GEZ-Anmeldung

6. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stigmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
GEZ-Anmeldung

Hallo, ich hoffe ich bin im passenden Forum, anstonsten gerne verschieben.

Ich wurde vor ein paar Wochen von einem Mitarbeiter der GEZ besucht. In Zeitnot (Zug am Bahnhof galt es zu erwischen) und vorerst selbstbewusst erklärte ich dem Herrn, dass ich Student bin und nicht zahlen muss. Er widersprach mir dahingehend, dass ich nur als Bafög-Empfänger befreit werden kann und dass auch nur mit vorrausgehender Anmeldung (meine Förderung ist inzwischen ausgelaufen). Da wurde ich das 1. Mal recht klein und beantwortete ihm recht hektisch seine Fragen:

"Haben Sie ein Fernsehgerät?"
-"ja"
"Und seit wann wohnen Sie hier?"
-"Ungefähr .. "

Er füllte einen Bogen aus und informierte mich, dass eine 3-stellige Nachzahlungssumme auf mich zukommen wird. Und auf die Frage, ob ich nun verpflichtet bin dies zu unterschreiben, antwortete er mit 'Wenn nicht, werden Sie zwangsangemeldet.' So hab ich lieber schnell meine 3 Kreuze gemacht.

Ich habe den Zug noch erreicht, dort dann aber geflucht, weil ich den TV erst seit Weihnachten letzten Jahres besitze (er ist gebraucht und ich kann keinen Kaufbeleg vorlegen) und die ausstehende Summe damit zu hoch ist, oder?

Nun habe ich dort angerufen und den Fall geschildert, sie haben mir empfohlen schriftlich Widerspruch in Köln einzureichen. Gesagt, getan und auch eingewilligt, die Summe ab Dezember letzten Jahres abzuzahlen. Heute erreicht mich ein Schreiben, dass es an die Außenstelle Hamburg weiter gereicht wurde.

Wie stehen meine Chancen, dass dem Widerspruch in der Form statt gegeben wird?

mfg

-- Editiert von Stigmer am 06.05.2008 17:43:32

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51 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Stigmer,
es ist korrekt, dass für diese Art von Widersprüchen die jeweilige Landesmedienanstalt zuständig ist und nicht die GEZ in Köln. Nur basierend auf den Informationen in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist die Begründetheit des Widerspruchs problematisch. Begründet liegt dies darin, dass Ihre Aussgen, welche der GEZ-Beauftragte zu Ihrer Anmeldung nutzte, durch Sie mittels Ihrer Unterschrift rechtswirksam wurden. Man wird Ihnen also vorhalten, dass Sie die jeweiligen Schriftstücke und die darin beinhalteten Aussagen durch Ihre Unterschrift bestätigten. Sofern Ihnen die Widerlegung der dort aufgeführten Informationen nicht gelingt, oder dass Sie beweiskräftig darlegen können, dass Ihnen hinsichtlich Ihrer Unterschriftleistung ein Fehler unterlaufen ist und Sie von falschen Informationen (z.B. durch ein fehlerhaftes Verhalten des GEZ-Beauftragten) ausgegangen sind, wird es unwahrscheinlich, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Hr. J. Rönner am 07.05.2008 00:57:04

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 248x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Stigmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Weil ich ja einsehe, dass ich mich hätte abmelden können (hätte ich mich ausreichend informiert). Aber ich sehe nicht ein, mehr nachzuzahlen als seit letztem Dezember aus geschildertem Grund.

Danke Rönner, leider nicht die erfreulichsten Neuigkeiten. Kann man bei Ablehnung des Widerspruches nicht mit dem zeitlichen Druck argumentieren? Immerhin wiederspreche ich ja meiner Unterschrift, oder nicht? Dies ist übrignes auch im von der GEZ genannten Zeitraum für mögliche Widersprüche geschehen. Hatte der Mitarbeiter eigentlich tatsächlihch die Möglichkeit der Zwangsanmeldung??

Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt und kann noch was dazu schreiben?

Haltet mir die Daumen Leute.

-- Editiert von Stigmer am 07.05.2008 16:45:21

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Stigmer,
das Argument des zeitlichen Drucks kann zwar angeführt werden, führt in der Praxis der Landesmedienanstalt und auch der Rechtsprechung jedoch ohne weitere unterstützende Argumente zu nichts. Und ja, Sie widersprechen dann Ihrer Unterschrift. Aber Sie müssen sich auch dann den Vorwurf gefallen lassen, warum Sie dies auf einmal tun, und warum Sie denn damals das unterschrieben haben. Denn mit Ihrer Unterschrift haben Sie ja die Richtigkeit des von Ihnen Unterschriebenen bestätigt.
Ja, 'Zwangsanmeldungen' sind möglich, wenn berechtigte Hinweise auf eine Anmeldepflicht deuten, der Teilnehmer sich dagegen jedoch sperrt.
Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 248x hilfreich)

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#8
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 582x hilfreich)

Ich frage mich auch immer noch, ob auch die in anderem T. schon mal beschriebenen, aus alten Telefonhörern selbstgebastelten Radios angemeldet werden müssen.

Der TE hat dem GEZ-Fuzzi ja nur erklärt, er habe einen Fernseher, wie lange, wurde nicht gesagt, sondern nur, wie lange er dort schon wohnt. Das sollte unterschieden werden!

Ich würde schnellstmöglich widersprechen und erklären, dass der Fernseher erst jüngst angeschafft wurde (wie beschrieben).

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#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

Sie haben, weil unter Zeitdruck, Ihre Unterschrift unter eine nicht korrekte Vereinbarung gesetzt und erwarten nun, dass man Ihnen zu Gute hält, dass Sie - erst einmal alles unterschreiben - und dann, welchen Vertrag auch immer, negieren, denn Sie haben erst nach Unterschrift überlegt, ob Sie den Vertrag wollen oder nicht.

So geht es leider nicht!

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#10
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 582x hilfreich)

Es handelt sich doch hier nicht um einen Vertrag!!!
Wenn das so wäre, könnte man im Übrigen auch widersprechen, es gibt ein Rücktrittsrecht. Aber eben nur, wenn es sich auch um einen Vertrag handelt...

Das wäre vielleicht eine Lösung des Problems: Man kann einen Vertrag schließen, um Gebühren zahlen zu dürfen... :grins:

Also: WIDERSPRECHEN UND DIE SITUATION AUFKLÄREN!!!!

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#11
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 248x hilfreich)

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#12
 Von 
Stigmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe mir den Durchschlag des Papiers, was ich unterschrieben habe nochmal genau angeschaut. Darin wurde die ausstehende Summe bereits festgelegt.. :/

Demnach hab ich quasi null Chancen auf Verringerung der Summe, also Gebührennachzahlung seit dem Dezember letzten Jahres (ab da habe ich ein "empfangsbereites Gerät") und nicht wie darin berechnet seit Zeitpunkt meines Einzuges?!

mfg

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#13
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 248x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

Dafür haben sie dich doch genommen, hani, da du zweifelfsohne mit deiner Art besser geeignet bist, die Interessen der GEZ zu vertreten.

Mir ist es immer noch ein Rätsel, warum große Teile der Bevölkerung nicht zumindest im Groben über ihre Rechte gegenüber den GEZ-Vertretern informiert sind. Der gute Herr wäre einfach freundlich aber bestimmt des Hauses/Grundstückes zu verweisen gewesen, erst Recht, wenn man gar keine Zeit hat, mit ihm zu sprechen. So etwas würde man mit einem Staubsaugervertreter doch auch machen. Bei den GEZlern scheine aber viele in Erfurcht zu erstarren.

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#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Korrektur:
Ich habe aus Versehen in der Hektik das Wort Landesmedienanstalt geschrieben und meinte aber Landesrundfunkanstalt . Dieses bitte ich zu entschuldigen und zu berücksichtigen.

quote:
Es handelt sich bei dem Beschriebenen auch nicht um einen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinn.
Das wurde auch nicht so qualifiziert. Im Gebührenrecht wird jedoch auch der Begriff Widerspruch in diesem Kontext verwendet als >Widerspruch gegen eine durch einen Rundfunkgebührenbeauftragten getätigten Anmeldung zum bestehenden Rundfunkgebührenverhältnis< .

quote:
ich mal ganz ernsthaft ob ich auch meine multimediaanlage im auto anmelden muß?
Ja, das ist auch anmeldepflichtig.

quote:
Ich frage mich auch immer noch, ob auch die in anderem T. schon mal beschriebenen, aus alten Telefonhörern selbstgebastelten Radios angemeldet werden müssen.
Auch das ist anmeldepflichtig.

quote:
Demnach hab ich quasi null Chancen auf Verringerung der Summe, also Gebührennachzahlung seit dem Dezember letzten Jahres (ab da habe ich ein empfangsbereites Gerät) und nicht wie darin berechnet seit Zeitpunkt meines Einzuges?!
Es kommt auf Ihre Beweisführung an. Wenn Sie Ihren neuen Standpunkt beweiskräftig darlegen können, so muss dies abgeändert werden. Jedoch sollte dies nicht möglich sein, so wird man Sie an Ihrer durch Ihre Unterschrift bestätigte Aussage festhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 869x hilfreich)

nun seid doch mal nicht soooo...
tomi gotschalk und kollegen brauchen doch die kohle... :grins:

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#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stigmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Es kommt auf Ihre Beweisführung an. Wenn Sie Ihren neuen Standpunkt beweiskräftig darlegen können, so muss dies abgeändert werden. Jedoch sollte dies nicht möglich sein, so wird man Sie an Ihrer durch Ihre Unterschrift bestätigte Aussage festhalten.


Was wäre eine beweißkräftige Darlegung? Mir hat die GEZ am Telefon gesagt, dass ich erklären muss, dass mir das Gerät wirklich erst zu Weihnachten geschenkt wurde. Wie gesagt, einen Kaufbeleg gibts nicht. Ich wüsste nicht, welche Beweise ich da noch aus den Hut zaubern könnte. :O

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#20
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13445 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

und der Schenker hat vielleicht auch ne Rechnung (von seinem neuen Gerät).

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 248x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 248x hilfreich)

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#27
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

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#28
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#30
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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