GEZ-Forderungen und Wohnortwechsel

10. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Antaios
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ-Forderungen und Wohnortwechsel

Guten Tag!

Meine Situation stellt sich folgender Maßen dar: Im Oktober 2012 bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe mich ordnungsgemäß umgemeldet. Allerdings habe ich damals vergessen dies auch der GEZ mitzuteilen. Gleichzeitig habe ich weiter meinen monatlichen Beitrag für meine alte Wohnung bezahlt, sodass die GEZ dasselbe Geld erhalten hat.

Nun habe ich Post von der GEZ bekommen. Darin fordert sie die Beiträge von 03.2013 bis 02.2014, insgesamt 215,76 Euro. Meine Beitragsnummer ist dort eine andere als auf meinen Kontoauszügen, sie weiß also anscheinend garnicht, dass ich noch bezahle.

Wie soll ich also nun darauf reagieren? Ich vermute die GEZ wird von ihren Forderungen abrücken wenn sie sieht, dass ich weiterhin gezahlt habe. Werde ich aber Sanktionen zu fürchten haben, weil ich meinen Umzug erst so großer Verspätung bekannt gegeben habe?

Im Vorraus bedanke ich mich für Ihre Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

"Ich vermute die GEZ wird von ihren Forderungen abrücken wenn sie sieht, dass ich weiterhin gezahlt habe."
Das vermute ich mal gar nicht.
Anspruch auf Nichtzahlung besteht erst ab dem Datum der Abmeldung und rückwirkend geht mal gar nicht ... so die GEZ

Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist .
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#buerger_wann_beginnt_und_endet_die_beitragspflicht

M.E. darfst Du Dich auf ein zähes und womöglich erfolgloses Ringen mit der GEZ bzw. seit Jan-2013: dem Rundfunkbeitragservice gefasst machen.

Womöglich würde ich mich da eher dumm stellen. Also erstmal nur antworten, dass unter der Beitrags-Nr. .... doch die Beiträge gezahlt werden. Und bei Rückfragen dann eben: am ..... hatte ich Ihnen doch ordnungsgemäß meine neue Wohnanschrift per Briefpost mitgeteilt.





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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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