GEZ - Autoradio

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
AndiHoffi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
GEZ - Autoradio

Hallo,

heute abend hatte ich einen Besuch von der GEZ und habe ihm von meinem Autoradio erzählt, das ich seit 06/2002 besitze.
Dazu zwei Fragen:
1.) Ich war kurz darauf für ein Jahr zum Studieren in Schweden. In dieser Zeit habe ich weder mich in D ab-, noch mein Auto umgemeldet. Kann die ich die Gebühren für diesen Zeitraum evtl. sparen?
2.) Seit 08/2004 ist das Autoradio irreparabel defekt. Der Besucher von der GEZ ließ sich auf keinerlei Diskussionen ein. Stimmt es, dass ich für ein defektes Radio rückwirkend Gebühren bezahlen muss?

Vielen Dank für eine Antwort!
Andreas

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Grundsätzlich heißt es ja immer so schön >>für jedes bereitgestellte Gerät<< muß gezahlt werden. Meines Wissens verlangt die GEZ auch für defekte Geräte Gebühr. Das der Aufenthalt in Schweden etwas bringt, glaube ich kaum - die GEZ läßt bekannterweise nicht mit sich diskutieren.
Grundsätzlich ist es am besten, der GEZ nicht alles wahrheitsgetreu aufzutischen. Sie hätten lieber sagen sollen, daß sie das Autoradio erst seit 2 Monaten haben.
Wo waren sie denn in Schweden? (war auch 6 Monate dort)

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Wie in der Werbung:

Isch habe gar kein auto...

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Nachträglich kann man bei der GEZ die Gebührenpflicht nicht ändern. Allerdings kann die GEZ nachträglich Gebühren erheben. Das tut sie bei Ihnen und auch mit Erfolg.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

defekte Rundfunkgeräte sind nicht gebührenpflichtig, da diese nicht mehr zum Empfang bereit sind.

Es liegt in Ihrem Pflichtbereich sich bei der GEZ an-, ab- bzw. umzumelden. Unter Umständen können Sie den Zeitraum im Ausland von der Gebührenpflicht herausnehmen, wenn Sie eindeutig nachweisen, dass Sie nicht in Deutschland waren. Kontaktieren Sie dazu die GEZ unter:

0221 - 5061 - 0

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AndiHoffi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, hätte wohl das Auto abstreiten sollen. Ich habe mich schon ausführlich drüber geärgert, dass ich ihm erstens die Tür aufgemacht habe und zweitens auch noch auf seinen Blöff hereingefallen bin. Im Laufe des Gesprächs habe ich gemerkt, dass die Erwähnung meines Autos einfach ein Schuss ins Blaue war.
Danke für den Tipp mit dem Ausland. Das werde ich sicher mal probieren.
Ich war übrigens in Lund bei Malmö.
Vielen Dank für die Antworten!

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ein Schuss ins Blaue oder ein Schuss in den Ofen?

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen