dass ich im Geld direkt aushändige.
Wenn ich zur Bank gehe, eine Einzahlung tätige, ist das keine Barzahlung. Den Käufer erreicht Giralgeld, kein Bargeld. Ergo liegt keine Barzahlung vor
ZitatIch kenne keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch, das der Gläubiger das Bargeld persönlich entgegennehmen muss? :
Ich auch nicht. Habe ich auch nicht behauptet.
ZitatWenn ich zur Bank gehe, eine Einzahlung tätige, ist das keine Barzahlung. Den Käufer erreicht Giralgeld, kein Bargeld. :
Da haben wir dann nur unterschiedliche Definitionen.
Bei mir erreicht den Gläubiger Bargeld, da das von seinem Bevollmächtigten (Bank) entgegengenommen und dann erst in Giralgeld umgewandelt wird.
Wo steht das? Für mich ist eine Barzahlung wenn ich durch überreichen von Bargeld meine Verpflichtung los werde. Ob ich das dem Gläubiger, oder dessen Empfangsberechtigten (Bank) gebe, spielt für mich dabei keine Rolle. Es ist Bargeld zum Empfänger geflossen, also ist es, für mich, eine Barzahlung.ZitatEine Barzahlung liegt vor, wenn ich eine Schuld z.B. aus Warenlieferung oder Dienstleistung bei einem Anbieter X dadurch begleiche, dass ich im Geld direkt aushändige. :
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/barzahlung-27655
Hier der erste Satz. So würde ich eine "Barzahlung" definieren.
Zugegeben, im verlinkten Beitrag werden auch Wechsel und Postanweisung in einem Atemzug genannt, was mich dann doch etwas irritiert.
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