GEZ Forderung trotz Abmeldung

11. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hilfe666
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 33x hilfreich)
GEZ Forderung trotz Abmeldung


Hallo,

ich habe am 30.9. einen netten Brief von der GEZ bekommen, mit der bitte denen Geld zu überweisen. Kurz zu meiner Vorgeschichte:

Ich habe bis März 2011 in meiner Studentenwohnung gewohnt und keine GEZ gezahlt, weil ich Bafög-Empfänger war. Im März 2011 bin ich dann wieder bei meinen Eltern eingezogen, weil ich in der Nähe ein Praktikum gemacht habe. Ich habe dies der GEZ auch per Einschreiben mit Rückschein geschrieben und ihnen den Sachverhalt erklärt und dies wurde mir auch brieflich bestätigt (dummerweise kam dieser Brief in mehreren Umzügen abhanden).

In der Zeit, in der ich bei meinen Eltern wohnte kamen vielleicht insgesamt 2 Briefe mit der Bitte um Anmeldung, die ich aber ignorierte, da ich keine eigenen Empfangsgeräte hatte.

Nun bin ich wieder in meine alte Wohnung zurückgezogen und habe mich auch wieder im Ort angemeldet, weswegen natürlich ein Brief von der GEZ kam, in dem sie knapp 330€ für die Monate von letztem Jahr bis jetzt fordern.

Ich habe nun Widerspruch eingereicht, da ich die Forderung haltlos finde. Außerdem schreiben sie auch, sie hätten mich schriftlich nicht erreicht, mein Nachmieter hat mir aber a) alle Briefe weitergeleitet (da kam nie was) und b) kam ab dem Zeitpunkt nachdem ich mich abmeldetet bei meinen Eltern Post mit der bitte um Anmeldung (die grünen Standart-Formulare), die ich aber ignorierte, weil ich ja nichts anzumelden hatte.

Ich wollte nun nur wissen, wie das jetzt wohl weiter geht. Ich sehe, wie gesagt, nicht ein das Geld zu zahlen und frage mich nun, was ich zu erwarten habe und wie meine Chancen aussehen, da ich ja nur den Rückschein des Einschreibens habe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen!

Vielen Dank im Voraus!


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Als Bafög-Empfänger hätten Sie einen Befreiungsantrag
stellen müssen. Von alleine regelt sich nichts.
Und eine nachträgliche Befreiung gibt es nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hilfe666
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 33x hilfreich)

Sie verstehen mich falsch. Ich war in der Zeit bis März 11 regulär wegen bafög mit befreiungsantrag etc befreit. Das passt. Das Problem begann ab März 2011, denn da bin ich ja, wie erwähnt zu meinen Eltern gezogen, hatte dort keine eigenen Gerate und das der gez auch so mitgeteilt mit einschreiben mit rückschein blavlabla.... Und nun wollen sie von damals bis jetzt das geld. Widersprochen hab ich shon


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dalynea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Dieses Problem hab ich auch.

Ich bin im Dez. 2010 bei meinem Mann ausgezogen, das Fernsehgerät lief über meinen Namen, was ich auch gleich abgemeldet habe.

Ich bin gleich zu meinem neuen Lebensgefährten gezogen, der selber bei der GEZ gemeldet ist, so das ich mich selber ja nicht wieder anmelden muss.

Ich habe nie, Gebührenbescheide, Anmeldeformulare, Mahnungen oder sonst der gleichen erhalten.

Nun forden sie einen Betrag in höhe von 500 Euro von mir für die Zeit.

Leider ist auch bei mir das Abmeldungsschreiben und die Bestätigung durch die GEZ mit anderen Dokumenten bei einem Umzug abhanden gekommen.

Widerspruch ist eingelegt, ich werde den Betrag auch nicht bezahlen. Mich würde aber interessieren wie nun weiter verfahren wird.

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

@Dalynea

Ohne einen Eingangsbeleg für Ihre Abmeldung, werden Sie sicherlich den Betrag zahlen müssen.
Das Sie keine Mahnung erhalten haben, könnte evtl. daran liegen, dass die GEZ Ihre neue Adresse nicht von Ihnen erhalten hat.





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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hilfe666
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 33x hilfreich)

So,

ich hab ja, wie schon erwähnt, bereits Widersprochen. Heute kamen 2!!! neue Briefe - einer vom SWR und einer von der GEZ in dem sie mich nochmal auffordern zu zahlen und mir auch 5,XX€ Säumniszuschlag berechnen.

Ein Brief ist auf den 2.10, der andere auf den 5.10. datiert. Mein Widerspruch ging am 8.10. ein. Muss ich diesen Briefen nun schonwieder widersprechen, denn ich bin echt genervt langsam.

Weder der eine noch der andere Brief nimmt Bezug auf meinen Widerspruch...

Soll ich nun weiter warten, oder nochmal widersprechen, wobei ich eigentlich nicht einsehe schonwieder 4,40€ für ein Einschreiben mit Rückschein zu zahlen, wenn es nicht sein muss....



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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hilfe666
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 33x hilfreich)

So mittlerweile habe ich ein zweites mal widersprochen (auf den richtigen Gebührenbescheid) und warte seitdem auf Antwort. Habe den Beleg meines damaligen einschreibens beigelegt(als kopie) und warte nun auf Antwort....Bis jetzt kam nichts

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hilfe666
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 33x hilfreich)

Update: heute Brief bekommen - Abmeldung wurde rückwirkend durchgeführt. Teilnehmerkonto ist ausgeglichen hahaha

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich würde nun die Antwort abwarten und anschließend gemäß der Antwort erwidern, dabei die Chronologie meiner Anträge anzeigen und auch Belege beifügen, aus diesen die Befreiung erkennbar ist. Abschließend den Antrag auf Einstellung... stellen...

Grüße

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hilfe666
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 33x hilfreich)

@Heifin

Das Thema hat sich erledigt - GEZ hat Abmeldung rückwirkend durchgeführt (siehe oben)

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3x Hilfreiche Antwort

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