Hallo zusammen
Ich habe das Problem,das ich etwas offen hatte bei der GEZ,was durch die Stadt in der ich wohne eingefordert wurde.Zeitgleich habe ich ein Schreiben (Einschreiben mit Rückantwort ) an die GEZ geschrieben,das ich den Vertrag Kündigen werde da ich zusammen gezogen bin und die Person eine GEZ Befreiung hat .
Nach dem ich nun das ganze Geld was offen war an die Stadtkasse in raten gezahlt hatte,kam heute ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher das ich noch über 500 Euro dort offen habe.Nach hin und her telefonieren stellte sich heraus, das die GEZ den Vertrag nicht gekündigt hat und sich Stur stellt dieses zu machen .
Zu vor hatte ich schon mal ein Schreiben von der Stadt bekommen wo gesagt wurde das was offen ist.Nach einem Telefonat mit der GEZ und einem erneuten Schreiben wo ich belegt habe das ich umgezogen bin zu einem Vertragspartner der GEZ der befreit ist,sagte man mir bei der GEZ das es geprüft wird so bald der Beleg da ist und das alles beglichen ist wenn es so stimmt wie ich schrieb.
Nun wie gesagt soll ich trotzdem fast das dreifache zahlen was ich nicht verstehe.
Wie genau sollte ich mich nun verhalten ?Die drohen sogar mit Beugehaft wenn ich es nicht innerhalb 2 Wochen zahle
GEZ Brief vom Gerichtsvollzieher trotz Abmeldung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
So funktioniert das aber nicht. Wenn die andere Person befreit ist, dann musst du immer noch Beitrag zahlen. DU bist dann nämlich der Gebührenpflichtige und die Befreiung der anderen Person ist dann völlig belanglos.ZitatZeitgleich habe ich ein Schreiben (Einschreiben mit Rückantwort ) an die GEZ geschrieben,das ich den Vertrag Kündigen werde da ich zusammen gezogen bin und die Person eine GEZ Befreiung hat . :
Völlig korrektZitatNach hin und her telefonieren stellte sich heraus, das die GEZ den Vertrag nicht gekündigt hat und sich Stur stellt dieses zu machen . :
Zahlen.ZitatWie genau sollte ich mich nun verhalten ? :
@icemc:
Bist Du auch von den Gebühren befreit? Falls nein ... zahlen!
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Wenn die andere Person befreit ist, dann musst du immer noch Beitrag zahlen. DU bist dann nämlich der Gebührenpflichtige und die Befreiung der anderen Person ist dann völlig belanglos. Das ist richtig, soweit man keine Bedarfsgemeinschaft mit der anderen Person bildet, also für den anderen finanziell aufkommen muß - einfach eine WG mit einer befreiten Person gründen hilft nicht.
Hätte ich dazu schreiben sollen Sorry .Nein ich bin nicht befreit und es ist eine Lebensgemeinschaft .Also es ist meine Partnerin .
Trotzdem danke für Eure Antworten wusste ich so nicht .
Denn die berufen sich auf den Vertrag zwischen mir und denen für die Geräte in der Wohnung xy. Nun wohne ich in einem ganz anderen Ort wo durch ich dachte,das dies dann gekündigt wird,da ja meine Partnerin befreit ist .
Aber nun wurde ich eines besseren belehrt.Danke erstmal dafür
Zitatund denen für die Geräte in der Wohnung xy. Nun wohne ich in einem ganz anderen Ort :
Und XY ist die alte Wohnung?
Zitat:Zitatund denen für die Geräte in der Wohnung xy. Nun wohne ich in einem ganz anderen Ort :
Und XY ist die alte Wohnung?
Ja genau XY ist die alte Wohnung wo ich allein gewohnt hatte
ZitatDenn die berufen sich auf den Vertrag zwischen mir und denen für die Geräte in der Wohnung xy :
ZitatJa genau XY ist die alte Wohnung wo ich allein gewohnt hatte :
Die ALTE Wohnung haben Sie auch beim Beitragsservice ABGEMELDET?
Falls nicht, zahlen Sie dann für 2 Wohnungen den Beitrag, wobei Sie in einer nicht mal mehr wohnen.....
Eine "Vertragskündigung" weil man nun mit einer befreiten Person zusammenwohnt ist KEINE Abmeldung der alten Wohnung! Du zahlst also weiterhin für die alte Wohnung weil du dich beim Beitragsservice dort nicht abgemeldet hast und ebenfalls bist du für die neue Wohnung beitragspflichtig.
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