GEZ Festsetzungsbescheid << Frau ausgezogen << versehentlich auf altes Beitragskonto gezahlt

17. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 111x hilfreich)
GEZ Festsetzungsbescheid << Frau ausgezogen << versehentlich auf altes Beitragskonto gezahlt

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mich im Juni 2024 getrennt, das Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung lief auf die Ex. Ich hatte mir einen eigenes Beitragskonto zugelegt und habe erst auf meine neue Beitragskontonummer überwiesen von dem damaligen Gemeinschaftskonto, im April 2025 hatte ich dann ein eigenes und hab vom neuen überwiesen.

Ende Juni mahnte mich die GEZ dann an, dass ich doch meine Beiträge ausgleichen soll, diese seien ab April 2025 nicht bezahlt. Ich habe sogleich am 24.06. um Kontenklärung gebeten. Am 7.08. teilte die GEZ dann mit, dass die Beiträge auf das Konto meiner ehemaligen Mitbewohnerin gegangen seinen und eine Umbuchung nicht möglich ist.

Ich habe geschaut, was ich alles bezahlt habe, dabei viel mir auf, dass ich für die Monate 09-11.24 und 01.25 sogar doppelt gezahlt hatte und in der Zwischenzeit eine Überzahlung von 110,16 € entstanden ist. Dies habe ich der GEZ mitgeteilt, auch dass ich keinen Kontakt mehr zur Ex habe und eine Klärung untereinander ausgeschlossen ist.

Im Übrigen waren die Überweisungen im Verwendungszweck mit Beitragsnummer ihrem Namen versehen, meine Zahlungen nur noch mit der Beitragsnummer.

Folgenden Text habe ich ihnen zusätzlich geschrieben:
"Sämtliche o.g. Zahlungen sind auf Ihrem Konto eingegangen. Gemäß § 362 Abs. 1 BGB
(Erfüllung durch Leistung an den Gläubiger) ist meine Zahlung damit grundsätzlich
wirksam und ich bitte um die korrekte Zuordnung der o.g. Zahlungen auf MEIN
Beitragskonto.

Ich weise darauf hin, dass eventuelle Mahnungen oder Säumniszuschläge in diesem
Zusammenhang gegenstandslos sind, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt, sondern
lediglich eine falsche Kontozuordnung."

Mit schreiben vom 30.09. (Eingang 7.10) also 2 Monate später schrieb man mir, das die Umbuchung wie im ersten Schreiben mitgeteilt nicht möglich ist und mein Beitragskonto einen offenen Betrag in Höhe 616 143 4xx aufweist. (finde ich ganz schön hoch wenn ich ehrlich bin :) )

Heute hatte ich dann den Feststellungsbescheid im Kasten mit Säumniszuschlag und Androhung der Zwangsvollstreckung. Was kann ich tun? Ich sehe nicht ein den Mist noch mal zu zahlen.

Anwalt einschalten?

Danke und liebe Grüße
Casper



-- Editiert von User am 17. Oktober 2025 12:48




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9506 Beiträge, 2017x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
ich habe mich im Juni 2024 getrennt, das Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung lief auf die Ex. Ich hatte mir einen eigenes Beitragskonto zugelegt und habe erst auf meine neue Beitragskontonummer überwiesen von dem damaligen Gemeinschaftskonto, im April 2025 hatte ich dann ein eigenes und hab vom neuen überwiesen.


Warum hat man nicht das ganze offiziell getrennt. Einfach nen neues Beitragsservice-Konto war sicherlich der Grund für den ganzen Stress

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(552 Beiträge, 189x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Anwalt einschalten?


Kannst du machen. Wir dann nur noch teurer für dich.

Beitragskonten werden personenbezogen geführt. Du hast zu der Person zu der du gezahlt hast persönlichen Kontakt bzw. hattest diesen in der Vergangenheit.

Solange ihr in der gemeinsamen Wohnung gelebt habt hast du mit den Zahlungen auch deine Beitragspflicht ausgeglichen. Beitragskonten werden personenbezogen geführt, nicht wohnungsbezogen.

Als deine Frau ausgezogen ist lag es in deiner Pflicht die Zahlungen zum bestehenden Beitragskonto einzustellen - sofern du für sie nicht mehr zahlen willst. Da du das nicht gemacht hast bist du als Fürzahler zu betrachten. Der quasi wie bei einer Schenkung den Beitrag für die Ex-Frau gezahlt hat.

Der Beitragsservice hat Recht. Du must das mit deiner Ex klären. Kannst du das nicht, ist das letztlich dein Problem.

Anders wäre die Lage, wenn du eine Zahlung zu einer völlig falschen dir unbekannten Person geleistet hättest. Da wärst du kein Fürzahler.

Zitat (von cdfmi):
Mit schreiben vom 30.09. (Eingang 7.10) also 2 Monate später schrieb man mir, das die Umbuchung wie im ersten Schreiben mitgeteilt nicht möglich ist und mein Beitragskonto einen offenen Betrag in Höhe 616 143 4xx aufweist.


Wie hoch soll der Rückstand sein? Hier hilft die Anforderung einer Forderungsaufstellung.

Korrekt wäre es wenn der Beitragsservice ab dem Monat nachberechnet, ab dem die Ex ausgezogen ist.

Die Zahlungen die du zur alten Beitragsnummer (die deiner Ex) geleistet hast, spielen wie gesagt keine Rolle. Damit hast du ihren Beitrag bezahlt, der für deren neue Wohnung angefallen ist.

Zitat (von cdfmi):
"Sämtliche o.g. Zahlungen sind auf Ihrem Konto eingegangen. Gemäß § 362 Abs. 1 BGB
(Erfüllung durch Leistung an den Gläubiger) ist meine Zahlung damit grundsätzlich
wirksam und ich bitte um die korrekte Zuordnung der o.g. Zahlungen auf MEIN
Beitragskonto.


Das ist absoluter Unsinn. Der Beitragsservice hat die Zahlungen korrekt verbucht. Du hast die Beitragsnummer der Ex angegeben. Folglich wurden die Zahlungen auf den Konto verbucht. Was aber letztlich nicht mehr für die alte Wohnung gültig ist.

Zitat (von cdfmi):
Ich weise darauf hin, dass eventuelle Mahnungen oder Säumniszuschläge in diesem
Zusammenhang gegenstandslos sind, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt, sondern
lediglich eine falsche Kontozuordnung."


Das ist nichts gegenstandslos. Es sei denn, du hast tatsächlich Zahlungen mit deiner neuen Beitragsnummer geleistet, und die wurden falsch verbucht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2010 Beiträge, 401x hilfreich)

Vollkommen wirrer Sachverhalt.

Zitat (von cdfmi):
ich habe mich im Juni 2024 getrennt, das Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung lief auf die Ex.
Und wer wohnte dann in der zuvor gemeinsamen Wohnung?

Zitat (von cdfmi):
Ich hatte mir einen eigenes Beitragskonto zugelegt
Man legt sich kein Beitragskonto zu, sondern meldet sich beim Beitragsservice an. Mit welche Adresse wurde angemeldet? Die gemeinsame Wohnung?

Zitat (von cdfmi):
habe erst auf meine neue Beitragskontonummer überwiesen von dem damaligen Gemeinschaftskonto, im April 2025 hatte ich dann ein eigenes und hab vom neuen überwiesen.
Da den Beitragsservice die Bankkonten, von denen überwiesen wird, nicht interessieren, müssen im Betreff der Überweisung die korrekten Beitragsnummer angegeben werden.

Zitat (von cdfmi):
Ich habe geschaut, was ich alles bezahlt habe, dabei viel mir auf, dass ich für die Monate 09-11.24 und 01.25 sogar doppelt gezahlt hatte und in der Zwischenzeit eine Überzahlung von 110,16 € entstanden ist.
Wie das? Der Rundfunkbeitrag ist für ein Quartal, auf Antrag für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr im voraus zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Vollkommen wirrer Sachverhalt.

Zitat (von cdfmi):
ich habe mich im Juni 2024 getrennt, das Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung lief auf die Ex.

Und wer wohnte dann in der zuvor gemeinsamen Wohnung?

ICH, da es mein Haus ist!

Zitat (von cdfmi):
Ich hatte mir einen eigenes Beitragskonto zugelegt

Man legt sich kein Beitragskonto zu, sondern meldet sich beim Beitragsservice an. Mit welche Adresse wurde angemeldet? Die gemeinsame Wohnung?

Dann habe ich mich halt angemeldet, da sie ausgezogen ist. Das neue Beitragskonto wurde mit der alten Adresse angemeldet. Ich bin ja da geblieben.

Zitat (von cdfmi):
habe erst auf meine neue Beitragskontonummer überwiesen von dem damaligen Gemeinschaftskonto, im April 2025 hatte ich dann ein eigenes und hab vom neuen überwiesen.

Da den Beitragsservice die Bankkonten, von denen überwiesen wird, nicht interessieren, müssen im Betreff der Überweisung die korrekten Beitragsnummer angegeben werden.

In der Überweisung als wir noch zusammen gezahlt haben, stand immer ihre Beitragsnummer und ihr Name. Als ich dann für mich überwiesen habe, nur noch die falsche Beitragsnummer.

Zitat (von cdfmi):
Ich habe geschaut, was ich alles bezahlt habe, dabei viel mir auf, dass ich für die Monate 09-11.24 und 01.25 sogar doppelt gezahlt hatte und in der Zwischenzeit eine Überzahlung von 110,16 € entstanden ist.

Wie das? Der Rundfunkbeitrag ist für ein Quartal, auf Antrag für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr im voraus zu zahlen.

Ich habe einen Dauerauftrag gemacht und zahle jeden Monat aktuell 18,36 € und das schon seit Jahren. Die GEZ hat sich nie darüber beschwert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Kannst du machen. Wir dann nur noch teurer für dich.

Beitragskonten werden personenbezogen geführt. Du hast zu der Person zu der du gezahlt hast persönlichen Kontakt bzw. hattest diesen in der Vergangenheit.

Solange ihr in der gemeinsamen Wohnung gelebt habt hast du mit den Zahlungen auch deine Beitragspflicht ausgeglichen. Beitragskonten werden personenbezogen geführt, nicht Wohnungsbezogen.

[b]GEZ ist aber Wohnungsbezogen zu zahlen soweit ich weiss...[/b]


Als deine Frau ausgezogen ist lag es in deiner Pflicht die Zahlungen zum bestehenden Beitragskonto einzustellen - sofern du für sie nicht mehr zahlen willst. Da du das nicht gemacht hast bist du als Fürzahler zu betrachten. Der quasi wie bei einer Schenkung den Beitrag für die Ex-Frau gezahlt hat.

Der Beitragsservice hat Recht. Du must das mit deiner Ex klären. Kannst du das nicht, ist das letztlich dein Problem.

Anders wäre die Lage, wenn du eine Zahlung zu einer völlig falschen dir unbekannten Person geleistet hättest. Da wärst du kein Fürzahler.

Zitat (von cdfmi):
Mit schreiben vom 30.09. (Eingang 7.10) also 2 Monate später schrieb man mir, das die Umbuchung wie im ersten Schreiben mitgeteilt nicht möglich ist und mein Beitragskonto einen offenen Betrag in Höhe 616 143 4xx aufweist.

Wie hoch soll der Rückstand sein? Hier hilft die Anforderung einer Forderungsaufstellung.

die wollen 100 € von mir haben, die ich aber eigentlich schon bezahlt habe...


Korrekt wäre es wenn der Beitragsservice ab dem Monat nachberechnet, ab dem die Ex ausgezogen ist.

Die Zahlungen die du zur alten Beitragsnummer (die deiner Ex) geleistet hast, spielen wie gesagt keine Rolle. Damit hast du ihren Beitrag bezahlt, der für deren neue Wohnung angefallen ist.

Zitat (von cdfmi):
"Sämtliche o.g. Zahlungen sind auf Ihrem Konto eingegangen. Gemäß § 362 Abs. 1 BGB
(Erfüllung durch Leistung an den Gläubiger) ist meine Zahlung damit grundsätzlich
wirksam und ich bitte um die korrekte Zuordnung der o.g. Zahlungen auf MEIN
Beitragskonto.

In der Wohnung habe ich aber nie gelebt, also sollten sie doch meiner Anschrift zugeordnet werden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18131 Beiträge, 6065x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
GEZ ist aber Wohnungsbezogen zu zahlen soweit ich weiss...
Nein, personenbezogen für eine Wohnung.

Zitat (von cdfmi):
die wollen 100 € von mir haben, die ich aber eigentlich schon bezahlt habe...
Nein, hast du nicht, du hast für deine Ex bezahlt, für deren aktuelle Wohnung. Das musst du mit deiner Ex selbst klären, der Beitragsservice ist nicht für deine Fehler verantwortlich.

Zitat (von cdfmi):
In der Wohnung habe ich aber nie gelebt, also sollten sie doch meiner Anschrift zugeordnet werden
Nein, der Beitrag wird genau dafür zugeordnet was du in der Überweisung angegeben hast.

Dein Fehler, dein Problem. Du kannst erneut, jetzt für das richtige Konto, zahlen oder halt auch den Gerichtsvollzieher die ausstehende Summe eintreiben lassen. Das ist einzig und alleine deine Entscheidung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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