GEZ - Auskunftspflicht - Muss ich denen antworten und was erwartet mich?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Insanity
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ - Auskunftspflicht - Muss ich denen antworten und was erwartet mich?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen standen die Schergen bei mir vor der Tür und wollten Auskunft über die Rundfunkgeräte haben. Folgende Situation:
Ich lebe mit meiner Freundin in einer nichtehelichen Gemeinschaft zusammen in einer Wohnung, sie zahlt die monatlichen ~17€ Gebühren. Ich fahre ein Auto (mit Radio) welches auf meinen Vater gemeldet ist.

Soweit so gut, den GEZ-Leuten habe ich dann leider gesagt, dass ich ein Auto fahre was wahrheitsgemäß auf meinen Vater zugelassen ist, worauf diese den Namen und die Anschrift von ihm haben wollten. Als ich diese Informationen nicht herausgeben wollte wurden die leucht pampig und drohten mit Kosten und Zwangsauskunft, worauf ich denen einen guten Tag gewünscht habe und sie das Haus verließen.
2 Tage später habe ich einen Brief mit Infobogen im Briefkasten den ich innerhalb von 14 Tagen ausfüllen und zurück schicken soll. Nun die Frage: Muss ich denen Antworten und was erwartet mich?

Zusammenfassung: Die im Haushalt benutzen Geräte sind gemeldet, das Auto läuft auf meinen Vater. Muss ich jetzt trotzdem Auskunft geben?

Mit freundlichen Grüßen
Insanity

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*Muss ich jetzt trotzdem Auskunft geben?*

Nein. Sie müssen sich mit den Damen und Herren der GEZ generell nicht unterhalten. Selbst, wenn die vor Ihrer Tür stehen, machen Sie auf und gleich wieder zu. Die Drohungen, die die Außendienstdrücker von der GEZ ablassen ,sind nur heisse Luft und Sie brauchen sich von so etwas garnicht beeindrucken zu lassen.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Insanity
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort. Das heißt, ich kann den Brief in die Akte "P" einsortieren und brauche mir auch über etwaige Konsequenzen keine Gedanken machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Insanity
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Gebührenpflicht für den besteht, auf den das Auto gemeldet ist, was in diesem Fall mein Vater wäre, und der zahlt bereits Gebühren und fährt selber ein Auto. Mein Auto wird ausschließlich von mir privat genutzt.

Müsste ich das Autoradio trotzdem anmelden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Gebührenpflicht für den besteht, auf den das Auto gemeldet ist*

Das ist auch richtig so, hier irrt Pawel, wenn er schreibt: Es ist hierbei unerheblich, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, wenn dieses tatsächlich durch Dich genutzt wird.

<a href="http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html">http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html</a>

Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.



-- Editiert von normi am 20.08.2007 13:17:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Insanity
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen dank euch allen! Habe auch gerade folgendes im Forum gefunden:

------------
Auszug aus der GEZ-Infobroschüre:
Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist....
...
Radiogeräte in ausschliesslich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat.
------------

Damit hat sich die Sache wohl erledigt, der Brief kommt in den Müll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.567 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen