hallo
bin letztes jahr bei meiner frau ( lebensgefährtin + kind ) aussgezogen . und war das war am 05.11.08 sozusagen wohnungslos für 6 monate und ich war bei der bank um das gemiensamme konto zu sperren dort und die sagte hier der abmeldungs schein für die GEZ der ausgefüllt wurde und mit der post abgeschickt wurde .
nun bekam ich rechnungen von denen + mahnbescheide und zuletzt jetz nen vollstrekungs bescheid .
ich bzw wir haben alles so gemscht wie es sein sollte , den abmeldungs bescheid ausgefüllt + versand normal durch die post .
was kann ich jetz gegen diesen vollstreckungsbescheid machen ???????
MFG J.K
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GEZ + Vollstreckungs bescheid!!!
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
--- editiert vom Admin
Nichts.
Außer bezahlen
Denn Abmeldungen kommen bei der GEZ nur an wenn sie per Einschreiben-Rückschein abgesendet werden.
Also noch mal abmelden, diesmal per Einschreiben-Rückschein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
vielleicht solltest Dich auch bei der GEZ als "Scherge" melden.......
Andere verpetzen ..usw...usf....
Da verdient man(n) net schlecht....so als "Oberpetzer" an die 10.000.- Stutz jeden Monat
und wenn dann ganz gut bist....darfst mal in's geheime vorstossen....dann kannst noch die ganzen Daten zerstückeln von Dir und den 80 Mio von Leuz....lach.....
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"Gruss vom Strand"
del *.*
Format c:
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
quote:
Denn Abmeldungen kommen bei der GEZ nur an wenn sie per Einschreiben-Rückschein abgesendet werden.
Aus eigener Erfahrung: Nein, das stimmt so nicht.
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quote:
so als "Oberpetzer" an die 10.000.- Stutz jeden Monat
Kann man das irgendwo nachlesen oder hast du das einfach mal erfunden?
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naja wohnungslos heißt nicht TV und Radiolos
da gegen den Mahnbescheid kein Einspruch eingelegt wurde ist dieser rechtskräftig und der Vollstreckungsbescheid vollstreckbar. Also zahle das ganze schnell ab!
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--- editiert vom Admin
Einfach zahlen erneut Abmelden und das nächste mal aufpassen.
Was bedeutet, nach der ersten Rechnung sofort reagieren...
@Kluge, wie war gleich Ihre kluge Antwort? Beim Hundegebell nennen sie es asozial, in diesem Fall würden sie sagen...??
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Du kannst gegen den Vollstreckungsbescheid binnen 14 Tage Wiederspruch und Einspruch einlegen. Das verhindert zwar nicht die Vollstreckung aber Du kannst eine nochmaliges Aufrollen des Vorganges erwirken und dann dem Gericht nachweisen was Du geändert haben willst. Wenn Du aus der Wohnung ausgezogen bist, was ist dann mit dem Rundfunkempfangsgerät (Fernseher) passiert ? Kannst Du nachweisen, das Du Ihn verkauft entsorgt oder eingelagert hast ?
Allerdings hättest Du das schon viel früher tun können, nämlich da als die erste Mahnung für den vergangenen Zeitraum kam.
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