GEZ Befreiung rückwirkend?

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tuttipflanze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)
GEZ Befreiung rückwirkend?

Hallo Forumsmitglieder,

Freunde von mir, beide miteinander verheiratet, Studenten mit zweijährigem Kind, wurden heute von der GEZ in die Pfanne gehauen. Ein Fahnder klingelte bei denen, fand heraus, dass ein Autoradio seit einem Jahr existiert und ließ für diesen Sachverhalt unterschreiben. Daraus folgt: Nachzahlung für ein Jahr.

Beide sind ohne Einkommen und leben von Bafög.

Gibt es eine Möglichkeit, um diese Zahlung herumzukommen?

Gruß
Panikmacher

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tuttipflanze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Genau der Person, die auch den GEZ-Wisch unterschrieben hat.
Ansonsten hätte man da noch was drehen können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Hat die betreffende Person denn ein Radio oder einen Fernseher für die Wohnung angemeldet? Zusätzliche(!) Autoradios sind nicht gebührenpflichtig.

Übrigens: Außendienstmitarbeiter der GEZ haben an der Haustür nicht mehr Rechte als der klassische Staubsaugervertreter.

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#4
 Von 
Tuttipflanze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Das Dumme ist, dass nichts angemeldet war. Theoretisch hätten sie sich auch schon längst anmelden können und anschließend ne Befreiung zur Zahlung von GEZ-Gebühren besorgen können. Jedoch ging es -bis heute- auf diese Art und Weise, nämlich durch bewusste Nichtanmeldung, einfacher.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Sie sind verpflichtet auch nachträgliche GEZ-Gebühren zu zahlen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tuttipflanze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

---

-- Editiert von panikmacher am 02.08.2004 23:53:32

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Panikmacher.

Dann gibt es keine Möglichkeit, der Zahlung zu entgehen. Lediglich eine Ratenzahlung kann beantragt werden (dem wird iaR. auch entsprochen -- falls nicht: Schuldnerberatung zur Hilfe nehmen)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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