Hallo,
ich lebe mit meinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung. Alle Geräte sind über meinen Partner angemeldet.
Die GEZ fragt mich mal wieder im Fragebogen nach der Teilnehmernr. meines Partners.
Frage: muß ich diese Information der GEZ preisgeben. Schliesslich handelt es sich hier um eine Information, die darüber Auskunft gibt mit wem ich zusammenlebe und wie. Insb. gibt sie Aufschluß über meine sexuelle Identität. Diese Informationen gehen die GEZ nichts an. Greift hier das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung?
GEZ Auskunftspflicht über Lebenspartner
Gebühren zahlen?
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>Das muss er ja auch nicht, denn die GEZ hat doch die Adresse des Partners, die die gleiche ist wie die des TE. Folglich reicht doch ein Blick in die Datenbank und ich kann anhand der Adresse feststellen, wer der Teilnehmer ist.
Klar. Macht vor allem besonders viel Sinn bei einem 120-Parteien-Mietshaus.
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Und von dir Chili wird man keinen Thread finden, in dem du nicht persönlich wirst, wenn dir die Ansicht der anderen nicht paßt. Vielleicht solltest du dir mal die Frage stellen, warum du hier im Forum als einer der größten Ko..bro.... empfunden wirst, obwohl du juristisch meistens richtig liegst. Wie auch hier. Ich würde dir in der Sache recht geben wollen, aber wenn ich schon wieder deine Art zu diskutieren sehe, wird mir übel.
Interessant, daß du in diesem Thraed crossposing betrieben wird und du dich dort genauso aufführst. Deine Opfer sind austauschbar:
<a href="http://www.123recht.net/GEZ-Auskunftspflicht-252ber-Lebenspartner__f123231.html">http://www.123recht.net/GEZ-Auskunftspflicht-252ber-Lebenspartner__f123231.html</a>
Wann wirst du hier endlich aus deinen zahlreichen Rausschmissen lernen? Und bitte tu dir einen Gefallen und antworte nicht mit deinen anderen Nicks als Pawel, hani, Cuno oder sonst wer. Antworte am besten gar nicht. Das ist nur noch kindisch.
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Ist doch eigentlich ganz einfach:
TE hat ganz offensichtlich gebührenpflichtige Geräte. TE behauptet aber, daß dafür bereits von jemand anderem die Gebühren gezahlt werden. Also wird TE auch belegen müssen, von wem bezahlt wird. Sonst könnte ja schließlich jeder kommen und einfach mal behaupten, daß irgendjemend mit der gleichen Adresse schon bezahlt.
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Hi,
da ich in dieser Verwaltungsgesellschaft gearbeitet habe, kenne ich mich vielleicht ein bisserl aus. Der TE wird wohl erst kürzlich bei dem/der Lebensgefährtin eingezogen sein. Über die Einwohnermeldeämter werden regelmäßig alle Ummeldungen eingezogen. Empfinde ich auch als fragwürdig ist aber so. Generell ist der TE überhaupt nicht auskunftspflichtig sondern sollte die Ablage Papiertonne wählen. Es werden in ca. 5 wöchigen Abständen 3 mal Standardbriefe versandt. Er hat ein reines Gewissen also kein Problem. Die neue Software der GEZ (seit 0305) erfaßt jeden Teilnehmer aber ohne Angabe des Namens oder TE-Nr. ist eine Zuordnung nicht möglich, wenn es sich um Mehrfamilienhäuser handelt.
Ich persönlich würde da aber nicht unbedingt so Bedenken haben und einfach die TE-Nr. meines zahlenden Mitbewohners angeben und fertig. Andere Daten sind wirklich sensibler und die geben wir freiwillig raus - also was soll´s, grüßele Farnmausi
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