GEZ Falsche Informationen - Zwangsvollstreckung

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lukas24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Falsche Informationen - Zwangsvollstreckung

Hallo,

folgender Sachverhalt: Ich hatte heute einen gelben Brief im Postkasten vom Gerichtsvollzieher. Darin steht, dass ich die "Abgabe der Vermögensauskunft versäumt habe". Ich soll nun in 2 Wochen in ein Schuldnerverzeichniss eingetragen werden.

Auf Anruf bei der GEZ konnte mir der Mitarbeiter sagen, dass es sich um eine Forderung über 850 Euro seit dem 01.01.2016 handelt für eine Wohnung aus der ich aber am 31.12.2009 ausgezogen bin. Ich habe somit auch keinen einzigen Brief der GEZ bisher erhalten!?

Ich habe den Sachverhalt, dass ich in dieser Wohnung gar nicht mehr wohne, nun der GEZ mitgeteilt (Auszugsbestätigung zum 31.12.2009 für die entsprechende Wohnung und Meldebescheinigung für eine neue Wohnung für den 01.01.2010 habe ich dem Schreiben beigelegt).
Ich habe die selbe Email auch an den Gerichtsvollzieher gesandt. Hier kam aber sofort die automatische Antwort, dass dieser nun vom 02.09.2019-25.09.2019 im Urlaub sei. Er hat mir den gelben Brief aber erst auf heute zugeschickt (und ich soll ja innerhalb 2 Wochen reagieren)!

Wie soll ich nun vorgehen, damit ich nicht in das Schuldnerverzeichniss eingetragen werde? Bzw. damit meine Verfahren aufgehoben wird?

Danke falls jemand eine Antwort für mich hat..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Lukas24):
für eine Wohnung aus der ich aber am 31.12.2009 ausgezogen bin.


Wurde dieser Sachverhalt denn auch schriftlich beim Beitragsservice angezeigt?

Hat man eine Abmeldebestätigung? Oder zumindest einen Zustellungsnachweis (Einschreibebeleg) über den Zugang der Abmeldung bei der damals zuständigen GEZ?

Beitragskonten werden personenbezogen geführt, nicht wohnungsgebunden. Wie sieht es mit der Wohnung aus, die du tatsächlich bewohnt hast? Wenn hier kein anderer gezahlt hat, wurde dir vielleicht für die falsche Wohnung ein Beitrag berechnet, die Forderung als solches ist dann aber dennoch korrekt (sofern man kein weiteres Konto hat).

Blöde Situation. Im Falle einer vergessenen Abmeldung aber dennoch selber Schuld und kein Fehler vom Beitragsservice.

Da eine Abmeldung grundsätzlich nicht rückwirkend möglich ist, kann man hier nur auf Kulanz hoffen. Selbst wenn man wirksam argumentieren KÖNNTE, die Bescheide haben einen nicht erhalten, änders das nichts an der Forderung. Es verzögert die Sache bestenfalls.

Zitat (von Lukas24):
Wie soll ich nun vorgehen, damit ich nicht in das Schuldnerverzeichniss eingetragen werde? Bzw. damit meine Verfahren aufgehoben wird?


Erstmal bezahlen. Währendessen um Klärung bemühen anrufen und (!) Schreiben, auf Kulanz hoffen, und eine Erstattung beantragen.

Ach ja: Bis 31.12.2012 wurde die Gebühr für Geräte berechnet. In welcher Wohnung du bis dahin gewohnt hast, ist völlig egal.

-- Editiert von Dezent am 05.09.2019 05:35

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#2
 Von 
Lukas24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ab 01.01.2013 habe ich ein eigenes Beitragskonto bei der GEZ und habe für meine (richtige) Wohnung monatlich bis heute den GEZ Beitrag bezahlt.

Bisher kann ich gar nichts bezahlen, da ich nur einen Brief bekommen habe, in dem nur der eine Satz steht: "Abgabe der Vermögensauskunft versäumt - in 2 Wochen in ein Schuldnerverzeichniss eingetragen werden."

Ich habe weder einen Brief über die Höhe der Forderung der GEZ erhalten noch über sonstige Sachverhalte.

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#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Lukas24):
Ich habe weder einen Brief über die Höhe der Forderung der GEZ erhalten noch über sonstige Sachverhalte.


Äußerst merkwürdig. Die mahnen im automatisierten Verfahren. Ohne vorherigen Bescheid geht keine Vollstreckung raus, wage ich zu behaupten.

Zitat (von Lukas24):
Ich habe den Sachverhalt, dass ich in dieser Wohnung gar nicht mehr wohne, nun der GEZ mitgeteilt (Auszugsbestätigung zum 31.12.2009 für die entsprechende Wohnung und Meldebescheinigung für eine neue Wohnung für den 01.01.2010 habe ich dem Schreiben beigelegt).


Grundsätzlich richtige Reaktion.

Da die aber öfters mal länger für eine Antwort brauchen, würde ich zuvor dennoch beim Beitragsservice anrufen und die Sache besprechen. Eventuell gibt das Telefonat Aufschluss darüber, was falsch gelaufen ist. Danach kann man dann konkrete Schritte einleiten, und vielleicht dein Anliegen vorziehen, wegen der Dringlichkeit der Sache.

Im Raum wird aber definitiv die Forderung bis einschließlich 12.2012 stehen bleiben, sofern hier nicht wirksam abgemeldet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120196 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Ohne vorherigen Bescheid geht keine Vollstreckung raus, wage ich zu behaupten.

Richtig. Ich glaube, das die samt und sonders an der alten Anschrift zugestellt wurden.

Oder man hat die Rückläufer überaus hartnäckig ignoriert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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