Folgendes: Seit November bin ich für meine derzeitige Wohnung gemeldet und habe unmittelbar danach ein Schreiben der GEZ erhalten. Mit ziemlicher Sicherheit ging bisher alles nach dem gewöhnlichen formalen Ablauf.
Geantwortet habe ich bisher nicht , was ja auch dann erst ab einem gewissen Punkt notwendig ist.
Mein Mitbewohner sagte mir er, sei nicht gemeldet und bisher ging ich davon aus, es sei kein Problem, die GEZ bzgl. der Wohnung einfach auf meinen Namen laufen zu lassen...
Nun stellte sich heraus, dass meine Vormieterin ein Schreiben erhalten hatte, demnach ihr GEZ-Beitrag für das Gesamte letzte Jahr noch ausstehe. Allerdings war eine andere Wohnung in diesem Schreiben als meine jetzige angegeben. Mein Mitbewohner sagte mir, sie hätte das telefonisch mit den Zuständigen geklärt und es handle sich bei der angegeben Beitragsnummer tatsächlich um meine(unsere) Wohnung und nicht um die auf dem Zettel angegebene.
Nun die Frage: Welches Vorgehen meinerseits ist jetzt ratsam(am Besten ohne meinen Mitbewohner anzeigen zu müssen)? ; Ist es unproblematisch für mich, die Beitragsnummer in meiner Rückmeldung zu übernehmen?
-- Editiert von fb537359-46 am 28.01.2020 23:54
GEZ-Brauche Hilfe wegen mir unklarer Situation meiner Vor-/Mitmieter
28. Januar 2020
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Frage vom 28. Januar 2020 | 23:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ-Brauche Hilfe wegen mir unklarer Situation meiner Vor-/Mitmieter
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#1
Antwort vom 29. Januar 2020 | 05:27
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatGeantwortet habe ich bisher nicht , was ja auch dann erst ab einem gewissen Punkt notwendig ist. :
Wann soll dieser Punkt sein?
Man hat sich binnen einen Monats aktiv selbst anzumelden, ab dem man Inhaber einer Wohnung ist.
Sobald einen der Beitragsservice anschreibt, und man nicht angemeldet ist (z.B. aufgrund einer vorherigen Wohnung wo lediglich versäumt wurde den Umzug anzuzeigen), ist der "Punkt" überschritten, dass man sagen kann, alle richtig gemacht zu haben.
Es ist eine Unsitte, erst zu warten, bis man angeschrieben wird, das hat man selber zu erledigen. Wenn du einen Internetanschluss haben möchtest, gehst du doch auch selber auf einen Telekommunikationsanbieter zu.
ZitatNun die Frage: Welches Vorgehen meinerseits ist jetzt ratsam :
Ein wahrheitsgemäßes.
Man gibt an, seit wann man in der Wohnung lebt. Wenn man denkt, dass für Teilzeiträume eine andere Person gezahlt hat, gibt man auch das an.
Worauf zielt die Frage hier überhaupt ab?
#2
Antwort vom 29. Januar 2020 | 08:45
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Was steckt hinter der Fragestellung? Nahezu alle genannten Fakten sind irrelevant.
=> Anmeldung beim Beitragsservice mit korrekten Daten und dem Datum der Anmeldung in der Wohnung (November 2019).
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html
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#3
Antwort vom 30. Januar 2020 | 05:19
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatWas steckt hinter der Fragestellung? :
Schön, dass die Fragestellung hier nicht nur beim mir einen faden Beigeschmack hinterlässt...
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