GEZ Befreiung - Partner bereits angemeldet?

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mina86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Befreiung - Partner bereits angemeldet?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir eine kleine Frage beantworten:

Und zwar bin ich mit meinem Freund zusammengezogen und wir wollen nun GEZ anmelden. Mein Freund ist Student und demnach von den Gebühren befreit. Der Fernseher gehört meinem Freund, wir nutzen ihn zusammen.

Nun haben wir beide von der GEZ Post bekommen. Gebe ich nun am besten an, dass ich kein Rundfunkgerät besitze, oder dass mein Partner bereits angemeldet ist?

Ich danke euch für eure Hilfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mina86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, Auto oder neueres Handy ist nicht vorhanden. Nur der Fernsehr, ein Radio im Badezimmer und ein Computer.

Der Antrag wird gestellt.

Danke für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nur der korrekten Form halber: Ihr Freund sollte die Befreiung beantragen.
Sie teilen nur mit, dass Sie keine Geräte besitzen, melden sich also nicht an.

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#4
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...computer laßt ihr aussenvor. es ist nicht akzeptabel zu behaupten das der computer theoretisch und eventuell und sowieso radio und rundfunk empfangen könnten und deshalb auch zahlen müßt...

Das ist Blödsinn. Allerdings kommt von diesem Schreiber kaum Brauchbares zu diesem Thema oder überhaupt.
Der PC sowie das Radio kosten sowieso keine gesonderten Gebühren.

Den BAFÖG - Bescheid deines Freundes solltest gleich in Ablichtung beifügen, dann packst du alles zusammen in einen Umschlag,listest die Anlagen auf, machst dir eine Ablichtung dieses Schreibens und ab damit zur GEZ.

-- Editiert von dr. lector am 13.08.2008 17:58:36

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Und du schickst ein getrenntes Schreiben, dass du keine Geräte besitzt und fertig.
Wiel wenn du sagst, dass dein Freund angemeldet ist, dann dreht ide GEZ den Spieß um. Heisst sie rechnen deinen Freund bei dir mit dazu, damit sie Gebühren bekommen

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#7
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Der Frust gegenüber der GEZ sitzt bei dir doch erkennbar erst so tief, seit du dort als Klinkenputzer nicht genommen wurdest. Klar schreibst du dann immer wieder, dass du es ja gewesen seist, der sich entschlossen hätte, den Job bei der GEZ dann doch nicht anzutreten. Wer dir das glauben will, mag es eben tun.

Erkennbar ist dein Rumgeprolle doch derart primitiv, das es wohl auch der GEZ zu peinlich war, dich auf die Menschheit loszulassen.




-- Editiert von dr. lector am 14.08.2008 08:11:56

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#10
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Im übrigen:

>GEZ-Anmeldung
hallo,
ich zahl ja gebühren...wo ist da ein problem bzw was soll uns das jetzt sagen...da komme ich nicht ganz mit...
lg^^
von meinefresseaberauch

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#11
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...fakt ist: ich bin da nicht hingegangen nachdemmir die vorgehensweise erklärt wurde...

Ob das Fakt ist, möchte ich stark bezweifeln, ich halte es vielmehr für eine Schutzbehauptung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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