GEZ Forderung

12. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Redbull4u
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Forderung

Hallo, ich hatte bis zum letzten Jahr eine eigene Studentenwohnung. In der Studienzeit war ich von der Zahlung von GEZ Gebühren befreit. Zum Ende der Studienzeit habe ich meine Wohnung gekündigt. Bei der GEZ habe ich mein Konto auch gekündigt. Begründet habe ich das bei der GEZ mit der Aufgabe der Wohnung und des Verkaufs meiner Geräte. Ich bin dann erst zu meinen Eltern gezogen, ohne eigenen Fernseher, etc. Nach einem halben Jahr bin ich zusammen mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen. Meine Freundin hatte schon ein Teilnehmerkonto. Irgendwann bekam ichn dann Post von der GEZ und sollte für den kompletten Zeitraum, seit Studienende, bis zum Datum des Schreibens, die GEZ Gebühren nachzahlen. Ich habe dann nochmal die Kopie der Abmeldung vom letzten Jahr zur GEZ geschickt, das wurde leider nicht akzeptiert. Was kann ich machen, damit ich die Gebühr nicht zahlen muss. Ich bin der Meinung, ich habe mich korrekt verhalten. Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

jede Abmeldung wird von der GEZ entsprechend schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung senden Sie an die GEZ. Das sollte die Unklarheiten beseitigen.

Sollten Sie die Abmeldung nicht belegen können wird die Situation problematisch, da rückwirkende Abmeldungen von der GEZ nicht vorgenommen werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Merke: Schreiben an die GEZ, insbesondere Abmeldungen, ausschließlich per Einschreiben und Rückschein. Ansonsten kommen die seltsamerweise selten an bei der GEZ.

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#3
 Von 
Redbull4u
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe leider die Abmeldung nicht per Einschreiben zur GEZ geschickt und auch keine Bestätigung, obwohl gefordert war, erhalten.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dann sieht es wohl schlecht aus. Schleunigst noch mal abmelden per Einschreiben/Rückschein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Redbull4u
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde mal die Meldebescheinigung vom Amt hinschicken, mal sehen, was sie dazu sagen.

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich will Dir nicht die Hoffnung nehmen, aber ich glaube, die werden herzlich wenig dazu sagen.

Eine rückwirkende Abmeldung wird nicht möglich sein. Es kommt auch nicht auf den Meldestatus an.

Trotzdem viel Erfolg!

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