GEZ-Beiträge von Empfängern von EU-Rente

1. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ-Beiträge von Empfängern von EU-Rente

Guten Tag,

kann sich ein Empfängern von EU-Rente von GEZ-Beiträgen befreien lassen, aktuell und rückwirkend ab dem Gültigkeitsdatum des Bescheides?

Die Online-Links dazu helfen mir nicht wirklich weiter. Es heisst dort zwar man könne Befreiung erhalten, aber das Antragsformular der GEZ passt inhaltlich überhaupt nicht.

Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Danke + Gruss A.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Als EM-Rentner (Erwerbsminderung) kann man sich nicht befreien lassen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

Das ist auch der Grund, warum das Antragsformular nicht passt - befreit wird man nur bei Bezug bestimmter Sozialleistungen: Renten sind aber keine Sozialleistung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist auch der Grund, warum das Antragsformular nicht passt - befreit wird man nur bei Bezug bestimmter Sozialleistungen: Renten sind aber keine Sozialleistung.


Danke für die schnelle Antwort, Dazu fand ich das:

"Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum 01.01.2005 mit der großen Hartz-IV Gesetzgebung durch die damalige Rot-Grüne Bundesregierung in Deutschland eingeführt. Sie ist als bedarfsorientierte Sozialleistung ausgestaltet, §§ 41 ff. Sozialgesetzbuch XII."

Was ist denn dann Grundsicherung bei Erwerbsminderung?

Danke!

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#4
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ls EM-Rentner (Erwerbsminderung) kann man sich nicht befreien lassen.


Danke, so wie ich gefunden habe, gilt wohl das:

"Liegt das gesamte monatliche Einkommen des .... Erwerbsminderungsrentners unter 840 Euro, sollte er überprüfen lassen, ob er einen Anspruch auf Grundsicherung hat."
Quelle: https://rentenbescheid24.de/renten-abc/sozialrecht-und-rente/grundsicherung-zur-rente/
Dann kann Befreiung beantragt werden.

Die Frage ist, ob die Bemessungsgrundlage 2022 noch gilt.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

Was ist denn dann Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Eine Sozialleistung für erwerbsunfähige Menschen, die keine oder nur eine geringe Rente bekommen.
Die Frage ist, ob die Bemessungsgrundlage 2022 noch gilt. Die "Bemessungsgrundlage" existiert in der Form gar nicht. Ein alleinstehender Grundsicherungsempfänger hat Anspruch auf 449 Euro plus Miete - die Miete wird aber nicht in jeder beliebigen Höhe übernommen. Und wieviel übernommen wird, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Außerdem kann jemand, der knapp unter diesem Betrag ist, auch auf das Wohngeld verwiesen werden - Wohngeldempfänger haben aber keinen Anspruch auf Befreiung vom RF-Beitrag. Und schließlich darf man nur wenig Geld auf dem Konto haben, ansonsten erhält man auch keine Grundsicherung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Haben sie einen Grad der Behinderung? Bzw. Merkzeichen, wenn ja, kann es bei bestimmten MZ eine Befreiung geben. Z.B. BI für blind oder GI für gehörlos.

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#7
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Haben sie einen Grad der Behinderung? Bzw. Merkzeichen, wenn ja, kann es bei bestimmten MZ eine Befreiung geben. Z.B. BI für blind oder GI für gehörlos.


Nein, noch bin ich weder blind, noch gehörlos, sonst hätte ich schon im Antrag auf den entsprechenden Button gedrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Wenn dein Einkommen aus deiner Rente geringer ist als der Bedarf nach Sozialrecht, kannst du Leistungen nach SGB XII beantragen. Beim Sozialamt.
Etliche EM-Rentner erhalten eine sehr viel höhere EM-Rente. Die erhalten keine ergänzenden Sozialleistungen.

Wird dein Grundsicherungs-Antrag bewilligt, kannst du auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Dann aus ---sozialen--- Gründen.

Der Bedarf ist so definiert:
Regelbedarf für den Lebensunterhalt für eine alleinstehende Person 449,- mtl.
+ Kosten der Unterkunft und Heizung
+ evtl. Mehrbedarf für dezentrale. Warmwasserbereitung in der Wohnung (Boiler, DEH)
+ evtl. Mehrbedarf für ärztl. verordnete besondere Ernährung
= sozialrechtlicher Bedarf.

Falls du eine höhere Rente hast, könntest du evtl. Wohngeld vom Wohnungsamt bekommen.
Von diesem Wohngeld könntest du dann auch den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Die Online-Links dazu helfen mir nicht wirklich weiter. Es heisst dort zwar man könne Befreiung erhalten,


Bitte einmal den Link posten.

Vermutlich steht da, dass Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem SGB XII) auf Antrag eine Befreiung erhalten können.

Vermutlich steht dort nicht aber, dass Bezieher einer Rente aufgrund Erwerbsminderung eine Befreiung erhalten können.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, mit Bedürftigkeitsprüfung. Die Rente ist dies nicht. Man darf sich nicht einfach nur einzelne Begriffe rauspicken, man muss es schon im ganzen lesen.



-- Editiert von Moderator am 03.05.2022 12:42

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14013x hilfreich)

Der Denkfehler ist wohl, dass eine EM-Rente mit der Sozialleistung der Grundsicherung gleichgesetzt wird. Dem ist aber nicht so. Die EM-Rente ist eine Versicherungsleistung und hat mit Grundsicherung nichts zu tun.

wirdwerden

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