GEZ Festsetzungsbescheid, obwohl ich im Ausland lebe

17. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Caitlin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
GEZ Festsetzungsbescheid, obwohl ich im Ausland lebe

Hallo,

gestern kam vom Beitragsservice ein Festsetzungsbescheid, der an die Adresse meiner Eltern ging (ich bin dort 2012 ausgezogen und seitdem abgemeldet). Ich hatte bisher noch keinen Beitrag bezahlt gehabt: 2014, bereits in meinem 5.Semester, kam das erste Mal eine Rechnung. Da ich Bafög empfange, habe ich den Befreiungsbescheid zurückgeschickt und die Sache für erledigt angesehen. Ich bin 2 Monate später auch ins Ausland, habe mich ordnungsgemäß im Bürgerbüro abgemeldet und gelte seither als im Ausland lebend.

Nun kam letztes Jahr im September eine Rechnung, an die Anschrift meiner Eltern. Meine Mutter hatte dann angerufen und die unfreundliche Dame meinte nur, sie wüssten vom Einwohnemeldeamt, dass ich im Ausland bin, aber ich hätte mich bei Ihnen nicht abgemeldet. Daher zähle das nicht, so haben sie die Adresse meiner Eltern als Heimatanschrift ermittelt und shcicken die Rechnungen jetzt da hin. Meiner Mutter hat die Situation dann nochmal schriftlich an die GEZ geschrieben, darauf kam aber keine Reaktion.

Gestern kam dann der Festsetzungsbescheid. Von Sept 2015 bis Jan 2016 sollte ich nachträglich bezahlen, ab dem 01. Feb 2016 haben sie mich abgemeldet (1 Jahr nachdem ich Deutschland verlassen habe und 5 Monate nachdem meine Mutter angerufen hat).

Frage: Darf die GEZ so handeln? Mir Rechnungen an eine Adresse schicken, bei der ich mich vor 4 Jahren abgemeldet habe, nur weil meine Eltern noch dort leben? Und selbst wenn die GEZ für sich beschließt, dass meine Adresse in Deutschland mein Elternhaus ist, müsste ich doch sowieso garnicht bezahlen, da meine Eltern den Beitrag schon entrichten. Ich finde der Festsetzungsbescheid entbehrt doch jeglicher Grundlage. Ich soll einen Beitrag bezahlen, obwohl ich keinen Haushalt in Deutschland führe und nirgendwo gemeldet bin...das ist doch lächerlich. Schicken sie den Zwangsvollstrecker dann auch zu meinen Eltern oder zu mir ins Ausland? Leider werde ich mich zum 01. April wieder in Deutschland anmelden, sonst würde ich einfach abwarten was passiert.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Darf die GEZ so handeln? Mir Rechnungen an eine Adresse schicken, bei der ich mich vor 4 Jahren abgemeldet habe, nur weil meine Eltern noch dort leben? Die GEZ nicht, weil sie gar nicht mehr existiert - der BS schon. Sie haben sich beim BS abzumelden, nicht bloß beim Meldeamt.
Und selbst wenn die GEZ für sich beschließt, dass meine Adresse in Deutschland mein Elternhaus ist, müsste ich doch sowieso garnicht bezahlen, da meine Eltern den Beitrag schon entrichten. Die wollen den RF-Beitrag für den Wohnsitz außerhalb des Elternhauses, den Sie ja offenbar zwischendurch hatten, vermute ich mal ganz stark. Und dafür gilt das, was oben steht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caitlin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Für den Zeitraum, für den die Rechnung kam, hatte ich aber keinen Wohnsitz in Deutschland. Der erste Bescheid war ja nicht rückwirkend, sondern von dem Zeitpunkt an. Da war ich aber schon 7 Monate im Ausland...und wieso soll ich mich abmelden, wenn ich vorher garnicht angemeldet war?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Caitlin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wieso die Bescheide an Personen gehen, wo doch der Beitrag per Haushalt abgerechnet wird? Die Rechnungen gingen an die Adresse meiner Eltern, weil die BS vom Einwohnermeldeamt erfahren hat, dass ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe. Wieso werden dann trotzdem Beiträge erhoben, wenn offensichtlich kein Haushalt existiert, bzw nur der Heimatwohnsitz bei meinen Eltern, wie die BS ermittelt hat.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

und wieso soll ich mich abmelden, wenn ich vorher garnicht angemeldet war? Jetzt wird es aber albern - Sie haben doch ausdrücklich die Befreiung beantragt. Und jetzt glauben Sie ernsthaft, Sie waren "nicht angemeldet"?
Für den Zeitraum, für den die Rechnung kam, hatte ich aber keinen Wohnsitz in Deutschland. Was genau haben Sie an "Sie haben sich beim BS abzumelden, nicht bloß beim Meldeamt." nicht verstanden? Für einen Wohnsitz wird gezahlt, bis man den abmeldet - ob man darin wohnt oder überhaupt in D, ist völlig schnuppe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wieso werden dann trotzdem Beiträge erhoben, wenn offensichtlich kein Haushalt existiert,

Ganz einfach: Weil Sie vergessen haben, ihren Wohnsitz beim Beitragsservice abzumelden.
Es ist der Klassiker, den wir hier schon x-mal hatten:
Eigener Haushalt in Stadt X, Befreiung gehabt, Umgezogen nach Stadt Y, Befreiung ist inzwischen abgelaufen, aber da man die Wohnung in X nicht beim Beitragsservice abgemeldet hat, kommen nun plötzlich Forderungen für die Wohnung in X für den Zeitraum nach Auslaufen der Befreiung, obwohl man schon länger in Y wohnt.
Dadurch, dass man so lange man in X gewohnt hat, sowieso nichts an den Beitragsservice gezahlt hat, vergisst man leicht, dass man bei einem Wegzug die Wohnung auch beim Beitragsservice abmelden muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go434466-37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Ausführlich und freundlich den Sachverhalt schriftlich mitteilen. Manchmal hilft das.

-- Editiert von go434466-37 am 18.03.2016 21:42

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mandy11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut des Konsul des Konsulat in Las Palmas (Spanien), mit dem ich persönlich geredet habe, ist bei einer Zwangsanmeldung durch den Beitragsservice eine zusätzliche Abmeldung beim Beitragsservice nicht nötig und auch gesetzeswidrig!
Sonst könnte der Beitragsservice ins Ausland abgemeldete Personen einfach so zwangsanmelden ohne das die ins Ausland gezogene Person überhaupt etwas erfährt.

Wer also im Ausland wohnt und vom Beitragsservice an seine abgemeldete Adresse in Deutschland zwangsanmeldet wird, ist diese Zwangsanmeldung null und nichtig!
Das ist auch bei mir der Fall und wird jetzt, da der Fall klar ist, durch das Konsulat unterstützt.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass das Konsulat vom ersten Tag wusste, das ich ins Ausland gezogen bin.

Gruss

Mandy

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Mandy11):
Ich muss aber auch dazu sagen, dass das Konsulat vom ersten Tag wusste, das ich ins Ausland gezogen bin.
Wenn etwas null und nichtig ist und das Konsulat dir das bestätigt, was hat das Konsulat dann noch zu unterstützen? Nichts gibts zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die GEZ nicht, weil sie gar nicht mehr existiert - der BS schon. Sie haben sich beim BS abzumelden, nicht bloß beim Meldeamt.


Wenn ich das so lese, betreibt der BS aktive Wahlkampfhilfe für die AfD. Wenn die Politik solche Gesetze macht, ist das nur konsequent.

Wenn einerseits der BS Geld zieht auf Grund einer An- oder Ummeldung beim Meldeamt hin, und das relevant ist, ist es andersherum vom Gleichheitsgrundsatz auch so, daß auch hier, dann allerdings zu Gunsten des Kunden genauso verfahren wird.

Zitat:

Wer also im Ausland wohnt und vom Beitragsservice an seine abgemeldete Adresse in Deutschland zwangsanmeldet wird, ist diese Zwangsanmeldung null und nichtig!


Gibt es da eigentlich in D Rechtsprechung? Auch wegen Gleichheitsgrundsatz?

Der BS wird ja nach Deutschem Recht zu beurteilen sein.


-- Editiert von Spejbl am 13.06.2019 17:09

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn etwas null und nichtig ist und das Konsulat dir das bestätigt, was hat das Konsulat dann noch zu unterstützen? Nichts gibts zu tun.


Die Frage ist eben, ist das Null und nichtig? In Deutschland...

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Ganz einfach: Weil Sie vergessen haben, ihren Wohnsitz beim Beitragsservice abzumelden.


Der TE konnte sich gar nicht beim Beitragsservice abmelden. Als er sich in Deutschland 2012 abgemeldet hat, gab es den Beitragsservice noch nicht. Damals gabs es noch die GEZ.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Die Frage ist eben, ist das Null und nichtig? In Deutschland...
Wenn man ein deutsches Konsulat in Spanien zum BS von Deutschland und diesem Problem in Deutschland befragt und es kommt die Antwort: Null und nichtig. Wir unterstützen dich.

Jamei, bei was denn? Beim Wegschmeißen oder beim Schriftwechsel mit den Eltern?

Deshalb hatte ich gefragt, WO die Abmeldung stattfand in 2013 (im anderen Thread), denn der TE muss ja unbedingt erklären, dass er mit dem Konsul persönlich einen tollen Unterstützer hat.
Zitat (von Mandy11):
Laut des Konsul des Konsulat in Las Palmas
DER muss es ja wissen-------


Ansonsten: Stell dir vor, der BS will jemanden *zwangsanmelden* an abgemeldeter Adresse.
Und dort wohnen nicht die Eltern, sondern Hinz und Kunz und vielfacher Mieterwechsel. Wer kümmert sich um Post für Unbekannt?

Hier könnten auch beide User ein und dieselbe Person sein.

-- Editiert von Anami am 13.06.2019 17:45

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ganz einfach: Weil Sie vergessen haben, ihren Wohnsitz beim Beitragsservice abzumelden.
Grundsätzlich ja.

Hier aber hatte der TE @Caitlin123 ein Beitragskonto. UND die Befreiung wegen Bafög.
Und der Einmischer-User @Mandy11 mit identischem Problem hat kein eigenes Beitragskonto.

Also WO abmelden?

-- Editiert von Anami am 13.06.2019 17:50

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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