GEZ Brief vom Gerichtsvollzieher trotz Abmeldung

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
GEZ Brief vom Gerichtsvollzieher trotz Abmeldung

Hallo zusammen
Ich habe das Problem,das ich etwas offen hatte bei der GEZ,was durch die Stadt in der ich wohne eingefordert wurde.Zeitgleich habe ich ein Schreiben (Einschreiben mit Rückantwort ) an die GEZ geschrieben,das ich den Vertrag Kündigen werde da ich zusammen gezogen bin und die Person eine GEZ Befreiung hat .

Nach dem ich nun das ganze Geld was offen war an die Stadtkasse in raten gezahlt hatte,kam heute ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher das ich noch über 500 Euro dort offen habe.Nach hin und her telefonieren stellte sich heraus, das die GEZ den Vertrag nicht gekündigt hat und sich Stur stellt dieses zu machen .

Zu vor hatte ich schon mal ein Schreiben von der Stadt bekommen wo gesagt wurde das was offen ist.Nach einem Telefonat mit der GEZ und einem erneuten Schreiben wo ich belegt habe das ich umgezogen bin zu einem Vertragspartner der GEZ der befreit ist,sagte man mir bei der GEZ das es geprüft wird so bald der Beleg da ist und das alles beglichen ist wenn es so stimmt wie ich schrieb.

Nun wie gesagt soll ich trotzdem fast das dreifache zahlen was ich nicht verstehe.
Wie genau sollte ich mich nun verhalten ?Die drohen sogar mit Beugehaft wenn ich es nicht innerhalb 2 Wochen zahle

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Zeitgleich habe ich ein Schreiben (Einschreiben mit Rückantwort ) an die GEZ geschrieben,das ich den Vertrag Kündigen werde da ich zusammen gezogen bin und die Person eine GEZ Befreiung hat .
So funktioniert das aber nicht. Wenn die andere Person befreit ist, dann musst du immer noch Beitrag zahlen. DU bist dann nämlich der Gebührenpflichtige und die Befreiung der anderen Person ist dann völlig belanglos.

Zitat (von icemc):
Nach hin und her telefonieren stellte sich heraus, das die GEZ den Vertrag nicht gekündigt hat und sich Stur stellt dieses zu machen .
Völlig korrekt

Zitat (von icemc):
Wie genau sollte ich mich nun verhalten ?
Zahlen.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@icemc:
Bist Du auch von den Gebühren befreit? Falls nein ... zahlen!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wenn die andere Person befreit ist, dann musst du immer noch Beitrag zahlen. DU bist dann nämlich der Gebührenpflichtige und die Befreiung der anderen Person ist dann völlig belanglos. Das ist richtig, soweit man keine Bedarfsgemeinschaft mit der anderen Person bildet, also für den anderen finanziell aufkommen muß - einfach eine WG mit einer befreiten Person gründen hilft nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Hätte ich dazu schreiben sollen Sorry .Nein ich bin nicht befreit und es ist eine Lebensgemeinschaft .Also es ist meine Partnerin .
Trotzdem danke für Eure Antworten wusste ich so nicht .

Denn die berufen sich auf den Vertrag zwischen mir und denen für die Geräte in der Wohnung xy. Nun wohne ich in einem ganz anderen Ort wo durch ich dachte,das dies dann gekündigt wird,da ja meine Partnerin befreit ist .

Aber nun wurde ich eines besseren belehrt.Danke erstmal dafür

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von icemc):
und denen für die Geräte in der Wohnung xy. Nun wohne ich in einem ganz anderen Ort

Und XY ist die alte Wohnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von icemc):
und denen für die Geräte in der Wohnung xy. Nun wohne ich in einem ganz anderen Ort

Und XY ist die alte Wohnung?


Ja genau XY ist die alte Wohnung wo ich allein gewohnt hatte

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Denn die berufen sich auf den Vertrag zwischen mir und denen für die Geräte in der Wohnung xy
Zitat (von icemc):
Ja genau XY ist die alte Wohnung wo ich allein gewohnt hatte


Die ALTE Wohnung haben Sie auch beim Beitragsservice ABGEMELDET?

Falls nicht, zahlen Sie dann für 2 Wohnungen den Beitrag, wobei Sie in einer nicht mal mehr wohnen.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Eine "Vertragskündigung" weil man nun mit einer befreiten Person zusammenwohnt ist KEINE Abmeldung der alten Wohnung! Du zahlst also weiterhin für die alte Wohnung weil du dich beim Beitragsservice dort nicht abgemeldet hast und ebenfalls bist du für die neue Wohnung beitragspflichtig.

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