GEZ - Befreiung automatisch eine Anmeldung?

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Musti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ - Befreiung automatisch eine Anmeldung?

Hallo,

nehmen wir mal an ein Student, obwohl er gar keine Fernseher etc. besitzt, läßt sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien, da er sich nicht von der GEZ terrorisieren lassen will (mit Kontrollanrufen, Hausbesuchen, etc.).
Da er nun davon ausgeht daß er keine GEZ-Anmeldung durchgeführt hat, hält er nach Ablauf dieser Befreiung eine explizite Abmeldung nicht für notwendig..
Kann hier die GEZ damit argumentieren, daß durch die getätigte GEZ-Befreiung "automatisch" und implizit eine GEZ-Anmeldung erfolgt, da man sich ohne Geräte auch nicht befreien lassen müsste, und deswegen nach Ablauf auch wieder abmelden muss?

Würde in diesem Fall die GEZ-Gebühren rückwirkend zum Ablauf der Befreiung fällig, obwohl nie eine Anmeldung von TV-Geräten etc. durchgeführt worden ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Schau mal in die "Verordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht" deines Bundeslandes. Speziell §5 (1):

"Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag gewährt. Eine Gebührenbefreiung kann nur gewährt werden, wenn das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts gemäß § 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 31. August 1991 angezeigt wurde oder gleichzeitig mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung angezeigt wird."

Somit hat jeder der sich GEZ befreien lässt auch ein Rundfunkgerät angeben müssen. Ist die Befreiung abgelaufen wird man automatisch zahlungspflichtig....


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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Richtig, außerdem steht es auch in den Formularen für die Befreiung, daß man mit dem Antrag auf Befreiung gleichzeitig die Geräte anmeldet.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

darum wirst du wohl nicht herumkommen. aber da du ja gar keine geräte hast, schleunigst bei der gez abmelden. dann musst du wenigstens nicht für die zukunft für etwas zahlen, was du nicht nutzt. aber natürlich nur, wenn du wirklich keine geräte hast., logisch.

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Natürlich hat er keine. Wir alle wissen doch eigentlich gar nicht, wie ein Radio aussieht, gell?
Das gleiche ist einem Freund von mir während des Studiums auch passiert. Er wurde nicht befreit und durfte sofort zahlen. Typischer Trick der GEZ, das mit dieser Befreiungsaktion.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Typischer Trick der GEZ, das mit dieser Befreiungsaktion.

Deswegen sollte man auch bevor man den Antrag überhaupt stellt ausrechnen, ob man die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt, oder nicht. :)

Ich persönlich hatte nie Probleme damit. Es gab halt auch Zeiten wo ich befreit war. Wenn ich die Voraussetzungen dann nicht mehr erfüllt habe, habe ich abgemeldet. Ging immer reibungslos. Nichts von wegen "geht nicht" oder ähnliches seitens der GEZ, wie man es hier im Forum des öfteren liest.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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