GEZ - Festsetzungsbescheid

23. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.09.2019 12:13:44
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
GEZ - Festsetzungsbescheid

Guten Abend,

ich habe heute einen Festsetzungsbescheid von der GEZ erhalten mit der Forderung den Betrag von 367,50€ sofort zu überweisen. Ich hatte die erste Forderung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages mit einen Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, dass ich Wohngeld beziehe (Sozialgeld) und am Existenzminimum lebe, sowie mit ein paar € auf dem Konto nicht bezahlen kann. Nun habe ich diesen Festsetzungsbescheid bekommen, was soll ich tun? Bin Student und beziehe kein Bafög, erst nächstes Semester kann ich Bafög beantragen und mich befreien lassen.

Bekomme KfW Studienkredit etwa 600€ und 60€ Wohngeld. Nach Abzug von Rechnungen und Miete etc bleiben etwa 150€ übrig.

-- Editiert von ph5123 am 23.01.2019 16:07

-- Editiert von Moderator am 23.01.2019 18:55

-- Thema wurde verschoben am 23.01.2019 18:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nun habe ich diesen Festsetzungsbescheid bekommen, was soll ich tun? Bezahlen natürlich - irgendein Befreiungsgrund liegt ja nicht vor.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.09.2019 12:13:44
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Kann man den Betrag in Raten zahlen? Und wie sieht es mit der Frist aus? Ich habe das Schreiben heute erhalten. Das Schreiben wurde am 17.01. erstellt.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Sie haben seit 21 Monaten es versäumt einen Antrag auf Rundfunkbefreiung zu stellen, demnach sind sie verpflichtet zu zahlen, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf Rundfunkbefreiung haben oder nicht.

Gegen den Festsetzungsbescheid können sie Einspruch erheben, aber der wird wohl keine Erfolgsaussichten bringen.

Falls gegen den Festsetzungsbescheid der von der zuständigen Rundfunkanstalt ist und nicht vom Beitragsservice , kein Einspruch erhoben wird, dann wird der Bescheid zu einem „unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel.".

Ab dann wird wahrscheinlich ein Vollstreckungsgesuch gestellt bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde und als nächstes fängt der "Spass" erst an.

Sie sollten ab SOFORT zahlen und sofort einen Antrag auf Rundfunkbefreiung stellen und warten ob sie eine Befreiung bekommen.

Desweiteren sollten sie dem Beitragsservice eine Ratenzahlung der angefallenen Schulden anbieten.

-- Editiert von essey am 23.01.2019 19:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Sie haben seit 21 Monaten es versäumt einen Antrag auf Rundfunkbefreiung zu stellen, demnach sind sie verpflichtet zu zahlen, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf Rundfunkbefreiung haben oder nicht. Das ist in der Form schlicht falsch. Er hat keinen Befreiungsgrund, also kann er keinen Befreiungsantrag stellen. Hätte er einen, etwa Bafög-Bezug, könnte er durchaus rückwirkend befreit werden.
Kann man den Betrag in Raten zahlen? Das ist Verhandlungssache. Bei Ihnen ist nicht viel zu pfänden - insofern sollten Sie da durch Offenlegung Ihrer finanziellen Lage gute Karten haben. Aber denken Sie dran, dass auch noch die laufenden Beiträge zu bedienen sind...

-- Editiert von muemmel am 23.01.2019 19:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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