Hallo. Meine 19-jährige Tochter hat eine Ausbildung im August angefangen. Jetzt kam ein Schreiben von der GEZ, daß sie Gebühren zahlen muss.Kann ich sagen , daß sie meinen Fernseher nutzt (2. Gerät)?Wenn nicht , ab wann muß sie dann nachzahlen?
Danke Petra
GEZ-Aufforderung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
--- editiert vom Admin
@Petra
*Kann ich sagen , daß sie meinen Fernseher nutzt (2. Gerät)?*
Solange der Fernseher nicht im Zimmer deiner Tochter steht, muß dafür nicht extra gezahlt werden. Im Zweifelsfall kann und muß die GEZ das ja auch nicht wissen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Verallgemeinern wir mal:
Wenn die Tochter keinen Fernseher besitzt, dann muß sie auch nichts zahlen.
Besitzt sie einen, dann muß sie das ab einer gewissen Einkommengrenze natürlich.
Wenn die Tochter also keinen Fernseher besitzt, dann soll diese der lieben GEZ schreiben:
'Ich besitze keinen Fernseher'
und fertig.
Viele Grüße, Michael
Weil Ehrlichkeit nur die verdienen, die selbst mit fairen Mitteln spielen. Und da steht die GEZ ganz hinten in der Liste, du GEZ-Ritter.
Ätsch, 4 Sekunden schneller
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@pawel
Was möchtest du mir mal wieder unterstellen? Hier geht es um die GEZ. Nur weil du alle paar Wochen den Namen wechselst, werden deine Provokationen nicht entschuldbar.
*Ich kenne keinen reellen Fall, wo die GEZ betrügen würde*
Von betrügen hat hier auch niemand geredet, aber von unlauteren Methoden bei dem Versuch, Leute zum zahlen zu zwingen, die schließlich gerichtlich davon befreit wurden. Alleine aus meinem persönlichen Erfahrungsbereich kenne ich drei solche Fälle. Ansonsten einfach mal googeln: tausende Geschädigte.
-- Editiert von normi am 16.11.2007 20:06:10
Welch Zufall, soeben gefunden: Eine frische GEZ-Mafia-Geschichte in der FAZ:
<a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5DF538EC52814061B501A4298385257B~ATpl~Ecommon~Scontent.html">FAZ-Artikel</a>
-- Editiert von normi am 16.11.2007 22:51:36
quote:
Ich kenne keinen reellen Fall, wo die GEZ betrügen würde
Wenn ich mal an gewisse Funkmesswagen denke...
Oder an eine Studiengenossin meiner Ex-Freundin, die ihren Fernseher abmelden wollte, wiel sie ein Jahr ins Ausland gegangen ist. Antwort der Bande: Abmeldung wird nicht anerkannt, da wir es ihnen nicht glauben. (übertragen gesagt)
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
19 Antworten
-
16 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten