GEZ Gebühren Mahnung

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
TCM
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
GEZ Gebühren Mahnung

Hallo.

Ich habe ein Problem mit der GEZ.
Als Student war ich lange Zeit von GEZ Gebühren befreit. Als ich aus meiner Wohnung vor 1,5 Jahren auszog, habe ich es vergessen, mich von der GEZ abzumelden. Ich war von den Gebühren ja befreit und dachte, dass man mir bescheid sagt, bevor sich an dieser Lage etwas ändert.
In der Wohnung meiner Eltern musste ich ja keine Gebühren zahlen, da die genutzten Geräte bereits angemeldet waren. Ende 2005 bin ich wieder in eine eigene Wohnung gezogen.
Da ich mein Studium in der Zwischenzeit abgeschlossen habe, will ich mich bei der GEZ anmelden.

Die GEZ hat mir jetzt in einem Brief erklärt, dass meine Befreiung bereits seit längerer Zeit ausgelaufen ist, eine Abmeldung nie erfolgt ist und ich daher ca. 150€ nachzuzahlen habe.


Kann die GEZ von mir das Geld einfordern?

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55 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Solange Sie sich nicht abmelden, sind Sie weiterhin gebührenpflichtig. Die GEZ kann nicht von den neueren Umständen wissen, wenn Sie z.B. umziehen. Sofern Sie somit eine Abmeldung nicht beweisen können, wird es schwerlich sein um die Zahlung herumzukommen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
TCM
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.

Da ich ja noch nie Gebühren bezahlt habe, dachte ich, dass man mich zumindest informieren müsse, sobald man etwas von mir haben möchte und sich die "Vertragsbedingungen" ändern. Dass man nach einem halben Jahr ankommt und das Geld nachträglich einfordert erscheint mir nicht seriös.

Ich hatte aber schon befürchtet, dass ich nicht um die Zahlungen herum kommen werde. Sie haben mir sehr geholfen, danke.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@TCM: Verlass Dich nicht auf die Antworten von 'cand. jur. Hr. J. Roenner '.

SIE ist weder männlich, noch Jurist, noch Richter.....

Dein Geschichte ist extrem verwirrend, da kann Dir gar keiner eine konkrete Antwort drauf geben.
Du schreibst irgendwas von Mahnung, studieren, umgezogen, anmelden... abmelden....Elten gewohnt....

WARUM sollst Du 150€ nachzahlen, wenn Du die letzte Zeit bei Deinen Eltern gewohnst hast und gar nicht anmeldepflichtig warst????

Die GEZ wird Dir immer versuchen Geld abzuknöpfen, mit legal und ilegalen Mitteln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

>"Dass man nach einem halben Jahr ankommt und das Geld nachträglich einfordert erscheint mir nicht seriös."

GEZ ist nicht seriös.

>"ilegalen Mitteln."
primär illegal!

Ich weiß noch, als der vor meiner Tür stand. Ich stehe nciht im Telefonbuch, war noch nie bei denen Angemeldet und mein Name steht nicht an der Glocke. Dennoch hatte er meinen Vorname bereits auf der Anmeldung stehen.
Schon mal ein TV Gerät mit Karte bezahlt, wenn du nciht angemeldet bist? Die kommen innerhalb einer Woche...

-- Editiert von MC.Iglo am 08.03.2006 11:55:16

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo TCM,

ich möchte Sie bitten sich nicht von den unsachlichen und unqualifizierten Beiträgen des Users 'Wohnirrtum' beeinflussen zu lassen. Dieser User ist bereits bekannt im Forum für sein unsachliches, unproduktives, unqualifiziertes und beleidigendes Verhalten. Das sieht man auch daran, dass der User 'Wohnirrtum' nicht juristisch-sachlich argumentiert. Seine Beiträge bestehen zumeist aus sinnlosen, unqualifzierten und beleidigenden Floskeln. Dass dieser User von juristischen Inhalten und Zusammenhängen keine Ahnung hat, steht außer Zweifel.

In Ihrem Beispielsfall ist die GEZ nicht dazu verpflichtet, Ihnen den Ablauf der Befreiungsfrist mitzuteilen. Desweiteren fällt, laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag, es in Ihren Pflichtbereich sich abzumelden. Auch hier kann man der GEZ nicht die Pflicht zuschieben. Es heisst im Rundfunkgebührenstaatsvertrag:

Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes
zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der
Rundfunkteilnehmer wohnt, sich ständig aufhält oder ständig
ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält; entsprechendes
gilt für einen Wohnungswechsel.


Dass Sie zwar im Grunde nicht mehr rundfunkgebührenpflichtig waren, als Sie bei Ihren Eltern gelebt haben (sofern Sie dort keine eigenen Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten haben), ist zwar richtig, aber das Problem liegt in der Beweisführung. In einem Zivilprozess wären Sie in der Beweispflicht es glaubhaft und plausibel darzulegen, dass Sie zu den jeweiligen Zeitpunkten nicht gebührenpflichtig waren. Desweiteren müssten Sie darlegen, warum Ihnen kein Verschulden vorwerfbar ist, dass Sie sich nicht abgemeldet haben. Können Sie insgesamt diese Beweisführung antreten?

Gern geschehen,


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 08.03.2006 12:26:00

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich schließe mich hier - was nicht andres zu erwarten war und ist - H. Roenner vollständig an.


-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

@Kater Fredy

;)


Viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@Roenner: Wie bereits schon mal erwähnt, gebe ICH hier KEINE juristische Auskünfte.

Du setzt Dich dreist und konsequent über Vorschriften des Forums hinweg und suggerierst neuen Teilnehmer eine Rechtsberatung, aber:

Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung .
Antworten aus dem Forum können KEINESFALLS eine professionelle Rechtsberatung und somit die Konsultation eines Rechtsanwalts ersetzen.



Es ist schon dreist, wie sehr Du auf die Richtigkeit DEINER Postings bestehst, obwohl Dir auch nicht alle Fakten vorliegen.

Lt. Deiner 'Beweisführung' kann die GEZ einfach jedem eine Rechnung schicken. Derjenig muss dann beweisen, dass er nicht zahlen muss???

Wenn er nicht gebührenpflichtig war, braucht er vor einem Zivilprozess (ha ha ha), auch keine Angst haben.

Bist Du vielleicht GEZ-Beauftragter? Die argumentieren genauso wie Du.

Zu unserem 'streuenden Kater' zitiere ich einfach mal 'Murgab':
Vorsicht, streunendes Kätzchen F. im Forum

ich bin ganz sicher, denn ers läuft mir ständig über den Weg.

Es benimmt sich tatsächlich wie der Kater meines Nachbarn

- wenn man ihn ruft, traut er sich nicht aus der Ecke hervor
- wenn man ihn anspricht, hat er soviel Angst, dass er sofort die Zähne zeigt
- wenn man versucht, freundlich zu sein, versteckt er Unsicherheit und Unwissen hinter - na ja, verbalen Ausfällen kann man schlecht sagen, aber wenn er reden könnte, wäre es so.

Warum werden (einige) männliche Zeitgenossen - wenn sie nicht weiter wissen - immer wieder so ausfallend, zeigt doch, wo die Argumente usw. usw. fehlen, ist nicht mehr ganz so viel da.

Tja, wenn Kätzchen F. irgendwann zu Kater F. mutiert, kann man hoffen, dass noch irgend etwas anderes rüberkommt als das was das Kätzchen bisher bietet.

von murgab - 28.02.2006 15:54:00
Status: Unsterblich (1192 Beiträge)


Es fehlen aber doch noch einige, die nichts zum Thema beizutragen haben, sondern unserem Roenner nur die Stange halten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nein, ich gebe hier keine Rechtsberatung und eröffne auch nicht den Eindruck einer Rechtsberatung. Die Fragesteller wissen zudem selbst von den Forumsbedingungen, dass hier keine Rechtsberatung (mit Ausnahme der Möglichkeit der Anfrage bei Anwälten hier bei 123Recht.net) im Forum angeboten wird und darf. Allgemeine Rechtsauskünfte bezüglich eines Beispielsfalls sind zudem nicht als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes zu qualifizieren.

quote:
Bist Du vielleicht GEZ-Beauftragter?

Nein, ich bin kein GEZ-Beauftragter. Haben Sie sich meinen Namenstitel angesehen? Wenn ja, dann sollte Ihnen die Antwort zu Ihrer Frage eigentlich bewusst sein.

quote:
Lt. Deiner 'Beweisführung' kann die GEZ einfach jedem eine Rechnung schicken. Derjenig muss dann beweisen, dass er nicht zahlen muss??? Wenn er nicht gebührenpflichtig war, braucht er vor einem Zivilprozess (ha ha ha), auch keine Angst haben.
Ich merke, dass Sie meinen juristischen Ausführungen nicht folgen konnten und diese folglich nicht verstanden haben.

Wie soll ich das übrigens zu werten, dass Sie die Dreistigkeit besitzen mich andauernd zu 'dutzen'?

Es ist schon sehr verwunderlich, dass es für Sie sehr schwer zu sein scheint freundlich und sachlich gegenüber anderen Personen zu sein. Was soll man davon halten, dass Sie den User 'Kater Fredy' persönlich beleidigen? Sie sollten sich vielmehr darauf konzentrieren gewisse Gegensätzlichkeiten mit Argumenten zu lösen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 08.03.2006 15:35:52

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#11
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Nein, ich gebe hier keine Rechtsberatung und eröffne auch nicht den Eindruck einer Rechtsberatung

Doch, das tust Du.
Wenn sich Forumsteilnehmer Deinen Namestitel ansehen, dann wird genau das suggeriert.('Haben Sie sich meinen Namenstitel angesehen')

quote:
Nein, ich bin kein GEZ-Beauftragter.

Dann stell ich die Frage anders: Bist Du GEZ-Beauftragte ?

quote:
Ich merke, dass Sie meinen juristischen Ausführungen nicht folgen konnten

...also doch juristische Rechtsberatung!
Trotzdem, kann ich der weiblichen Logik wirklich oft nie folgen. Was aber nicht unbedingt an mir liegt.

quote:
Wie soll ich das übrigens zu werten, dass Sie die Dreistigkeit besitzen mich andauernd zu 'dutzen'?

DAS widerrum habe ich DIR schon mehrmals 'versucht' zu erklären, aber da kannst Du anscheinend immer noch nicht folgen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wohnirrtum,

Ihnen ist offenbar der Unterschied zwischen allgemeinen juristischen Ausführungen und einer Rechtsberatung im konkreten Einzelfall im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes nicht bewusst.

Desweiteren kann ich einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen meinem Namenstitel und einer etwaigen Rechtsberatung nicht erkennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 08.03.2006 16:03:01

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#13
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
TCM
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Hm.
Eigentlich wollte ich keine "Grundsatzdiskussion" auslösen.
Dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erwarten kann, ist mir durchaus bewusst.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

privatim, es war ja zu erwarten, dass Sie nicht lange auf sich warten lassen würden.

quote:
Titel ist ja nun etwas übertrieben.
Übertrieben? Ich wüsste nicht, was an einem Namenstitel, der nachweislich einer ist, übertrieben ist. Das mag auf Ihre Unwissenheit zurückzuführen sein.

quote:
Student(in) ist wohl richtig
Ich merke, dass Sie den Unterschied zwischen einem stud. jur. und einem cand. jur. nicht verstanden haben. Da müssen Sie sich wohl nochmal genauer informieren.

quote:
Übrigens ist roenner somit auch formaljuristisch Laie.
Damit unterliegen Sie einem Irrtum.

Ich frage mich ernsthaft, warum Sie Ihre unsachlichen Beiträge immer und überall hinzufügen müssen? Sie scheinen auf irgendetwas neidisch zu sein, dass Sie dermaßen frustriert reagieren.

Ich habe Sie ja schon öfter nach Ihrer juristischen Qualifikation gefragt. Haben Sie überhaupt eine? Eine Antwort haben Sie mir bisher nicht gegeben. Warum?

Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo TCM,

lassen Sie sich nicht verunsichern. Es kommt oft vor, dass die User 'Wohnirrtum' und 'privatim' solche unsachlichen und unqualifizierten Diskussionen veranlassen. Das ist nicht das erste Mal.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

privatim,

ich sehe es nun ein, dass Sie persönlich nicht zu einer sachlichen Diskussion fähig sind. Ich habe es bei weitem nicht nötig mich mit Ihnen auf dem niedrigen, unqualifzierten und inhaltslosen Niveau, auf welchem Sie sich bewegen, zu beschäftigen. Juristisch haben Sie weder eine Qualifikation, noch fundierte Kenntnisse. Ich werde meine Zeit nicht mehr weiter mit Ihnen, Ihrer Ignoranz und Naivität verschwenden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 08.03.2006 17:20:34

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TCM
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Nu is aber gut.
Kommt mal runter Jungs.
Langsam kann ich euch nicht mehr ernst nehmen.

Vielleicht solltet ihr das gegenseitig ebenfalls tun, anderen Ihre Ansichten lassen und bei kleineren Ausfällen einfach mal nicht hinhören.
Dass ihr nicht einer Meinung seid, habe ich mittlerweile schon begriffen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Kater Fredy,

Sie haben meine vollste Zustimmung.


Beste Grüße,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@roenner: Nur mit dem Unterschied, dass TCM bei mir 150€ sparen würde.

Da Du die Frage nach dem GEZ-Beauftragten verneint hast, aber die Frage nach der GEZ-Beauftragen gar nicht beantwortet hast, kann man hier also davon ausgehen, dass Du eine GEZ-Beauftragte bist.

Für eine Studentin in Köln nichts ungewöhnliches, sondern sehr gefragt :)

Deine Antworten sind ja bei GEZ-Fragen dementsprechend.

Juristische Qualifikationen haben bei weitem nichts mit Intelligenz oder Erfahrungen zu tun.
Ist das wirklich das Einzige, auf das Du ständig pochen kannst?

Aber irgendwie passt auch alles bei Dir zusammen: der 'Titel, das HERR (wobei doch weiblich), 7.000 Postings, 'juristische möchtegern Qualifikation'.
Solche Frauen lernt man nur im Internet kennen. (Jetzt ist Logik gefrag :) )

@Kater: Was ist los? Seit gestern einen Deutschkurs besucht? Wo bleiben Deine Legasthenikeranfälle??

Kann man Dich überhaupt beleidigen, oder sagt man einfach nur die Wahrheit :)

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo TCM,

quote:
Vielleicht solltet ihr das gegenseitig ebenfalls tun, anderen Ihre Ansichten lassen und bei kleineren Ausfällen einfach mal nicht hinhören.
Damit haben Sie wohl Recht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Roenner läßt keine andere Ansichten zu.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wohnirrtum,

bezüglich Ihrer Person gilt das zu privatim Gesagte entsprechend.

Lassen wir jegliche weitere Diskussion. Glauben Sie meinetwegen was Sie wollen. Es wird in der Tat kindisch.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 08.03.2006 17:54:23

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
TCM
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielleicht habe ich es nicht begriffen. Mag sein.

Was ich aber weiß ist dass sie hier vornehmlich persönliche Fehden austragen, die weder etwas mit dem Thema zu tun haben noch für irgendjemanden ausser Ihnen selber von interesse sind.

Sie verjagen mit einem solchen Verhalten "Newbies" und schaden dieser Plattform.

Dennoch danke ich ihnen, dass sie sich die Zeit genommen haben, sich über mein Problem Gedanken zu machen.



-- Editiert von TCM am 08.03.2006 18:25:59

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Mit Logik hat Sie's wohl nicht so :)

Mit Humor wohl auch nicht ;)

NUR juristische Qualifikationen...???

Aber selbst DIE hat SIE ja noch nicht mal.

@roenner: Die Diskussion ist wiedermal beendet.
Bis zu Deinem nächsten Riesenpatzer.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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