GEZ Befreiung möglich? Einkommen unter HartzIV Niveau aber geringes Vermögen

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
GEZ Befreiung möglich? Einkommen unter HartzIV Niveau aber geringes Vermögen

Hallo und zwar benötige ich dringend euren Rat.

Hatte lange nichts von der GEZ gehört jedoch haben die sich jetzt nach Umzug wieder gemeldet und fordern insgesamt 1000 €. Habe bisher noch nie gezahlt.

Das Ding ist: Ich verdiene im Monat zwischen 600 und 850 brutto! Davon muss ich noch Miete bezahlen und der Rest ist zum Leben. Ok Trinkgeld kommt auch noch dazu aber das steht ja nicht auf dem Papier. Zudem beziehe ich Wohngeld.

Außerdem habe ich noch ca. 20.000 € als Reserve welche ich geerbt habe. Diese liegen zum Teil auf einem Konto was sich flexibler Vorsorgeplan nennt, sprich Rentenvorsorge. Und der Rest ist in Aktien angelegt, auch als Altersvorsorge.

Mit dem Einkommen habe ich ja sogesehen weniger als ein HatzIV Bezieher. Ich könnte theoretisch auch HartzIV beziehen anstatt Wohngeld aber dafür müsste ich die 20k in einen Riestervertrag einzahlen und das möchte ich auf keinen Fall. Ich denke wenn ich mich selbst darum kümmer kann ich daraus mehr machen.

Achja ich habe jetzt einen Festsetzungsbescheid bekommen.

Meine Frage ist nun ob ich trotz dem geringen Einkommen verpflichtet bin zu zahlen. Oder überhaupt was ich jetzt tun sollte wegen dem Bescheid.

Vielen Dank schonmal für euren Rat und Gruß Julius

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Meine Frage ist nun ob ich trotz dem geringen Einkommen verpflichtet bin zu zahlen. Ja, sind Sie.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Das kann doch nicht wahr sein. Ich habe so schon weniger als ein Hartz4 Empfänger und soll dann noch 17.50 im Monat an diese (editiert) zahlen???
Glaubt ihr nicht, dass ein Gericht das anders sehen würde?

-- Editiert von Moderator am 15.10.2017 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nö. Und Sie haben nicht "weniger als ein Hartz-4-Empfänger" - Sie haben Vermögen und deshalb bekämen Sie nichts vom Jobcenter.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Klar habe ich weniger Einkommen als ein HartzIV Empfänger. Und würde ich das Vermögen in eine Riesterrente setzen würde ich auch Hartz4 erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ja, dann gehen Sie halt vor Gericht - meine Meinung kennen Sie ja jetzt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Hatte lange nichts von der GEZ gehört

Wird man auch nicht mehr, schließlich gibt es die seit 2013 nicht mehr.



Zitat (von Antares51):
Oder überhaupt was ich jetzt tun sollte wegen dem Bescheid.

Was man machen muss, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, pflegt in der Regel auf dem Bescheid zu stehen.



Warum genau wurde der Härtefallantrag denn abgelehnt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Warum genau wurde der Härtefallantrag denn abgelehnt? Gar nicht, weil er nie gestellt wurde, nehme ich an - allerdings wäre er auch chancenlos.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie fragen, was Sie jetzt tun sollen wegen des Bescheids.
Mein Tipp: Zahlen.
Alles andere wird viel teurer.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Hatte lange nichts von der GEZ gehört.....

Zitat (von Antares51):
Achja ich habe jetzt einen Festsetzungsbescheid bekommen.


In der Regel liegen dazwischen dann einige unbeantwortete Schreiben.
Es ist dann wohl eher so, dass sie die "GEZ" ignoriert haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.